Förderungen

Umweltförderung im Betrieb 2026: Heizungstausch, Wärmepumpe, Photovoltaik

Umweltförderung für Betriebe 2026: Kesseltausch unter 100 kW mit Pauschalen ab 6.500 €, Antrag nach Umsetzung, höchstens 30 %. Photovoltaik über die OeMAG mit Sätzen je kWp, E-Mobilitätsförderungen beendet.

AutorRedaktionStand14. Oktober 2026Lesezeit5 Minuten

Wer im Betrieb eine Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe unter 100 kW ersetzt, beantragt die Bundesförderung erst nach der Umsetzung, spätestens sechs Monate nach der Rechnung. Gefördert werden pauschal 7.500 € bis 50 kW plus 100 € für jedes weitere kW, höchstens 30 % der Kosten. Photovoltaik läuft dagegen nicht über die Umweltförderung, sondern über die OeMAG, mit festen Sätzen pro kWp und Fördercalls, deren dritter für 2026 vom 8. bis 22. Oktober läuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Umweltförderung im Inland (UFI): abgewickelt von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC).
  • Kesseltausch unter 100 kW: Ersatz fossiler Heizungen, Wärmepumpe bis 50 kW pauschal 7.500 €, darüber plus 100 € je kW, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Antrag nach Umsetzung.
  • Wärmepumpen ab 100 kW: eigenes Programm, Antrag vor der ersten verbindlichen Bestellung.
  • Photovoltaik und Speicher: EAG-Investitionszuschuss über die OeMAG, 2026 z. B. 140 € je kWp bei 10 bis 20 kWp, Speicher 150 € je kWh.
  • E-Ladeinfrastruktur und E-Zweiräder 2025 (eRide): wegen ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet.

Wer die Förderungen abwickelt

Die betriebliche Umweltförderung im Inland vergibt der Bund, abgewickelt von der Kommunalkredit Public Consulting. Zuständig sind je nach Programm verschiedene Ministerien, für den Heizungstausch das Landwirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMLUK). Antragsberechtigt sind Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Ein Ein-Personen-Unternehmen kann also ebenso einreichen wie eine GmbH. Gefördert wird als De-minimis-Beihilfe, ein Betrieb kann insgesamt 300.000 € De-minimis-Förderungen in drei Jahren erhalten.

Die Photovoltaikförderung für Betriebe ist davon getrennt: Sie läuft als Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz über die Abwicklungsstelle OeMAG.

Heizungstausch im Betrieb

Gefördert wird der Ersatz einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Koks oder Strom) durch einen Anschluss an klimafreundliche Nah- oder Fernwärme, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe. Das Gebäude muss überwiegend betrieblich genutzt werden. Heizungen in Neubauten und der Tausch einer schon erneuerbaren Heizung werden nicht gefördert.

Vorrang hat der Fernwärmeanschluss. Eine Wärmepumpe oder Holzheizung wird nur gefördert, wenn der Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, also die Alternative mindestens 25 % günstiger ist.

Leistung
Fernwärme
Wärmepumpe
Holzheizung
bis 50 kW
6.500 €
7.500 €
8.500 €
über 50 bis unter 100 kW
plus 100 € je kW
plus 100 € je kW
plus 100 € je kW

Quelle: KPC, Informationsblatt Kesseltausch unter 100 kW, gültig für Anträge ab 1. April 2026. Höchstens 30 % der förderfähigen Kosten.

Abzüge gibt es bei Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial: Bei Luft-Wasser-Monoblockgeräten bis 50 kW und Splitgeräten bis 12 kW mit einem GWP-Wert zwischen 150 und 750 sinkt die Förderung um 20 %. Gefördert werden die Anlage samt Planung, Montage, Speicher, Wärmequellenanlage und Entsorgung der Altanlage, nicht aber die Wärmeverteilung im Gebäude wie Heizkörper und Leitungen.

Antrag nach Umsetzung: Bei Anlagen unter 100 kW wird der Antrag erst gestellt, wenn das Projekt fertig ist, spätestens sechs Monate nach der Schlussrechnung. Pauschalrechnungen ohne Aufgliederung werden nicht anerkannt.

Ab 100 kW gilt ein eigenes Programm mit strengeren Kriterien, etwa einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 bei Wärmepumpen und einem Kältemittel mit GWP unter 750. Hier muss der Antrag vor der ersten verbindlichen Bestellung gestellt werden. Ab der Eingangsbestätigung der KPC darf auf eigenes Risiko begonnen werden.

Photovoltaik und Stromspeicher

Für die Errichtung oder Erweiterung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage, auch zusammen mit einem neuen Stromspeicher, gibt es einen einmaligen Investitionszuschuss nach dem EAG, abgewickelt von der OeMAG. Eingereicht wird in Fördercalls:

Kategorie
Fördersatz 2026
A: bis 10 kWp
150 € je kWp
B: über 10 bis 20 kWp
140 € je kWp
C: über 20 bis 100 kWp
bis 130 € je kWp
D: über 100 bis 1.000 kWp
bis 120 € je kWp
Stromspeicher
150 € je kWh

Quelle: oesterreich.gv.at, Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher. Fördercalls 2026: 23. April bis 11. Mai, 16. bis 30. Juni, 8. bis 22. Oktober.

Die Calls haben begrenzte Mittel je Kategorie, im dritten Call 2026 jeweils 2 Mio. €. Der Herbstcall ist der letzte, der für 2026 angekündigt ist. Die genauen Bedingungen, etwa zum Zeitpunkt der Bestellung, nennt die OeMAG in ihren Unterlagen zum jeweiligen Call.

E-Mobilität

Die Förderaktionen E-Ladeinfrastruktur 2025 und E-Zweiräder 2025 für Betriebe (eRide) wurden wegen ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet, neue Registrierungen sind nicht möglich. Wer bereits registriert hat, kann den Antrag innerhalb von 36 Wochen nach der Registrierung stellen, die Rechnung darf dabei höchstens neun Monate alt sein. Wie Betriebe Ladepunkte planen, steht im Beitrag zur Ladeinfrastruktur für Unternehmen.

Rechenbeispiel: Tischlerei

Eine Tischlerei ersetzt ihre Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 80 kW um 34.000 € förderfähige Kosten und errichtet eine Photovoltaikanlage mit 20 kWp und einem Speicher mit 15 kWh. Ein Fernwärmeanschluss ist nicht möglich.

Maßnahme
Rechnung
Förderung
Wärmepumpe 80 kW
7.500 € + 30 × 100 € = 10.500 €, gedeckelt mit 30 % von 34.000 €
10.200 €
Photovoltaik 20 kWp, Kategorie B
20 × 140 €
2.800 €
Speicher 15 kWh
15 × 150 €
2.250 €
Bundesförderung gesamt
15.250 €

Dazu können Landesförderungen kommen. Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich, für einige Bundesländer wickelt die KPC sie gleich mit ab. Förderungen sind steuerfrei, mindern aber die Anschaffungskosten und damit die Abschreibung.

Achtung: Unterschiedliche Antragszeitpunkte
Beim Kesseltausch unter 100 kW wird nach der Umsetzung eingereicht, bei Anlagen ab 100 kW davor, bei Photovoltaik im Rahmen der Calls der OeMAG. Wer mehrere Maßnahmen kombiniert, sollte vor der ersten Bestellung für jede einzelne klären, wann der Antrag fällig ist.

Einen Überblick über weitere Förderungen gibt der Beitrag zu Förderungen für Selbstständige, Hintergründe zur Bepreisung von Emissionen der Beitrag zum CO2-Preis.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe im Betrieb?

Beim Ersatz einer fossilen Heizung bis 50 kW pauschal 7.500 €, von 50 bis unter 100 kW zusätzlich 100 € je kW, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Ab 100 kW gilt ein eigenes Programm.

Muss ich den Antrag vor der Bestellung stellen?

Beim Kesseltausch unter 100 kW nicht, hier wird nach der Umsetzung eingereicht, spätestens sechs Monate nach der Schlussrechnung. Bei Anlagen ab 100 kW muss der Antrag vor der ersten verbindlichen Bestellung gestellt werden.

Wer fördert Photovoltaik für Betriebe?

Die OeMAG mit dem EAG-Investitionszuschuss, 2026 z. B. 140 € je kWp bei 10 bis 20 kWp und 150 € je kWh Speicher. Eingereicht wird in Fördercalls.

Gibt es 2026 noch eine Förderung für Ladestationen?

Die Bundesförderung E-Ladeinfrastruktur 2025 für Betriebe ist wegen ausgeschöpften Budgets beendet. Bereits registrierte Projekte können noch abgerechnet werden.

Kann ich als EPU die Umweltförderung beantragen?

Ja. Antragsberechtigt sind Betriebe unabhängig von ihrer Größe, das Gebäude muss aber überwiegend betrieblich genutzt werden.

Quellen