Wer einen Firmenwagen privat nutzen darf, zahlt dafür Lohnsteuer auf einen sogenannten Sachbezug – in der Regel 2 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat, gedeckelt bei 960 Euro. Bei Fahrzeugen mit weniger als 126 Gramm CO2 pro Kilometer (WLTP, gültig für Erstzulassung ab 2026) sinkt der Satz auf 1,5 Prozent (max. 720 Euro). Reine Elektrofahrzeuge bleiben komplett sachbezugsfrei. Bei wenig Privatnutzung halbieren sich die Sätze – das spart bei einem 60.000-Euro-Auto schnell 600 Euro pro Monat.
- Standardsatz: 2 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat, max. 960 Euro
- Reduzierter Satz: 1,5 Prozent bei CO2 unter 126 g/km (WLTP), max. 720 Euro
- Elektroauto (0 g/km): kompletter Sachbezug von 0 Euro
- Hybride und Plug-In-Hybride: keine Sonderbegünstigung, fallen unter Standardregeln
- Halbierung bei privater Nutzung unter 500 km pro Monat (6.000 km/Jahr)
- Mini-Sachbezug pro Kilometer möglich bei minimaler Privatnutzung
- Bemessungsgrundlage: tatsächliche Anschaffungskosten brutto inkl. Sonderausstattung und NoVA
- Eigenleistungen des Mitarbeiters mindern den Sachbezug, Treibstoffkosten nicht
- CO2-Grenzwert wird jährlich um 3 g/km abgesenkt
Was ist der Sachbezug und wer zahlt ihn?
Stellt ein Arbeitgeber einem Dienstnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, gilt das steuerlich als geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil wird dem Bruttolohn pauschal zugeschlagen und mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen belegt. Der pauschale Aufschlag heisst Sachbezug. Er ist eine vereinfachende Bewertung statt einer kilometergenauen Abrechnung.
Massgeblich für den Sachbezug ist die Sachbezugswerteverordnung. Sie wurde mehrfach angepasst und legt aktuell zwei Prozentsätze fest, abhängig von der CO2-Emission des Fahrzeugs. Gleichzeitig gilt die Regelung für alle Dienstfahrzeuge unabhängig von der Rechtsform des Arbeitgebers – sie betrifft Angestellte einer GmbH genauso wie Arbeiter einer OG. Auch Geschäftsführer mit Anstellungsverhältnis (also unter 25 Prozent Beteiligung an der GmbH) fallen unter die Regel. Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung dagegen versteuern die Privatnutzung anders – typischerweise als Entnahme oder Kostenanteil. Eine Übersicht zur strategischen Auswahl gibt der Artikel zu Firmenwagen Kauf oder Leasing.
Die zwei Sätze und der CO2-Grenzwert
CO2-Wert (WLTP) |
Sachbezug-Satz |
Maximaler Sachbezug pro Monat |
|---|---|---|
0 g/km (reine Elektrofahrzeuge) |
0 Prozent |
0 Euro |
1 bis 126 g/km (Erstzulassung 2026) |
1,5 Prozent |
720 Euro |
über 126 g/km |
2 Prozent |
960 Euro |
Der CO2-Grenzwert wird jährlich um 3 Gramm pro Kilometer abgesenkt. Ab Erstzulassung 2027 wird er bei 123 g/km liegen, 2028 bei 120 g/km. Wichtig: einmal qualifiziertes Fahrzeug bleibt im niedrigeren Satz – wer 2026 ein Fahrzeug mit 125 g/km registriert, behält den 1,5-Prozent-Satz auch 2027, obwohl das Fahrzeug mit dem dann gültigen 123-g/km-Grenzwert nicht mehr qualifizieren würde.
Hybride und Plug-In-Hybride profitieren NICHT von einer separaten Begünstigung. Sie werden nach ihrem realen WLTP-CO2-Wert bewertet. Da viele Plug-In-Hybride im WLTP-Modus 30-50 g/km erreichen, fallen sie damit oft in den 1,5-Prozent-Satz – aber nicht in den 0-Prozent-Satz, der reinen E-Autos vorbehalten ist.
Die Bemessungsgrundlage: Anschaffungskosten exklusiv NoVA
Berechnungsbasis sind die tatsächlichen Anschaffungskosten brutto inklusive Sonderausstattung und Normverbrauchsabgabe (NoVA). Bei Leasingfahrzeugen wird der ursprüngliche Listenpreis bzw. der Anschaffungspreis des Leasinggebers herangezogen, nicht die Leasingrate.
Praktische Konsequenzen:
- Sonderausstattung (Lederausstattung, Anhängerkupplung, Standheizung) erhöht die Bemessungsgrundlage und damit den Sachbezug
- Rabatte bei der Anschaffung mindern die Bemessungsgrundlage entsprechend
- Bei Gebrauchtwagen aus Erstanschaffung des Arbeitgebers gelten die echten Anschaffungskosten
- Bei Übernahme aus dem privaten Anlagevermögen des Geschäftsführers in das Firmenvermögen gilt der Verkehrswert
Zur Verifikation der aktuellen Sätze und Berechnungslogik bietet die WKO-Übersicht zum KFZ-Sachbezug aktuelle Informationen, ergänzt durch die BMF-Hinweise zu Sachbezügen.
Halbierung bei wenig Privatnutzung
Wer den Firmenwagen privat im Schnitt unter 500 Kilometer pro Monat (6.000 km im Jahr) fährt, halbiert den Sachbezug-Satz: 0,75 Prozent (max. 360 Euro) bzw. 1 Prozent (max. 480 Euro). Bedingung: ein lückenloses Fahrtenbuch über das gesamte Wirtschaftsjahr. Die Trennung von beruflicher und privater Nutzung muss nachweisbar sein. In der Praxis sparen Mitarbeiter und Arbeitgeber damit oft mehrere tausend Euro pro Jahr – das Fahrtenbuch ist die einzige Hürde. Mehr zum Thema im Artikel Fahrtenbuch schreiben.
Die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zählt als private Nutzung. Wer also täglich 30 km zur Arbeit pendelt, kommt schon ohne weitere Privatfahrten auf rund 660 km pro Monat (22 Arbeitstage x 30 km). Die Halbierung greift damit oft nicht, ausser der Wohnort liegt sehr nah am Arbeitsplatz oder der Mitarbeiter nutzt mehrheitlich öffentliche Verkehrsmittel.
Mini-Sachbezug per Kilometer
Bei minimaler Privatnutzung kann der Sachbezug auch kilometergenau berechnet werden – oft günstiger als der halbierte Pauschalsatz. Voraussetzung ist auch hier ein Fahrtenbuch. Pro Kilometer Privatfahrt werden 0,67 Euro angesetzt (Stand 2026), wobei der Mindestbetrag bei 0,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat liegt.
Das lohnt vor allem in zwei Konstellationen:
- Mitarbeiter nutzt das Fahrzeug fast nur betrieblich, mit gelegentlichen Privatfahrten unter 200-300 km/Monat
- Anschaffungskosten sind sehr hoch (Premium-Fahrzeug 80.000+ Euro), wodurch sich der pauschale Sachbezug schnell zu hohen Beträgen aufsummiert
Eigenleistungen des Dienstnehmers
Zahlt der Mitarbeiter etwas zum Firmenwagen dazu – etwa eine monatliche Pauschale, anteilige Anschaffungskosten oder Sonderausstattung -, mindern diese Beträge den Sachbezug:
- Einmaliger Anschaffungskostenbeitrag: mindert die Bemessungsgrundlage dauerhaft
- Monatliche Beiträge: ziehen vom monatlichen Sachbezug ab
- Treibstoffkosten, die der Mitarbeiter privat zahlt: mindern den Sachbezug NICHT (sind aber als Werbungskosten absetzbar)
- Service- und Reparaturkosten privat getragen: ebenfalls keine Sachbezugs-Minderung
Die Logik: Sachbezug bewertet die zur Verfügung gestellte Nutzungsmöglichkeit, nicht die laufenden Verbrauchskosten. Letztere zahlt der Arbeitgeber typischerweise ohnehin direkt.
Rechenbeispiel: Vier Fahrzeuge im Vergleich
Eine Wiener Werbeagentur stellt vier Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Anschaffungskosten und CO2-Werte sind wie folgt verteilt:
Fahrzeug |
Anschaffungskosten |
CO2-Wert |
Sachbezug pro Monat |
Pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
VW ID.4 (Elektro) |
52.000 Euro |
0 g/km |
0 Euro |
0 Euro |
Skoda Octavia (Diesel, 119 g/km) |
38.000 Euro |
119 g/km |
570 Euro (1,5 Prozent) |
6.840 Euro |
BMW 320d (148 g/km) |
48.000 Euro |
148 g/km |
960 Euro (Deckel) |
11.520 Euro |
Plug-In-Hybrid (45 g/km) |
55.000 Euro |
45 g/km |
720 Euro (Deckel) |
8.640 Euro |
Die Steuerlast für den Mitarbeiter hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei einem 40-Prozent-Satz kostet das BMW-Modell den Mitarbeiter rund 4.600 Euro Lohnsteuer pro Jahr – der Octavia immerhin 2.700 Euro. Das E-Fahrzeug ist netto in jedem Fall die wirtschaftlichste Wahl – vorausgesetzt, die Reichweite passt zum Nutzungsprofil. Auf der Kostenseite kommen für den Arbeitgeber zusätzlich die Lade-Infrastruktur (siehe Ladeinfrastruktur für Unternehmen) und der Strom dazu.
Was 2026 bei E-Auto-Heimladen zu beachten ist
Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Strom für die private Wallbox zahlt oder erstattet, fällt das je nach Konstellation steuerlich unterschiedlich aus. Pauschale Stromkostenpauschalen sind 2026 strukturiert geregelt. Wer mit einer privaten Wallbox am Wohnort lädt und der Arbeitgeber den Strom anteilig erstattet, sollte dafür eine separate Vereinbarung treffen und die geladenen Kilowattstunden dokumentieren – sonst droht Versteuerung als zusätzlicher Sachbezug. Eine konkrete Übersicht zur aktuellen Behandlung 2026 findet sich beispielsweise im Magazin von kWhisper.
Sachbezug bei Geschäftsreisen und Dienstwagen-Pool
Wer den Firmenwagen nicht durchgehend, sondern nur projektbezogen nutzt – etwa als Pool-Fahrzeug für mehrere Mitarbeiter -, fällt in eine Sonderkonstellation. Wird ein Pool-Fahrzeug einem konkreten Mitarbeiter dauerhaft zugewiesen, gilt der normale Sachbezug. Sind dagegen mehrere Mitarbeiter Zugriffsberechtigte ohne fixe Zuteilung, kann eine sachbezugsfreie Konstellation entstehen – vorausgesetzt, die private Nutzung ist betrieblich klar untersagt und das Fahrtenbuch dokumentiert ausschliesslich Dienstfahrten. Auch neue Mitarbeiter mit Dienstwagen-Anspruch sollten die Sachbezugs-Regelung in der Vertragsverhandlung verstehen, weil sie die Netto-Vergütung deutlich beeinflusst.
Wann lohnt der Verzicht auf Privatnutzung?
Bei sehr hohen Anschaffungskosten kann es günstiger sein, den Firmenwagen rein betrieblich zu nutzen und die Privatfahrten anders abzudecken (Privatauto, Carsharing). Wenn der Sachbezug mehr Lohnsteuer auslöst, als der Mitarbeiter durch die Privatnutzung tatsächlich an Treibstoffkosten und Wertverlust spart, kippt die Rechnung.
Beispiel: Ein 100.000-Euro-Premiumfahrzeug mit 180 g/km kostet im Standard-Sachbezug 960 Euro pro Monat (Deckel). Bei 50 Prozent Steuersatz entspricht das 480 Euro Lohnsteuer pro Monat = 5.760 Euro pro Jahr. Wer im Jahr 8.000 km privat fährt, zahlt also über 0,72 Euro pro Privatkilometer Steuer – mehr als die meisten Privatautos pro Kilometer in Vollkosten kosten würden. In diesem Fall lohnt der Sachbezugs-Verzicht (rein betriebliche Nutzung mit Fahrtenbuch) und ein günstigerer Privatwagen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich das Fahrzeug nur am Wochenende privat nutze?
Mit Fahrtenbuch nachweisen, dass die Privatkilometer unter 500 pro Monat bleiben. Dann gilt der halbierte Sachbezug (0,75 oder 1 Prozent). Bei sehr wenig Privatnutzung (unter ca. 200 km/Monat) kann der kilometergenaue Mini-Sachbezug günstiger sein.
Zählt die Fahrt zur Arbeit als private Nutzung?
Ja. Die tägliche Strecke Wohnort – Arbeitsstätte fällt steuerlich unter Privatnutzung und zählt zu den 500 km pro Monat dazu. Wer länger pendelt, schöpft die 6.000 km/Jahr-Grenze schnell aus.
Wie wird der Sachbezug bei Geschäftsführern mit über 25 Prozent GmbH-Anteilen behandelt?
Wesentlich beteiligte Geschäftsführer fallen nicht unter die normale Sachbezugsregelung, sondern versteuern die Privatnutzung anders – typischerweise als Kostenanteil oder Entnahme nach den steuerrechtlichen Regeln für selbständige Geschäftsführer. In der Praxis wird oft mit Fahrtenbuch der Privatanteil ermittelt und entsprechend versteuert.
Was passiert bei einem Ausstattungs-Wechsel im laufenden Wirtschaftsjahr?
Wechselt der Mitarbeiter das Firmenfahrzeug innerhalb eines Jahres, gilt für jeden Monat der jeweilige Sachbezug. Bei Übergabe Mitte Monat wird tageweise aliquotiert. Wichtig: bei Fahrzeugen mit unterschiedlicher CO2-Klasse springt der Sachbezugs-Satz mit dem Wechsel.
Sind Elektrofahrzeuge auch nach 2030 noch sachbezugsfrei?
Stand April 2026 ist die 0-Prozent-Regelung für reine E-Fahrzeuge zeitlich nicht befristet. Politisch wird sie regelmässig diskutiert, eine Abschaffung ist aktuell aber nicht beschlossen. Wer ein E-Fahrzeug 2026 anschafft, kann auf die fortlaufende Begünstigung über die Nutzungsdauer planen, sollte aber Gesetzesänderungen beobachten.
Stand April 2026 auf Basis der derzeit gültigen Sachbezugswerteverordnung. CO2-Grenzwerte und Höchstbeträge werden jährlich angepasst. Detailfragen zur Bewertung gebrauchter Firmenfahrzeuge, zur Behandlung von Sonderausstattung und zur Lohnverrechnung klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder Personalverrechner.