Im österreichischen Gesetz wird eine Kapitalgesellschaft stets als juristische Person des privaten Rechts angesehen. Hier ist also die Gesellschaf die Rechtspersönlichkeit und nicht etwa eine handelnde Person. Unterschieden wird in Österreich zwischen zwei Varianten der Kapitalgesellschaften, wobei generell noch unterschiedliche Bezeichnungen für Unternehmen verschiedener Größen genutzt werden. Welche Unterschiede es hierbei zum Beispiel zwischen einer Kleinstkapitalgesellschaft und einer mittleren Kapitalgesellschaft gibt und wie sich eine Kapitalgesellschaft überhaupt erkennen lässt, werden wir im Folgenden jetzt einmal genauer unter die Lupe nehmen.
Kapitalgesellschaften in Österreich
Wie bereits erwähnt, wird in Österreich im Wesentlichen zwischen den folgenden Arten von Kapitalgesellschaften unterschieden:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sämtliche Kapitalgesellschaften in Österreich unterliegen der Pflicht, ins Firmenbuch eingetragen zu werden. Abgesehen von den beiden genannten Varianten gibt es zudem noch weitere Unterteilungen, welche sich nach der finanziellen Größe und generellen Größe des Unternehmens richten. Im Detail bedeutet das zum Beispiel, dass ein Unternehmen als eine Kleinstkapitalgesellschaft, eine kleine Kapitalgesellschaft, eine mittlere Kapitalgesellschaft oder eine große Kapitalgesellschaft bezeichnet werden kann. Entscheidend dafür, wie ein Unternehmen hier einsortiert wird, sind die Bilanzsumme, die Umsatzerlöse und die Anzahl der Arbeitnehmer. So gelten für Kleinstkapitalgesellschaften die Vorgabe, dass die Bilanzsumme mindestens bei 350.000 Euro liegen muss, die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten bei 700.000 Euro liegen und im Schnitt eines Jahres zehn Angestellte beschäftigen muss. Sind zwei dieser drei Begrenzungen nicht überschritten, ist von einer Kleinstkapitalgesellschaft die Rede.
Bilanzen, Erlöse, Mitarbeiter: So werden die Kapitalgesellschaften unterschieden
Wie genau sich eine Kleinstkapitalgesellschaft definiert, wäre damit also schon einmal geklärt. Die Abgrenzung zur kleinen Kapitalgesellschaft funktioniert dabei ähnlich, nur dass hier mit etwas anderen Werten gearbeitet wird. So ist in diesem Fall eine Bilanzsumme von mindestens 5.000.000 Euro notwendig, der Umsatz der letzten zwölf Monate ab dem Stichtag muss bei mindestens 10.000.000 Euro liegen und die Anzahl der Angestellten im Schnitt bei 50 pro Jahr liegen. Werden hier zwei der drei Bedingungen nicht erfüllt, handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei einer mittleren Kapitalgesellschaft gelten für die Bilanzsumme Anforderungen von 20.000.000 Euro, für den Umsatz von 40.000.000 Euro und für die Angestellten ein Schnitt von 250 Beschäftigten pro Jahr. Werden zwei der drei Anforderungen nicht erfüllt, handelt es sich um eine mittlere Kapitalgesellschaft. Sollten die Anforderungen jedoch erfüllt werden, ist von einer großen Kapitalgesellschaft die Rede.
Wir haben das Ganze hier noch einmal in einer kleinen Übersicht zusammengefasst:
- Kleinstkapitalgesellschaft: Bilanzsumme von mindestens 350.000 Euro, Umsatzerlöse der letzten zwölf Monate mindestens 700.000 Euro, im Schnitt zehn Angestellte pro Jahr. Sind zwei der drei Bedingungen nicht überschritten, handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft.
- Kleine Kapitalgesellschaft: Bilanzsumme von mindestens 5.000.000 Euro, Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten mindestens 10.000.000 Euro, im Schnitt 50 Angestellte pro Jahr. Sind zwei der drei Bedingungen nicht überschritten, handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.
- Mittlere Kapitalgesellschaft: Bilanzsumme von mindestens 20.000.000 Euro, Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten von mindestens 40.000.000 Euro, im Schnitt 250 Angestellte pro Jahr. Sind zwei der drei Bedingungen nicht überschritten, handelt es sich um eine mittlere Kapitalgesellschaft.
- Große Kapitalgesellschaft: Sind die Grenzen der mittleren Kapitalgesellschaft überschritten, ist von einer großen Kapitalgesellschaft die Rede.
So entsteht eine Kapitalgesellschaft
Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine juristische Person des privaten Rechts, bzw. um einen sogenannten Formkaufmann. Die Art des Gewerbes spielt dabei keine Rolle, denn eine Kapitalgesellschaft gilt stets als Kaufmann. Gleichzeitig muss die Kapitalgesellschaft bzw. der Kaufmann ins Handelsregister eingetragen werden. Erst ab diesem Zeitpunkt, dem Zeitpunkt der sogenannten konstitutiven Eintragung, ist die Kapitalgesellschaft existent. Und auch ab diesem Zeitpunkt gilt die beschränkte Haftung.
Wenig überraschend werden an alle Kapitalgesellschaften gewisse Mindestanforderungen gestellt, wenn diese in das Handelsregister eingetragen werden wollen. Hierzu gehört unter anderem eine Mindesteinlage. Also ein Vermögen, dass die jeweilige Gesellschaft vorweisen können muss. Wie hoch dieses genau ausfällt, variiert zwischen den Arten der Kapitalgesellschaften. Eine AG muss zum Beispiel eine deutlich höhere Mindesteinlage als eine GmbH vorweisen können. Derartige Mindesteinlagen dienen zur Sicherung der Liquidität, gleichzeitig müssen diese aber nicht in Form von Geldern gezahlt werden, sondern können auch als Sachwerte wie Fahrzeuge oder Gebäude im Gesellschaftsvertrag aufgeführt sein.
Das macht eine Kapitalgesellschaft aus
Gründen Österreicher eine Kapitalgesellschaft, profitieren sie von einer beschränkten Haftung. Während zum Beispiel bei anderen Unternehmensformen nicht nur mit dem eingebrachten Vermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen gehaftet werden muss, ist das bei einer Kapitalgesellschaft nicht so. Hier haften die Eigentümer maximal mit dem in die Firma eingebrachten Kapital. Ein Gewinn bei einer Kapitalgesellschaft wird wiederum so ausgezahlt, wie die Kapitalanteile es vorgehen. Anteilsbesitzer mit einem größeren Anteil erhalten hier also auch einen größeren Teil des Gewinns. Darüber hinaus gilt bei Kapitalgesellschaften für gewöhnlich, dass die Eigentümer bzw. Aktionäre nur in den seltensten Fällen im Unternehmen beschäftigt sind. Teilweise ist das auch gar nicht realisierbar, da zum Beispiel die Anzahl der Aktionäre bei einer Aktiengesellschaft schnell in den Bereich von mehreren hunderttausend Personen gehen kann. Ebenfalls interessant zu wissen: Sollte ein Gesellschafter aus irgendeinem Grund aus der Gesellschaft ausscheiden, hat dies keinen direkten Einfluss auf die Kapitalgesellschaft. Diese kann als juristische Person trotzdem weiter bestehen.
Gleichzeitig bedeutet der Status als juristische Person für die Kapitalgesellschaft auch, dass diese regulär Verträge mit Angestellten abschließen kann. In diesem Fall würde es also zu einer Übereinkunft zwischen einer natürlichen Person (Angestellter) und einer juristischen Person (Kapitalgesellschaft) kommen. Gleichzeitig kann eine Kapitalgesellschaft jederzeit auch Verträge mit anderen Kapitalgesellschaften abschließen. In diesem Fall würde es dann zu einer Übereinkunft zwischen zwei juristischen Personen kommen.
Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft: Was sind die Unterschiede?
Zwischen den Kapitalgesellschaften und den Personengesellschaften gibt es deutliche Unterschiede. Generell lässt sich sagen, dass die Personengesellschaften in Österreich etwas leichter gegründet werden können. Ein Grund hierfür ist zum Beispiel die Tatsache, dass bei einer Personengesellschaft keine Mindesteinlage eingebracht werden muss, bei einer Kapitalgesellschaft aber schon. Darüber hinaus muss eine Kapitalgesellschaft immer ins Handelsregister eingetragen werden, was natürlich noch einmal mit Kosten und einem etwas höheren Aufwand verbunden ist. Bei einer Personengesellschaft entfällt der erforderliche Eintrag ins Handelsregister und damit auch die hiermit verbundenen Kosten für die Eintragung, und der höhere Aufwand.
Fazit: Kapitalgesellschaften sind weit verbreitet
Bei einer Kapitalgesellschaft steht immer das jeweilige Kapital im Vordergrund, was angesichts der Bezeichnung nicht schwer zu erraten ist. So kommt es zum Beispiel auch, dass bei der Auszahlung von Gewinnen nicht pro Kopf ausgezahlt wird, sondern stattdessen die Anteile an der Gesellschaft über die Höhe der Gewinnauszahlung entscheiden. Für die unterschiedlichen Kapitalgesellschaften in Österreich gibt es zudem verschiedene Abgrenzungen, generell wird darüber hinaus zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterschieden. Bei einem Blick auf die österreichische Wirtschaft fällt so recht schnell auf, dass zahlreiche Unternehmen als Kapitalgesellschaften bezeichnet werden können. Die größten Konzerne in der Regel als Aktiengesellschaften, die etwas kleineren Unternehmen für gewöhnlich als Gesellschaften mit beschränkter Haftung.