Steuern

Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter 2026: Was steuerfrei bleibt

Steuerfreie Zuwendungen für Mitarbeiter 2026: Mitarbeiterprämie 1.000 Euro, Sachzuwendungen 186 Euro, Betriebsveranstaltungen 365 Euro. Komplettübersicht.

AutorRedaktionVeröffentlicht1. September 2021Stand26. April 2026Lesezeit6 Minuten

Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter sind 2026 in Österreich ein wichtiger Hebel zur Mitarbeiterbindung – und ein Thema, das durch die Mitarbeiterprämie 2025/2026 deutlich aufgewertet wurde. Bis zu 1.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr sind als Mitarbeiterprämie lohnsteuerfrei, kombiniert mit der Mitarbeitergewinnbeteiligung sind 3.000 Euro möglich. Daneben gibt es weitere kleine, aber wirkungsvolle Steuerfreiheits-Töpfe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitarbeiterprämie 2025: bis 1.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei (keine SV-Befreiung)
  • Mitarbeiterprämie + Gewinnbeteiligung kombiniert: max 3.000 Euro pro Jahr
  • Mitarbeiterprämie 2026: politisch beschlossen, finaler Gesetzestext bis 31.5.2026 erwartet
  • Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen: bis 186 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei
  • Betriebsveranstaltungen selbst: bis 365 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei
  • Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen: bis 186 Euro pro Anlass
  • Stand: April 2026

Mitarbeiterprämie 2025 und 2026

Die Mitarbeiterprämie wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 als steuerfreie Sonderzahlung eingeführt – eine Nachfolgeregelung der Teuerungsprämie 2022/2023. Für das Kalenderjahr 2025 gilt: bis zu 1.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei, allerdings nur Lohnsteuer-Befreiung, keine Sozialversicherungs-Befreiung.

Die Mitarbeiterprämie ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft:

  • Echte Zusatzleistung – kein Ersatz für Lohn, Gehalt oder bestehende Boni
  • Keine willkürliche Bevorzugung einzelner Mitarbeiter (Gleichbehandlung)
  • Auszahlung im Kalenderjahr 2025 oder 2026
  • Kollektivvertraglich abgesichert oder Betriebsvereinbarung als Grundlage

Wer zusätzlich eine Mitarbeitergewinnbeteiligung auszahlt, kann den Steuerfreiheits-Korridor auf bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr erweitern. Die Kombi-Regelung greift, wenn Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung gemeinsam den Höchstbetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten.

Achtung: Mitarbeiterprämie 2026 noch nicht final geregelt
Das Regierungsprogramm sieht eine Mitarbeiterprämie auch für 2026 vor. Stand April 2026 liegt allerdings noch kein finaler Gesetzestext vor – die Details sollen bis 31. Mai 2026 in Gesetzesvorschlägen festgelegt werden. Bis dahin gilt die 2025er Regelung als Orientierung. Vor Auszahlung den aktuellen Stand bei der WKO oder beim Steuerberater prüfen.

Betriebsveranstaltungen: 365 Euro pro Jahr und Mitarbeiter

Der Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist bis zu einem Wert von 365 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei. Klassische Anlässe: Weihnachtsfeier, Sommerfest, Betriebsausflug, Firmenjubiläum.

Was zählt als Betriebsveranstaltung?

  • Veranstaltung ist betrieblich veranlasst
  • Teilnahme grundsätzlich allen Mitarbeitern offen (kein willkürlicher Ausschluss)
  • Unmittelbarer betrieblicher Charakter (Mitarbeiter-Information, Team-Building, betriebliche Feier)

Die 365-Euro-Grenze ist eine Pro-Mitarbeiter-Schwelle. Bei einer 50.000-Euro-Weihnachtsfeier mit 200 Mitarbeitern liegt der Pro-Kopf-Wert bei 250 Euro – alles steuerfrei. Bei einer 30.000-Euro-Veranstaltung mit nur 50 Mitarbeitern wären 600 Euro pro Kopf, davon 365 Euro steuerfrei und 235 Euro steuerpflichtig.

Sachzuwendungen: 186 Euro pro Jahr und Mitarbeiter

Sachzuwendungen, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung ausgegeben werden – klassisch das Weihnachtsgeschenk – sind bis zu 186 Euro pro Jahr und Mitarbeiter zusätzlich steuerfrei.

Voraussetzung: Es muss sich um einen Sachwert handeln, kein Geld. Folgende Formen sind zulässig:

  • Konkretes Geschenk (Wein, Pralinen, Buch, Werkzeug)
  • Warengutschein eines konkreten Geschäfts (kein offener Geldbetrag)
  • Geschenkkorb mit Lebensmitteln
  • Eintrittskarten für Veranstaltungen

Nicht zulässig sind: Bargeld, Bankgutschriften, frei einsetzbare Geld-Gutscheine ohne Bindung an konkretes Geschäft. Diese gelten als Lohn und sind steuer- und SV-pflichtig.

Praxis-Tipp: Korridor optimal ausnutzen
Wer beide Töpfe ausnutzt – 365 Euro Betriebsveranstaltung plus 186 Euro Sachgeschenk – kann pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 551 Euro steuerfrei zuwenden. Das ist zusätzlich zur Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro – macht in Summe rund 1.550 Euro pro Jahr und Mitarbeiter ohne Lohnsteuer.

Geschenke zu persönlichen Anlässen

Geschenke des Arbeitgebers zu persönlichen Anlässen des Mitarbeiters – Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes – sind bis zu 186 Euro pro Anlass steuerfrei. Dieser Topf ist zusätzlich zu den 186 Euro Weihnachtsgeschenk.

Klassische Beispiele:

  • Hochzeitsgeschenk an Mitarbeiter
  • Geschenk zur Geburt eines Kindes
  • Runder Geburtstag (40, 50, 60)
  • Beförderung oder akademischer Abschluss
  • Dienstjubiläum (alle 5 Jahre)

Wichtig: Der Anlass muss persönlich sein, nicht betrieblich. Geburtstage und Familienereignisse zählen, ein Geschenk zum Verkaufserfolg nicht.

Werbegeschenke: Bis 40 Euro netto pro Stück

Werbegeschenke an Mitarbeiter sind bis 40 Euro netto pro Stück und Empfänger als Betriebsausgaben absetzbar. Voraussetzung: Werbeaufdruck oder klare betriebliche Kennzeichnung. Klassiker: T-Shirts, Tassen, Notizbücher mit Firmenlogo.

Diese Werbegeschenke sind beim Mitarbeiter steuerfrei und können zusätzlich zu den anderen Töpfen ausgegeben werden. Allerdings muss der Werbecharakter klar erkennbar sein – bei reinen Geschenkartikeln ohne Firmenbezug wird daraus eine Sachzuwendung mit Anrechnung auf die 186-Euro-Grenze.

Was 2026 steuerlich verändert wurde

Die Steueroptimierung im Mitarbeiter-Bereich ist 2025/2026 deutlich erweitert worden. Drei zentrale Veränderungen seit 2024:

Mitarbeiterprämie als Daueregelung. Die Teuerungsprämie 2022/2023 war zunächst befristet, die Mitarbeiterprämie soll als langfristige Regelung verankert werden. Stand April 2026 noch nicht final, aber im Regierungsprogramm fest verankert.

Mitarbeitergewinnbeteiligung erweitert. Bis zu 3.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sind seit 2022 möglich (in Kombination mit Mitarbeiterprämie). Voraussetzung: kollektivvertragliche oder betriebsvereinbarungs-basierte Regelung, Auszahlung an alle Mitarbeiter oder objektiv abgegrenzte Gruppen.

Klare Anrechnungs-Regeln. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen 3.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten – der Rest unterliegt voller Lohn- und SV-Pflicht. Die WKO empfiehlt eine schriftliche Dokumentation der Aufteilung.

Steuerlicher Vergleich: Was kostet was?

Zuwendung
Steuerfrei pro Jahr
SV-frei?
Mitarbeiterprämie 2025
bis 1.000 €
nein (nur Lohnsteuer)
Mitarbeitergewinnbeteiligung
bis 3.000 € (kombiniert)
ja
Betriebsveranstaltungen
bis 365 €
ja
Sachzuwendungen Weihnachten
bis 186 €
ja
Geschenk persönlicher Anlass
bis 186 € pro Anlass
ja
Werbegeschenk mit Logo
bis 40 € pro Stück
ja

Praxis-Anwendung: Maximaler Korridor pro Jahr

Wer alle Töpfe ausnutzt, kann pro Mitarbeiter und Jahr 2026 folgenden Steuerfreiheits-Korridor schaffen:

  • Mitarbeiterprämie und/oder Gewinnbeteiligung: bis 3.000 Euro
  • Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeier, Sommerfest): bis 365 Euro
  • Sachzuwendung Weihnachten: bis 186 Euro
  • Persönliches Geschenk (Hochzeit, Geburtstag, Kind): bis 186 Euro pro Anlass
  • Werbegeschenke: zusätzlich bis 40 Euro pro Stück

Realistische Praxis-Summe pro Mitarbeiter und Jahr: 3.700 bis 4.500 Euro steuerfrei (je nach Anzahl persönlicher Anlässe). Bei 50 Mitarbeitern in einem KMU ergibt das einen jährlichen Steueroptimierungs-Hebel von 185.000 bis 225.000 Euro – ohne dass eine zusätzliche Bruttoangepasstheit nötig wäre.

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Sozialversicherungs-Beratung. Die konkrete Anwendung der Mitarbeiterprämie 2026 hängt vom finalen Gesetzestext ab, der bis 31. Mai 2026 erwartet wird. Vor Auszahlung den aktuellen Stand mit einem Steuerberater abklären. Stand der Informationen: April 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mitarbeiterprämie 2025 und 2026?

Für 2025 gilt: bis 1.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei (keine SV-Befreiung). In Kombination mit Gewinnbeteiligung bis 3.000 Euro. Für 2026 ist eine Folgeregelung im Regierungsprogramm vorgesehen, finaler Gesetzestext wird bis 31.5.2026 erwartet.

Sind Sachzuwendungen vom Arbeitgeber steuerfrei?

Ja, bis 186 Euro pro Jahr und Mitarbeiter zusätzlich zur Betriebsveranstaltungs-Grenze von 365 Euro. Voraussetzung: echte Sachwerte (Geschenke, Gutscheine konkreter Geschäfte), kein Bargeld.

Was zählt als Betriebsveranstaltung?

Betrieblich veranlasste Veranstaltungen wie Weihnachtsfeier, Sommerfest, Betriebsausflug, Firmenjubiläum – mit grundsätzlicher Teilnahmemöglichkeit aller Mitarbeiter.

Gilt die Mitarbeiterprämie auch für GmbH-Geschäftsführer?

Geschäftsführer in einem echten Dienstverhältnis (mit Sozialversicherungs-Pflicht) ja. Wesentlich beteiligte Geschäftsführer (über 25 Prozent) gelten als Selbstständige – für sie gilt die Mitarbeiterprämie nicht.

Wie dokumentiere ich die Steuerfreiheit korrekt?

Pro Mitarbeiter und Anlass nachvollziehbare Aufzeichnung: Datum, Anlass, Geldwert, Form (Sachzuwendung oder Geld), Beleg über Anschaffung. Die Lohnverrechnung führt diese Aufzeichnungen automatisch, bei eigenen Dienstnehmern empfiehlt sich eine eigene Dokumentation.

Quellen