Der arbeitende Mensch braucht unbedingt Auszeiten, um wieder auf neue Gedanken zu kommen und Kraft zu tanken. Dafür sind in Österreich nicht nur die Wochenenden und der Jahresurlaub reserviert, sondern auch das Sabbatical. Letzteres bietet die Möglichkeit, mehrere Monate am Stück Abstand von der Arbeit zu nehmen und hinterher ganz neu durchzustarten. Einige nutzen ihre ausgiebige freie Zeit dafür, um eine längere Reise zu unternehmen, andere gehen ihren Hobbys nach oder bilden sich nach Belieben weiter. Eltern widmen sich vielleicht intensiver ihrer Familie, während Singles ihre Freundesbeziehungen aufleben lassen. Manchmal sind es auch zwingende private oder berufliche Gründe, die ein Sabbatical notwendig machen. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle Mut zusprechen: Viele Arbeitnehmer lassen sich darauf ein.
Gibt es in Österreich ein Gesetz zum Sabbatical?
Ein Arbeitnehmer kann sein Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, leider nicht gesetzlich einfordern. Der Arbeitgeber kann es nach Absprache freiwillig gewähren – oder eben nicht. Häufig ist die mehrmonatige Auszeit bereits Bestandteil des Arbeitsvertrags, weil sie zum Arbeitseintritt zwischen den Parteien ausgehandelt wurde. Doch das Sabbatical lässt sich auch nachträglich arrangieren: Es ist also keinesfalls zu spät, wenn Ihr Arbeitsvertrag keine derartige Klausel aufweist.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetzt (TzBfG) bietet so etwas wie eine gesetzliche Grundlage für das österreichische Sabbatical. Es spricht dem Arbeitnehmer das Recht auf eine gewisse flexible Arbeitszeitgestaltung zu. Dies gilt allerdings nur für Betriebe, die über mehr als 15 Mitarbeiter verfügen und für Arbeitnehmer, die mindestens ein halbes Jahr lang dort beschäftigt waren.
Tipp: Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical, aber doch eine gewisse Pflicht der Gleichbehandlung. Falls jemand in ähnlicher Stellung bereits seine Auszeit hatte, können Sie sich eventuell darauf berufen. Gehen Sie aber immer freundlich und verhandlungsbereit auf Ihren Chef zu, denn in dieser Sache ist Verhandlungsgeschick gefragt.
Das sind die häufigsten Gründe für ein Sabbatical
Wir haben in der Einleitung schon ein wenig herumspekuliert, warum Arbeitnehmer sich ein Sabbatical gönnen. Die meisten Angestellten haben feste Pläne, wenn es um die Nutzung dieses wertvollen Zeitraums geht. Schließlich ergibt sich eine solche Chance nicht alle Tage, darum ist es besser, sich vorher genaue Gedanken zu machen. Auch dem Arbeitgeber fällte es sicherlich leichter, ein Sabbatical zu gewähren, wenn er weiß, dass seine Fachkraft diese Zeit bestens nutzt. Hier sind die wichtigsten Gründe für die mehrmonatige Auszeit:
- Berufliche Weiterbildung, auch Bildungskarenz genannt
- Zeit für den Hausbau oder einen Ausbau des Eigenheims
- Pflegezeit für einen nahen Angehörigen, der erkrankt ist
- Verlängerung der Elternzeit für intensive Familienmomente
- Erholung von Arbeitsdruck und zu viel Stress
- Besinnung und Meditation, größere Reisen
Wie lange darf ein Sabbatical dauern?
Das Sabbatjahr unterliegt auch bezüglich seiner Länge keiner allgemeinen gesetzlichen Regelung. Es haben sich im Laufe der Jahre einige unterschiedliche Modelle herausgebildet, über die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig werden können. Meistens handelt es sich um bis 3 bis 12 freie Monate, die darin münden, dass der Angestellte seine Arbeit ganz regulär wieder aufnimmt. Hoffentlich aber gut erholt und mit vielen neuen Ideen im Kopf, die Schwung in die Firma bringen!
Sabbatical und Finanzen: Habe ich einen Anspruch auf Bezahlung?
Ein absolut wichtiger Aspekt ist die Finanzierung des Sabbaticals, denn ohne Geld können Sie sich natürlich keine Auszeit leisten. Die Rechnungen flattern leider weiterhin ins Haus, sie müssen unbedingt bezahlt werden. In Österreich haben sich zwei verschiedene Modelle herausgebildet, um die Finanzen während des Sabbaticals in Waage zu halten. Suchen Sie sich die für Sie passende Variante heraus:
- Die Ansparvariante
Für dieses Modell müssen Sie im Vorfeld eine Menge Vorarbeit leisten. Sparen Sie sich auf einem Überstundenkonto jede Menge Freistunden an, die Sie anschließend mit Freizeit einlösen. Damit erhalten Sie während Ihrer Abwesenheit dasselbe Gehalt wie vorher, weil sie dieses bereits durch Ihre Arbeit abgegolten haben. Aber Vorsicht: Das wird zuerst ziemlich anstrengend, bis dann endlich die Entspannungsphase kommt. - Die Reduktion des Entgelts
Als Alternative bietet es sich an, eine Weile auf das volle Gehalt zu verzichten und so ein finanzielles Guthaben anzusammeln. Dieses wird dann schrittweise im Sabbatical ausgezahlt. So erhalten Sie zwar über einen längeren Zeitraum weniger Geld, das aber immerhin regelmäßig und auch dann, wenn Sie gar nicht arbeiten.
Diese Punkte sollten Sie vor dem Sabbatical klären
Bevor Sie in Ihre Auszeit starten, gibt es am Arbeitsplatz noch einige wichtige Fragen zu klären. Hinterlassen Sie kein Chaos, sondern eine gut durchgeplante Lücke, die Sie hinterher wieder vollständig ausfüllen können. Legen Sie die genauen Rahmenbedingungen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich fest, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
- Regeln Sie frühzeitig Ihre Arbeitsvertretung
- Lernen Sie Ihre Vertretung sorgfältig an
- Legen Sie den genauen Zeitrahmen des Sabbaticals fest
- Besprechen Sie außerdem Ihren Urlaubsanspruch
- Halten Sie das gewählte Sabbatical-Modell fest
- Legen Sie schriftlich sämtliche Sabbatical-Bedingungen nieder
Zum letztgenannten Punkt gehört natürlich auch die Frage, ob Sie während dieser Zeit Firmeneigentum benutzen dürfen. Vielleicht besitzen Sie einen Dienstwagen, ein Diensthandy oder ein Notebook Ihrer Firma: Müssen Sie diese Dinge abgeben oder ist es Ihnen erlaubt, sie während der Auszeit zu verwenden? Vielleicht gibt es auch ein paar Termine, die dringend ihre Anwesenheit erfordern, sodass Sie Ihr Sabbatical kurz unterbrechen müssen. Sprechen Sie alles genau ab.
Das sollten Sie außerdem dringend wissen!
Es besteht keine Pflicht, das Sabbatical schriftlich zu vereinbaren, doch ist dies absolut empfehlenswert. Im öffentlichen Dienst wird in Österreich das Sabbatical normalerweise gewährt: Erkunden Sie sich bei Ihren Vorgesetzten darüber, welche Bedingungen für Sie gelten. Grundsätzlich gilt, dass alle Vorschriften zum Arbeitsrecht eingehalten werden müssen: Versicherungsbeiträge müssen weiterhin fließen und die Höchststundenzahl darf nicht überschritten werden.
Gehen Sie sorgfältig geplant in Ihre Auszeit und lassen Sie keinen wichtigen Punkt aus. Nur so ist es garantiert, dass am Arbeitsplatz auch später noch alles zu Ihrer Zufriedenheit verläuft. Wir wünschen viel Glück!