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EU AI Act ab 2. August 2026: Welche Pflichten auf österreichische KMU zukommen – und was jetzt zu tun ist

Am 2. August 2026 wird die europäische KI-Verordnung (Regulation (EU) 2024/1689) für den Grossteil der österreichischen Unternehmen direkt anwendbar. Wer KI einsetzt – und das reicht heute von ChatGPT-Nutzung im Marketing bis zum automatisierten Bewerber-Screening – hat ab diesem Tag konkrete Transparenz-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Verstösse werden mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet. Österreich hat für KMU eine eigene Sandbox bei der RTR-GmbH aufgebaut, die reduzierte Gebühren und kostenlose Testumgebungen bietet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 – direkt anwendbar, keine Umsetzung nötig
  • Stichtag 2. August 2026: Transparenzpflichten und Hochrisiko-KI-Regeln greifen
  • Bereits aktiv: Verbote inakzeptabler KI (seit 02.02.2025), GPAI-Dokumentation (seit 02.08.2025)
  • Vier Risikokategorien: inakzeptabel, hoch, begrenzt (Transparenz), minimal
  • Maximale Strafe: 35 Mio. Euro oder 7 Prozent Weltumsatz (für Hochrisiko-Verstösse)
  • Untere Stufe: 7,5 Mio. Euro oder 1,5 Prozent Weltumsatz (Informationsverstösse)
  • KMU-Vorteil: reduzierte Obergrenzen, RTR-GmbH als kostenlose Sandbox
  • Mitarbeiterschulungspflicht bereits gültig – nicht erst 2026

Was regelt der EU AI Act überhaupt?

Die KI-Verordnung ist das erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz weltweit. Sie definiert, welche KI-Systeme in der EU zulässig sind, welche transparent gemacht werden müssen und welche komplett verboten sind. Anders als Datenschutz-Grundverordnung oder die NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit trifft der AI Act Unternehmen auf allen Stufen der Wertschöpfung – als Anbieter, als Betreiber und als Nutzer von KI. Wer ChatGPT im Kundensupport einsetzt, unterliegt der Verordnung – genauso wie das KI-Start-up, das einen neuen Algorithmus entwickelt.

Für Österreich gibt es keinen eigenständigen Umsetzungsakt – die Verordnung gilt unmittelbar. Das österreichische Ausführungsgesetz regelt vor allem die nationale Aufsichtsstruktur: die RTR-GmbH übernimmt als benannte Behörde zentrale Funktionen, ergänzt durch Bundesministerien für spezifische Sektoren.

Die vier Risikokategorien und was sie bedeuten

Kategorie
Beispiele
Regulierung
Inakzeptables Risiko
Social Scoring, manipulative Systeme, ungezielte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
Verboten (seit 02.02.2025)
Hohes Risiko
Bewerber-Screening, Kreditscoring, medizinische Geräte, kritische Infrastruktur
Konformitätsbewertung, Registrierung, Dokumentation, laufende Überwachung
Begrenztes Risiko
Chatbots, generative KI (Texte, Bilder, Videos), Deepfakes
Transparenzpflicht (Kennzeichnung von KI-Output)
Minimales Risiko
Spam-Filter, KI in Videospielen, einfache Empfehlungssysteme
Keine spezifischen Verpflichtungen (Verhaltenskodex empfohlen)

Separat adressiert die Verordnung General-Purpose AI (GPAI) – die grossen Basismodelle wie GPT-4, Claude oder Gemini. Für deren Anbieter gelten eigene Transparenz-, Copyright- und Dokumentationspflichten bereits seit 2. August 2025. Diese betreffen aber primär die Modellanbieter selbst, nicht die KMU, die sie einsetzen.

Zeitplan: Was wann in Kraft tritt

  • 2. Februar 2025 – Verbote inakzeptabler KI-Anwendungen; Pflicht zur KI-Kompetenz der Mitarbeiter
  • 2. August 2025 – Pflichten für GPAI-Modellanbieter (Dokumentation, Copyright, Transparenz über Trainingsdaten)
  • 2. August 2026 – Transparenzpflichten für KI-Output, Hochrisiko-KI-Regeln (Anhang III), Konformitätsbewertungen, Behördenaufsicht
  • 2. August 2027 – Hochrisiko-KI in Produkten, die bereits EU-Produktsicherheitsvorschriften unterliegen (Medizingeräte, Maschinen)

Was für Ihren Betrieb konkret gilt – vier typische Szenarien

Die meisten österreichischen KMU setzen KI auf eine von vier Arten ein. Je nach Fall sind unterschiedliche Pflichten relevant.

Szenario 1: ChatGPT für Texte und Kundenkommunikation. Der Chatbot wird mit menschlichen Nutzern interagieren – Transparenzpflicht greift. Ab 2. August 2026: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Bei Texten, Bildern oder Videos, die KI-generiert sind und veröffentlicht werden, muss der KI-Ursprung offengelegt werden (Artikel 50 AI Act). Ausnahme: offenkundig künstlerische Werke.

Szenario 2: KI im Recruiting (Bewerber-Screening, automatische Vorauswahl). Das ist Hochrisiko-KI nach Anhang III. Pflichten: Konformitätsbewertung des Systems, Risikomanagement, Datenqualitätsmanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht über jede Entscheidung, Registrierung in der EU-Datenbank. In der Praxis heisst das: wer eine Recruiting-KI einsetzt, muss vor dem 2. August 2026 wissen, ob der Anbieter die Konformität gewährleistet – oder auf manuelle Vorauswahl zurückfallen.

Szenario 3: Generative KI im Marketing (Bilder, Videos, Texte). Begrenztes Risiko, Transparenzpflicht. Die KI-generierten Inhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet sein (Metadaten), und bei bestimmten Veröffentlichungen muss auch die Offenlegung gegenüber dem Publikum erfolgen. Bei Deepfakes ist die Kennzeichnungspflicht besonders streng.

Szenario 4: KI im internen Prozess (Dokumentenzusammenfassung, Datenanalyse, ohne Kundenkontakt). In der Regel minimales Risiko – keine spezifischen Verpflichtungen. Trotzdem: Mitarbeiter müssen in KI-Kompetenz geschult sein (seit 02.02.2025 verpflichtend), und die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) bleiben voll gültig – keine sensiblen Personendaten ins Modell kippen.

Achtung – Bussgeld-Staffelung:
Die Strafen sind nach Schwere des Verstosses gestaffelt. Inakzeptable KI-Anwendung trotz Verbot: bis 35 Mio. Euro oder 7 Prozent Weltumsatz (je nachdem was höher ist). Hochrisiko-Verstösse oder Transparenzverletzungen: bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent Umsatz. Falsche Informationen gegenüber Behörden: bis 7,5 Mio. Euro oder 1,5 Prozent Umsatz. KMU profitieren von reduzierten Obergrenzen – die Prozent-Variante bleibt gleich, aber die absolute Euro-Obergrenze wird im Verhältnis zur Unternehmensgrösse herabgesetzt. Details finden Sie auf der USP-Seite zum AI Act.

Österreich-Spezial: Die RTR-Sandbox für KMU

Österreich hat sich entschieden, die RTR-GmbH als zentrale Aufsicht zu benennen. Für KMU und Start-ups bedeutet das konkret: freier priorisierter Zugang zu einer Regulatory Sandbox. In diesem geschützten Testumfeld können neue KI-Systeme unter Aufsicht validiert werden, ohne dass bereits volle Konformitätspflichten greifen. Das reduziert Entwicklungsrisiko und beschleunigt den Markteintritt. Zusätzlich gibt es reduzierte Zertifizierungsgebühren, vereinfachte Dokumentationsvorlagen und spezielle Schulungsangebote.

Für Start-ups in Österreich, die KI-basierte Produkte entwickeln, ist die Sandbox oft entscheidend. Sie lässt sich strategisch mit anderen Förderinstrumenten wie EIC Accelerator oder Forschungsprämie kombinieren.

Checkliste: Was KMU bis zum 2. August 2026 tun sollten

Praxis-Tipp – so gehen Sie strukturiert vor:
1. Bestandsaufnahme – alle KI-Systeme inventarisieren. Was setzen Sie direkt ein, was nutzen Sie über externe Dienstleister?
2. Risikoklassifizierung – jedes System einer der vier Kategorien zuordnen. Hochrisiko-Systeme (Recruiting, Kreditbewertung, kritische Infrastruktur) haben Priorität.
3. Vertragsprüfung – bei externen KI-Diensten: Liefert der Anbieter Konformitätsnachweise? Wer ist Anbieter, wer Betreiber nach der Verordnung?
4. Mitarbeiterschulung – KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 verpflichtend. Dokumentieren Sie Schulungen, passen Sie die betriebliche Weiterbildung an.
5. KI-Richtlinie – interne Policy erstellen. Welche Tools sind erlaubt? Welche Daten dürfen rein? Wie wird KI-Output gekennzeichnet?
6. Kennzeichnungsprozess – Workflow für KI-generierte Inhalte (Marketing, Website, Kundenkommunikation) implementieren.
7. Datenschutz-Alignment – DSGVO-Prüfung für jedes KI-System. Personenbezogene Daten, Auftragsverarbeitung, Rechtsgrundlage.
8. Dokumentation aufsetzen – Nachweispflichten schon vor dem 2. August 2026 vorbereiten.

Die GPAI-Sonderrolle und was sie für Nutzer bedeutet

General-Purpose AI wie ChatGPT, Claude, Gemini oder Llama sind nicht per se Hochrisiko-KI. Die Pflichten treffen primär die Anbieter der Basismodelle (OpenAI, Anthropic, Google, Meta) – sie müssen technische Dokumentation, Copyright-Compliance und Transparenz zu Trainingsdaten liefern. Als Nutzer eines solchen Modells haben Sie dennoch Pflichten:

  • KI-Kompetenz der Mitarbeiter sicherstellen – dokumentiert
  • Keine sensiblen personenbezogenen oder Geschäftsgeheimnis-Daten ins Modell eingeben
  • KI-generierte Inhalte für Kunden als solche kennzeichnen
  • Bei Integration in eigene Produkte: Ihr Produkt wird möglicherweise selbst Anbieter im Sinne der Verordnung

Die letzte Regel ist die trickreichste: Wer ein GPAI-Modell in ein eigenes Hochrisiko-Produkt integriert – etwa einen Bewerber-Screening-Dienst baut auf Basis von GPT-4 – wird zum Anbieter nach AI Act und übernimmt vollumfängliche Compliance-Pflichten.

Kosten der Compliance: Was auf KMU zukommt

Die Grössenordnung ist stark abhängig vom eingesetzten KI-Portfolio. Grobe Richtwerte aus aktuellen Beratungsmandaten:

  • Bestandsaufnahme und Klassifizierung für ein mittelgrosses KMU: 2.000 bis 5.000 Euro externe Beratung, dazu 1-2 Personentage intern
  • KI-Richtlinie und Mitarbeiterschulung: 1.000 bis 3.000 Euro pauschale Paketangebote verschiedener KMU.DIGITAL-Berater
  • Anpassung eines Hochrisiko-KI-Systems: je nach Komplexität 10.000 bis 80.000 Euro für Konformitätsbewertung, Dokumentation und laufende Überwachung
  • Wiederkehrende Compliance: ab 5.000 Euro pro Jahr für Monitoring, Updates, Audit-Vorbereitung

Einige Posten können über KMU.DIGITAL 2026 als Beratungs- oder Umsetzungsförderung eingereicht werden. Wer vorausschauend plant, kann Compliance-Kosten mit Digitalisierungsförderung teilweise finanzieren.

Häufige Fragen

Gilt der AI Act auch für Kleinstunternehmen und EPU?

Ja. Die Verordnung unterscheidet nicht nach Unternehmensgrösse, sondern nach KI-System und Risikokategorie. Allerdings: KMU und Start-ups profitieren von reduzierten Obergrenzen bei Bussgeldern, vereinfachten Dokumentationsvorlagen und kostenloser Sandbox. Wer nur ChatGPT für Standardtexte nutzt, ist primär von Kennzeichnungs- und Schulungspflichten betroffen.

Muss ich ChatGPT-Texte auf meiner Website kennzeichnen?

Ab 2. August 2026 ja, wenn es sich um substanziell KI-generierte Inhalte handelt, die Nutzer über die Natur des Inhalts informieren müssen – insbesondere bei Deepfakes, synthetischen Bildern oder Videos sowie bei Chatbot-Dialogen. Bei stark redaktionell überarbeiteten Texten, die nur KI-assistiert entstanden sind, ist die Abgrenzung weniger streng. Details klärt die Auslegungspraxis ab 2026.

Was passiert, wenn ich die Mitarbeiter-Schulungspflicht nicht erfülle?

Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seit 02.02.2025. In der aktuellen Praxis gibt es noch keine harten Sanktionen, weil Aufsichtsstrukturen erst aufgebaut werden. Ab August 2026 wird die RTR-GmbH aktiv prüfen – dann drohen Bussgelder im unteren Rahmen (7,5 Mio. Euro oder 1,5 Prozent Umsatz).

Kann ich KI-Dienstleister haftbar machen, wenn etwas schiefläuft?

Die Verordnung trennt Rollen: Anbieter (der das System entwickelt und auf den Markt bringt), Betreiber (der es in einem konkreten Kontext einsetzt), Verteiler und Einführer. Jede Rolle hat eigene Pflichten. In Verträgen mit KI-Dienstleistern sollten Sie explizit regeln, wer für Konformitätsbewertung und Dokumentation verantwortlich ist – sonst landen Pflichten oft beim Betreiber, also bei Ihnen.

Gibt es österreichische Förderungen für AI-Act-Compliance?

Direkt gewidmete Förderungen existieren noch nicht. Indirekt lassen sich Kosten über KMU.DIGITAL & GREEN (Digitalisierungsberatung), die Forschungsprämie (bei eigener KI-Entwicklung) oder FFG-Programme abdecken. Die RTR-Sandbox ist kostenlos.

Rechtlicher Hinweis:
Die Darstellung gibt den Stand April 2026 wieder. Die KI-Verordnung ist in Auslegung und Anwendung noch dynamisch – EU-Leitlinien, RTR-Bekanntmachungen und erste Gerichtsentscheidungen werden die Praxis bis Jahresende weiter konkretisieren. Verbindliche Einschätzung für Ihre konkrete KI-Anwendung gibt Ihre Rechtsberatung bzw. spezialisierte AI-Governance-Dienstleister. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • WKO: AI Act – die KI-Verordnung der EU (Leitfäden für Unternehmen)
  • USP: AI Act – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
  • RTR-GmbH: KI-Aufsicht, Sandbox und nationale Ansprechstelle

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