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Start!Klar: Die Förderung für Unternehmensgründungen in der Stadt Graz

Rund 4.000 Steirerinnen und Steirer entscheiden sich jedes Jahr für den Schritt in die Selbstständigkeit. Ein Großteil davon startet in Graz, dem wirtschaftlichen Zentrum der Steiermark. Wer diesen Weg wagt, steht vor der gleichen Herausforderung: Am Anfang fehlt meist das Budget für Maschinen, Software, eine rechtliche Beratung oder die passende digitale Infrastruktur. Genau hier greift Start!Klar, die Gründungsförderung der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG). Sie übernimmt bis zur Hälfte der Beratungs- und bis zu einem Viertel der Investitionskosten, direkt bevor oder während der ersten fünf Jahre nach Ihrer Gründung.

Dieser Ratgeber zeigt Grazer Gründerinnen und Gründern im Detail, wer Anspruch auf die Förderung hat, welche Kosten anerkannt werden, wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt richtig einreichen. Dazu kommen Praxistipps, wie Sie Start!Klar mit weiteren Förderschienen der Stadt Graz und des Bundes kombinieren, um das Maximum aus Ihrer Gründung herauszuholen.

Was ist Start!Klar?

Start!Klar ist eine Zuschussförderung der SFG für innovative Gründungsprojekte und Betriebsübernahmen in der Steiermark. Das Programm will die schwierige Startphase erleichtern und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung unterstützen. Anders als klassische Gründungskredite oder steuerliche Erleichterungen handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Kostenzuschuss, der in zwei Modulen ausgeschüttet wird:

  • Modul Beratung: 50 % Zuschuss auf externe Beratungskosten
  • Modul Investition und Digitalisierung: 20 % Zuschuss auf Sachinvestitionen und Digitalisierungsmaßnahmen (in Graz Stadt ohne Regionalbonus)

Beide Module lassen sich kombinieren. Die Gesamtförderung pro Antrag kann bis zu 35.000 Euro betragen (maximal 5.000 Euro Beratungszuschuss plus maximal 30.000 Euro Investitionszuschuss). Zuständig ist die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) am Nikolaiplatz 2 in Graz.

Start!Klar in Graz: Was Sie über den Regionalbonus wissen müssen

Ein Punkt, der häufig übersehen wird und den Grazer Gründer besonders betrifft: Die Basisförderung für Investitionen beträgt 20 %. Zusätzlich gewährt die SFG einen Regionalbonus von 5 % für steirische Unternehmen außerhalb der Bezirke Graz und Graz-Umgebung. Für Betriebsstätten innerhalb des Stadtgebiets Graz (und auch Graz-Umgebung) entfällt dieser Bonus. Die maximale Förderungsquote für Grazer Gründungen liegt damit bei 20 %, nicht bei 25 %.

Das ist kein Ausschlussgrund, sondern lediglich ein Detail, das bei der Finanzplanung beachtet werden sollte. Im Gegenzug profitiert der Standort Graz von zahlreichen zusätzlichen städtischen Förderprogrammen, die es in dieser Form nur in der Landeshauptstadt gibt (dazu später mehr).

Wer wird gefördert? Die Zielgruppe im Detail

Start!Klar richtet sich nicht an jede Gründung, sondern an einen klar definierten Kreis. Antragsberechtigt sind:

  • Innovative Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Standort in der Steiermark
  • Unternehmen, die höchstens fünf Jahre vor Antragseinreichung gegründet wurden
  • Gründerinnen und Gründer mit einer direkten Beteiligung von mindestens 25 % am Unternehmen
  • Personen, die eine operative und leitende Funktion im Unternehmen ausüben (bei GmbHs als Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen)
  • Unternehmen, die Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die neu sind oder eine wesentliche Verbesserung gegenüber bestehenden Mitanbietern darstellen
  • Betriebsübernahmen, die wie Neugründungen behandelt werden

Ausdrücklich nicht gefördert werden Großunternehmen, reine Handelsunternehmen ohne innovativen Charakter, Personen mit einer unselbständigen Haupttätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze (neben der Selbstständigkeit) sowie Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppen. Auch Betriebe in Insolvenz oder mit gerichtlich angenommenem Sanierungsplan (über 5.000 Euro Förderbetrag) sind ausgeschlossen.

Modul 1: Beratungsförderung

Gründung braucht mehr als Kapital. Steuerliche Fragen, die Wahl der Rechtsform, Markenschutz oder der Aufbau eines Geschäftsmodells überfordern viele Neugründer. Die SFG übernimmt daher 50 % der externen Beratungskosten in folgenden Fachbereichen:

  • Betriebswirtschaft (z. B. Finanzplanung, Controlling)
  • Recht (z. B. Gesellschaftsverträge, AGB)
  • Innovation, Technologie und Digitalisierung
  • Fertigungs- und Marktüberleitung
  • Organisations- und Geschäftsmodellentwicklung

Wichtig dabei: Der Berater muss einen aktiven Gewerbeschein besitzen und die fachliche Qualifikation für den Markt nachweisen können. Die SFG erkennt nur ganzheitliche Beratungsprojekte an, also solche, die einen gesamten Themenblock abdecken, und nicht die Beantwortung einzelner Detailfragen.

Kennzahl
Wert
Förderquote
50 % der externen Beratungskosten
Maximal anrechenbare Kosten
10.000 Euro
Maximale Förderung pro Antrag
5.000 Euro

Modul 2: Investitions- und Digitalisierungsförderung

Das zweite Modul deckt die materielle Ausstattung und Digitalisierung ab. Konkret gefördert werden aktivierbare Anlagegüter sowie geringwertige Wirtschaftsgüter, darunter:

  • Maschinen und Anlagen
  • Büro- und Geschäftsausstattung
  • Hard- und Software inklusive Lizenzen
  • Digitalisierung von Produktions-, Vertriebs- und innerbetrieblichen Prozessen
  • Aufbau digitaler Infrastruktur (z. B. ERP-Systeme, CRM-Lösungen, Online-Shops)

Das Investitionsprojekt muss ein Mindestvolumen von 5.000 Euro aufweisen und sich auf einen Zeitraum von maximal einem Jahr erstrecken. In Graz Stadt gilt die Basisquote von 20 %, die maximale Förderung liegt bei 30.000 Euro pro Antrag.

Kennzahl
Wert für Graz Stadt
Förderquote
20 % der anrechenbaren Kosten
Regionalbonus
entfällt in Graz und Graz-Umgebung
Mindestprojektvolumen
5.000 Euro
Maximale Förderung pro Antrag
30.000 Euro

Was zählt NICHT zu den anrechenbaren Kosten?

Bevor Sie in die Detailplanung einsteigen, sollten Sie die Ausschlussliste genau kennen. Nicht gefördert werden:

  • Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind
  • Fahrzeuge (unabhängig von der Art)
  • Gebrauchte Investitionsgüter
  • Liegenschaften und Grundstücke
  • Rechnungsbeträge unter 100 Euro netto
  • Eigenleistungen und interne Personalkosten
  • Gebühren und laufende Betriebskosten

Start!Klar im Überblick: Alle Förderhöhen auf einen Blick

Förderbereich
Quote
Maximalförderung
Mindestkosten
Beratung
50 %
5.000 Euro
keine Mindestsumme
Investition Graz
20 %
30.000 Euro
5.000 Euro Projektvolumen
Investition außerhalb Graz
25 % (inkl. Regionalbonus)
30.000 Euro
5.000 Euro Projektvolumen
Gesamtförderung in Graz
–
bis 35.000 Euro pro Antrag
–

Der Antragsprozess: Schritt für Schritt zur Förderung

Der wichtigste Grundsatz zuerst: Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Wer Rechnungen, Bestellungen oder Anzahlungen bereits getätigt hat, bevor die SFG den Förderungsantrag erhalten hat, verliert die Förderfähigkeit für diese Positionen. Der Tag des Einlangens des Antrags ist der sogenannte Anrechnungsstichtag. Erst ab diesem Zeitpunkt entstehende Kosten werden berücksichtigt.

Schritt 1: Vorbereitung und Beratungsgespräch

Vor der Antragstellung empfiehlt sich ein kostenloses Beratungsgespräch mit der SFG. Die Ansprechpartner für Start!Klar sind Michael Kerschbaumer, Emma Somerville, Silen Bosch und Andreas Lackner. Im Gespräch wird geprüft, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist und welche Kostenpositionen in den Antrag aufgenommen werden sollten.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Dem Antrag sind folgende Dokumente in deutscher Sprache beizulegen:

  • Vollständiger Businessplan (Vorlage der i2b-Plattform wird von der SFG akzeptiert)
  • Lebenslauf aller Gründungsmitglieder
  • Aktueller Versicherungsdatenauszug der letzten fünf Jahre für alle Gründungsmitglieder (erhältlich bei der ÖGK)
  • Nachweis der Gewerbeberechtigung oder gleichzuhaltenden Berufsberechtigung
  • Kostenaufstellung mit Angeboten

Schritt 3: Online-Antrag über das SFG-Portal

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das SFG-Förderportal. Das Portal ist rund um die Uhr erreichbar, die Bearbeitung erfolgt papierlos. Nach dem Einlangen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem offiziellen Anrechnungsstichtag.

Schritt 4: Projektumsetzung

Nach Erhalt des Anrechnungsstichtags darf das Projekt starten, auch wenn die Förderzusage noch aussteht. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Förderungsvertrag. Ändern sich Projektumfang oder Kostenpositionen wesentlich, ist die SFG umgehend zu informieren.

Schritt 5: Abrechnung und Auszahlung

Die Förderung wird nach Projektende ausbezahlt. Dazu reichen Sie Ihre Abrechnungsunterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise, gegebenenfalls Inventarlisten) ein. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Überweisung auf Ihr Konto. Beachten Sie anschließend die Behaltefristen und Beschäftigungsauflagen, die im Vertrag festgehalten sind.

Start!Klar mit anderen Grazer Förderungen kombinieren

Graz bietet Gründerinnen und Gründern eine ungewöhnlich dichte Förderlandschaft. Viele dieser Programme lassen sich mit Start!Klar kombinieren und heben die gesamte Förderquote deutlich an. Eine Übersicht über die wichtigsten zusätzlichen Programme finden Sie auf dem Portal der Wirtschaft Graz.

NeuFöG: Gebühren- und Abgabenbefreiung

Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) ist kein Zuschuss, sondern eine Gebühren- und Abgabenbefreiung. Neugründer sparen dadurch bei:

  • Gerichtsgebühren für Firmenbucheintragung
  • Grunderwerbsteuer bei Einbringung von Grundstücken in die neue Gesellschaft
  • Dienstgeberbeiträgen zum Wohnbauförderungsbeitrag (0,5 %) und zur Unfallversicherung (1,3 %) für die ersten drei Dienstnehmer innerhalb von 36 Monaten

Das NeuFöG-Formular erhalten Sie beim Gründerservice der WKO Steiermark in der Körblergasse 111-113, 8010 Graz. Details zur Gebührenbefreiung liefert die WKO-Infoseite zum NeuFöG.

Stadt Graz: Mietförderung und Pop-Up-Programme

Direkt von der Stadt Graz kommen zusätzliche Programme, die Start!Klar ergänzen:

  • Mietförderung für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer: 50 % der Nettomietkosten für maximal 12 Monate bei Klein- und Kleinstunternehmen bis 5 Jahre nach Gründung mit klimafreundlichem oder innovativem Konzept
  • Mietförderung Reininghaus und Smart City Graz: degressive Förderung über drei Jahre (50 % / 40 % / 30 %), maximal 10.560 Euro, für Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten
  • Pop-Up-Nutzungen: Zuschuss bis zu 75 % für Nutzungs- und Betriebskosten von leerstehenden Geschäftsflächen (mindestens vier Wochen)
  • Crowdfunding-Förderung: gekoppelt an die Teilnahme am Basisprogramm des Social Business Hub Styria

Gründerservice, Science Park Graz und Netzwerkpartner

Kostenlose Begleitung von der Idee bis zur Gewerbeanmeldung bietet das Gründer- und Wirtschaftsservice der WKO Steiermark. Für innovative, technologieorientierte Startups ist der Science Park Graz als AplusB-Gründungszentrum die erste Adresse. Einen Überblick über alle Beratungsstellen liefert die Plattform Gründerland Steiermark.

Start!Klar plus: Die Förderung für die Skalierungsphase

Für Startups, die nach der Gründung in Richtung erste Finanzierungsrunde marschieren, gibt es mit Start!Klar plus eine deutlich höher dotierte Anschlussförderung. Hier werden bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten und maximal 100.000 Euro pro Projekt gefördert. Das Programm unterstützt bei der Vorbereitung auf Investoren (Business Angels, Venture Capital), der Entwicklung innovativer Produkte und dem Aufbau der technologischen und rechtlichen Grundlagen für die Skalierung.

Die Cut-off-Dates für 2026 sind der 31. März und der 30. September. Bewertet wird in einem Juryprozess nach Kriterien wie Innovationsgehalt, Wachstumspotenzial, Umsetzungskompetenz und Investmentreife.

Praxistipps für eine erfolgreiche Antragstellung

Aus der Erfahrung zahlreicher Grazer Gründungen haben sich einige typische Stolpersteine herauskristallisiert, die sich mit etwas Vorbereitung vermeiden lassen.

  1. Nie vor Einreichung bestellen. Auch eine Anzahlung gilt als Projektbeginn. Die Folge: Die betreffenden Kosten sind nicht mehr anrechenbar.
  2. Angebote statt Pauschalschätzungen. Legen Sie dem Antrag konkrete Angebote Ihrer Lieferanten und Berater bei. Pauschale Budgets werden häufig gekürzt.
  3. Digitalisierung großzügig definieren. Software, CRM, ERP, Online-Shops, Hardware und Lizenzen fallen unter die Digitalisierungsförderung und sind oft förderfähiger als gedacht.
  4. De-minimis-Regel prüfen. Unternehmen dürfen innerhalb von drei Jahren maximal 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten. Haben Sie andere Zuschüsse (z. B. aws, FFG), könnte die Obergrenze relevant werden.
  5. Beratung ernst nehmen. Ein gutes Businesskonzept ist das Fundament der Förderung. Nutzen Sie die kostenlosen Workshops des Gründerservice für Businessplan, Marketing und Vertrieb.
  6. Rechnungen über 100 Euro netto sammeln. Kleinere Beträge fallen aus der Förderung, daher bündeln Sie Einkäufe sinnvoll.
  7. Kontaktieren Sie die SFG bei Änderungen. Verzögerungen, Änderungen im Projektumfang oder zusätzliche Kostenpositionen sollten abgestimmt werden, bevor sie umgesetzt werden.

Kontakt und Ansprechpartner in Graz

Alle Fragen rund um Start!Klar beantwortet die SFG direkt vor Ort:

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (SFG)
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Telefon: +43 316 7093 0
E-Mail: office@sfg.at
Portal: portal.sfg.at

Für die kostenlose Gründungsberatung ist das Gründerservice der Wirtschaftskammer Steiermark zuständig:

WKO Steiermark, Gründer- und Wirtschaftsservice
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Telefon: +43 316 601 600
E-Mail: gs@wkstmk.at

Häufige Fragen zu Start!Klar in Graz

Kann ich Start!Klar auch für eine Betriebsübernahme nutzen?

Ja. Eine Betriebsübernahme wird einer Unternehmensgründung gleichgestellt, solange Sie sich in den letzten fünf Jahren nicht bereits beherrschend in derselben Branche betätigt haben.

Muss ich in Graz gegründet haben, um Start!Klar zu bekommen?

Nein, die Betriebsstätte muss irgendwo in der Steiermark liegen. Der Unterschied: Außerhalb von Graz und Graz-Umgebung gibt es den Regionalbonus von 5 Prozentpunkten. In Graz selbst stehen dafür zahlreiche kommunale Programme wie die Mietförderung oder die Pop-Up-Förderung zur Verfügung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach Einreichung erhalten Sie rasch einen Anrechnungsstichtag. Die eigentliche Förderentscheidung braucht je nach Projekt mehrere Wochen. Da Sie ab dem Anrechnungsstichtag bereits mit dem Projekt starten dürfen, entsteht in der Praxis kein Stillstand.

Bekomme ich das Geld vorab überwiesen?

Nein. Die Auszahlung erfolgt erst nach Projektende und Prüfung der Abrechnungsunterlagen. Planen Sie die Finanzierung daher so, dass Sie die Investition zunächst selbst vorstrecken können.

Wie oft kann ich Start!Klar beantragen?

Eine weitere Antragstellung ist möglich, sobald das laufende Projekt abgeschlossen und abgerechnet ist. Innerhalb der fünf Jahre nach Gründung können Sie also mehrmals Förderungen beziehen, jeweils bis zu den genannten Höchstgrenzen pro Antrag.

Was passiert, wenn ich das Unternehmen vorzeitig wieder aufgebe?

Dann greifen die Behaltefristen und gegebenenfalls Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Förderungsvertrag. Üblich sind Behaltefristen von drei Jahren für geförderte Investitionsgüter. Eine rechtzeitige Kommunikation mit der SFG ist in solchen Fällen essenziell.

Fazit: Start!Klar lohnt sich für Grazer Gründer

Start!Klar ist für innovative Grazer Gründerinnen und Gründer eine der attraktivsten Zuschussförderungen in Österreich. Mit bis zu 35.000 Euro an nicht rückzahlbarem Kapital können Sie einen Teil der typischen Startkosten abfedern, ohne sich zu verschulden. Die Kombination aus Beratungs- und Investitionsförderung ist dabei der entscheidende Vorteil: Sie bekommen nicht nur Geld für Maschinen und Software, sondern auch für das Fachwissen, das über Erfolg oder Scheitern entscheidet.

Wer den Antrag strategisch vorbereitet, ihn rechtzeitig vor dem ersten Investitionsschritt einreicht und Start!Klar mit NeuFöG sowie den städtischen Grazer Programmen kombiniert, legt ein solides finanzielles Fundament für die ersten fünf Jahre. Den ersten Schritt macht ein kostenloses Beratungsgespräch bei der SFG oder beim Gründerservice der WKO Steiermark. Beides lässt sich binnen weniger Tage vereinbaren und kostet Sie keinen Cent.

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