Unternehmertum erfordert beinahe immer Mobilität. Nur so ist ausreichender Kundenkontakt möglich, die Schauplätze der Projekte können besucht und Recherchen angestellt werden. In unserer Informationsgesellschaft gehört ausreichende Beweglichkeit, geistig wie geografisch, zu den wichtigsten Erfolgskriterien. Mit einem eigenen Auto ist der Unternehmer im regionalen Bereich nicht auf verspätete und unflexible, öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Darüber hinaus lassen sich viele Kosten, nicht zuletzt die Versicherung, als Betriebsausgaben absetzen. Niemand fährt so günstig mit einem PKW wie ein Unternehmer. Das gilt umso mehr, wenn die Versicherungen mit Bedacht ausgewählt wurden.
Welche Versicherungen sollten für den Firmenwagen abgeschlossen werden?
Die KFZ Haftpflichtversicherung ist wie bei einem Privatwagen Pflicht. Freiwillig können diverse Kasko Versicherungen, eine Rechtsschutzversicherung und eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen werden. Für einen Unternehmer machen alle Absicherungen Sinn. Die Kasko Versicherungen schützen vor teuren Reparaturen nach einem Unfall. Der Rechtsschutz springt ein, wenn eine Gerichtsverhandlung ansteht und manchmal fahren Kunden als Insassen im eigenen Firmenauto mit. Im Fall von Schäden an Personen oder Vermögen sparen Sie mit diesen Versicherungen viel Geld.
Wie funktioniert ein KFZ Versicherungsvergleich?
Für wenige Firmen-PKWs ergeben sich beim Vergleich kaum große Unterscheide zum Vergleich im privaten Bereich. Der Versicherungsnehmer muss sich über eine ganze Reihe von Kriterien im Klaren sein, bevor er sich auf die Angebote stürzt:
- Welches Fahrzeug bzw. Modell wird versichert?
- Welche Personen mit welcher Erfahrung fahren die Fahrzeuge?
- Soll nur eine Haftpflicht abgeschlossen werden?
- Bis zu welcher Summe soll die Haftpflichtversicherung schützen?
- Soll eine Vollkasko oder Teilkasko als zusätzliche Unfallversicherung hinzu kommen?
- Wie hoch soll der Selbstbehalt bei den Kasko-Versicherungen sein?
- Soll es Freischäden geben?
- Soll die Versicherung grobe Fahrlässigkeit abdecken?
- Wie sieht es mit dem Schutz der Insassen und dem Rechtsschutz aus?
- In welchen Abständen wir bezahlt?
- Wird das Fahrzeug in einer Garage geparkt und so vor witterungsbedingtem Schaden geschützt?
- Welche Diebstahlsicherung liegt vor?
- Wie viele Personen fahren mit einem Fahrzeug?
Schon die reine Anzahl dieser Fragen beweist, dass die Auswahl der korrekten KFZ Versicherung eine komplexe Angelegenheit darstellt. Aus diesem Grund verwenden Versicherungsvertreter auch die Autoversicherung um einen Fuß in die Tür bei potentiellen Klienten zu bekommen. Die Versicherungen für Autos schließen sie noch mit relativ geringer Provision und ausführlicher Beratung ab. Auch als Unternehmer können Sie diesen Service nutzen. Die Alternative ist ein Vergleich über einen der vielen Rechner im Netz. So können Sie bei wenigen Fahrzeugen auf einen Vertreter verzichten.
Welche Besonderheiten gibt es bei der LKW Versicherung?
Bezüglich der Haftpflichtversicherung existieren eigentlich keine Unterschiede zu einem PKW. Ein Kennzeichen wird nur an versicherte Fahrzeuge ausgehändigt? In Sachen Kosten müssen jedoch die Einsatzgebiete des Fahrzeugs Beachtung finden. In welchen Gebieten fährt der LKW und welche Fracht hat er geladen bzw. welche Betriebe fährt er an? Die jährliche Versicherungskosten bemessen sich maßgeblich an diesen Fragen.
Was bedeutet die GAP-Deckung?
Unternehmer kaufen die firmeneigenen Fahrzeuge oft nicht, da das Leasing steuerliche Vorteile bietet. Ein Leasingvertrag ist immer mit einer Vollkasko Versicherung verbunden. Bei einem Totalschaden kann es jedoch vorkommen, dass der aktuelle Zeitwert des Autos, den die Versicherung zahlt, geringer ist als der Wert den die Leasinggesellschaft laut ihrer Abrechnung einfordert. Da der Leasinggesellschaft ihr Eigentum erstattet werden muss, ergibt sich eine Differenz, die für den Unternehmer teuer werden kann. Im Falle einer GAP-Deckung zahlt der Versicherer auch diese Differenz.
Wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit von KFZ Versicherungen aus?
Sowohl beim Fahrzeug des Unternehmers als auch beim Fahrzeug der Mitarbeiter geht es um den Anteil der betrieblichen Nutzung. Wird das Fahrzeug zu weniger als 50 Prozent für den Betrieb genutzt, kann ein Kilometergeld angesetzt werden, welches die KFZ Versicherung indirekt berücksichtigt, aber nicht direkt steuerlich geltend macht. Aber auch bei dieser geringen Nutzung kann sich der Unternehmer dazu entscheiden die gesamten Kosten anteilig geltend zu machen.
Sofern das Fahrzeug zu einem Anteil von über 50 Prozent für den Betrieb genutzt wird, gehören immer die gesamten Aufwendungen entsprechend abgeschrieben. Dazu zählen auch die Versicherungen. Der private Teil der Nutzung muss selbstverständlich abgezogen werden.
Quellen:
https://www.grawe.at/de/privatkunden/fahrzeug.htm
https://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysPages/versichererauskunft.html
https://diepresse.com/home/meingeld/684366/Wann-sich-Vollkasko-fur-Pkw-auszahlt