Für das private Fahren mit einem E-Dienstauto fällt 2026 zum letzten Mal kein Sachbezug an. Ab Jänner 2027 werden 0,375 % der Anschaffungskosten fällig, ab 2028 0,625 %, gedeckelt bei 180 € bzw. 300 € im Monat. Das gilt auch für E-Autos, die schon lange im Fuhrpark stehen. Für Verbrenner und Hybride bleibt es bei 2 % oder 1,5 % der Anschaffungskosten, je nach CO2-Ausstoß.
- 2 % der Anschaffungskosten, höchstens 960 € im Monat. Liegt der CO2-Wert nicht über dem Grenzwert des Erstzulassungsjahres: 1,5 %, höchstens 720 €.
- Der Grenzwert liegt seit Erstzulassungsjahr 2025 bei 126 g/km und sinkt nicht weiter.
- E-Autos: 2026 null, 2027 0,375 % (höchstens 180 €), ab 2028 0,625 % (höchstens 300 €).
- Höchstens 500 km Privatfahrten im Monat, einschließlich Arbeitsweg: halber Sachbezug.
- Grundlage sind die Anschaffungskosten inklusive USt, NoVA und Sonderausstattung, bei Leasing die Kosten laut Leasingkalkulation.
- Der Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten.
Wer einen Sachbezug versteuert
Ein Sachbezug entsteht, wenn ein Dienstnehmer ein Auto des Arbeitgebers privat nutzen darf. Als privat gelten auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Entscheidend ist die Möglichkeit der Privatnutzung (§ 4 Abs. 1 Sachbezugswerteverordnung). Ist sie im Dienstvertrag ausgeschlossen, entsteht kein Sachbezug.
Der Wert wird dem Bruttobezug zugerechnet. Er erhöht nicht nur Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers: Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer. Wer ein Firmenauto für den Arbeitsweg hat, bekommt außerdem weder Pendlerpauschale noch Pendlereuro.
Für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, also mit mehr als 25 % Beteiligung, gilt eine eigene Verordnung (BGBl. II Nr. 70/2018). Sie verweist auf dieselben Sachbezugsregeln, die sinngemäß anzuwenden sind. Alternativ darf der Vorteil mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden, die auf die privaten Fahrten entfallen. Dafür muss der Geschäftsführer den Privatanteil nachweisen, etwa mit einem Fahrtenbuch.
Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft versteuern keinen Sachbezug. Bei ihnen wird die private Nutzung als Privatanteil aus den Kosten ausgeschieden. Wie das funktioniert, steht im Beitrag zu Firmenwagen kaufen oder leasen.
Welcher Prozentsatz gilt
Ob 2 % oder 1,5 % gilt, hängt vom CO2-Wert des Autos und vom Jahr seiner ersten Zulassung ab. Ein Auto, das einmal unter den Grenzwert fällt, behält den niedrigeren Satz für die ganze Nutzungsdauer.
Erstzulassung |
1,5 % bis höchstens |
|---|---|
1. Jänner bis 31. März 2020 |
118 g/km |
1. April bis 31. Dezember 2020 |
141 g/km |
2021 |
138 g/km |
2022 |
135 g/km |
2023 |
132 g/km |
2024 |
129 g/km |
ab 2025 |
126 g/km |
Quelle: BMF, Sachbezug Kraftfahrzeug; § 4 Abs. 1 Z 2 Sachbezugswerteverordnung. Für ältere Autos gilt der Grenzwert ihres Zulassungsjahres.
Die Verordnung senkt den Grenzwert nur bis 2025 jährlich um 3 g. Für Erstzulassungen 2026 und später bleibt es bei 126 g/km. Herangezogen wird der kombinierte WLTP-Wert laut Typenschein. Plug-in-Hybride werden mit dem gewichtet kombinierten WLTP-Wert eingestuft und kommen bei niedrigem Wert auf 1,5 %, eine eigene Begünstigung haben sie nicht. Fehlt ein CO2-Wert, gilt 2 %.
E-Dienstautos ab 2027
Mit der Novelle BGBl. II Nr. 272/2026 endet der Nullwert für Fahrzeuge mit 0 g CO2. Die neuen Werte gelten für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2026 enden, und für alle E-Dienstautos, unabhängig vom Anschaffungsjahr:
Jahr |
Satz |
Höchstens |
Halber Sachbezug höchstens |
|---|---|---|---|
2026 |
0 % |
0 € |
0 € |
2027 |
0,375 % |
180 € |
90 € |
ab 2028 |
0,625 % |
300 € |
150 € |
Der Deckel greift in beiden Jahren ab 48.000 € Anschaffungskosten. Ein E-Auto um 42.000 € ergibt 2027 einen Sachbezug von 157,50 € und ab 2028 von 262,50 € im Monat, jedes teurere Auto genau 180 € bzw. 300 €. Einen kilometergenauen Sachbezug gibt es für E-Autos nicht.
Der reduzierte Wert gilt ausdrücklich auch dann, wenn das E-Auto im Tausch gegen überkollektivvertragliche Bezüge überlassen wird. Solche Gehaltsumwandlungen bleiben also möglich, rechnen sich aber weniger als bisher. Das kollektivvertragliche Mindestentgelt darf dabei nicht unterschritten werden.
Für jedes E-Dienstauto mit Privatnutzung braucht die Lohnverrechnung ab der Jänner-Abrechnung 2027 die Anschaffungskosten inklusive USt, NoVA und Sonderausstattung. Bei geleasten Autos sind das die Kosten laut Leasingkalkulation, nicht der Listenpreis. Fehlen diese Unterlagen im Personalakt, sollten sie noch 2026 besorgt werden.
Was zu den Anschaffungskosten zählt
- Neuwagen: der tatsächlich bezahlte Preis einschließlich Umsatzsteuer, NoVA und Sonderausstattung. Ein Rabatt senkt also den Sachbezug. Zubehör, das ein eigenes Wirtschaftsgut ist, zählt nicht dazu.
- Leasing: die Anschaffungskosten, die der Leasingrate zugrunde liegen (§ 4 Abs. 5).
- Gebrauchtwagen: der Listenpreis und der CO2-Grenzwert zum Zeitpunkt der Erstzulassung, ohne Sonderausstattung. Wahlweise die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten des ersten Käufers (§ 4 Abs. 4). Der aktuelle Kaufpreis oder Verkehrswert spielt keine Rolle.
- Vorführwagen: die tatsächlichen Anschaffungskosten plus 15 %, zuzüglich USt und NoVA (§ 4 Abs. 6).
Die ertragsteuerliche Angemessenheitsgrenze von 40.000 € hat mit dem Sachbezug nichts zu tun. Ein Auto um 70.000 € wird beim Sachbezug mit 70.000 € angesetzt, nur der Deckel begrenzt den Monatswert.
Halber Sachbezug bis 500 km im Monat
Fährt der Dienstnehmer im Jahresschnitt nachweislich nicht mehr als 500 km im Monat privat, ist nur der halbe Wert anzusetzen (§ 4 Abs. 2): 1 % mit höchstens 480 € bzw. 0,75 % mit höchstens 360 €. Schwankungen zwischen den Monaten spielen keine Rolle, Urlaub und Krankenstand mindern den Wert nicht.
Ein Fahrtenbuch ist dafür nicht zwingend. Es genügt, die privaten Kilometer anders glaubhaft zu belegen, etwa die Gesamtkilometer abzüglich der durch Reiseberichte nachgewiesenen Dienstfahrten. Wegen des Arbeitswegs scheitert die Halbierung allerdings oft schon an der Entfernung: Wer 12 km einfach zur Arbeit hat, fährt an 20 Arbeitstagen 480 km im Monat und hat damit für alle anderen privaten Fahrten nur noch 20 km frei.
Kilometergenauer Sachbezug
Bei sehr wenig Privatnutzung kann statt der Pauschale ein Wert pro Kilometer angesetzt werden (§ 4 Abs. 3): 0,67 € bei 2-%-Autos, 0,50 € bei 1,5-%-Autos, mit Chauffeur 0,96 € bzw. 0,72 €. Das ist aber nur zulässig, wenn der Kilometerwert um mehr als 50 % unter dem halben Sachbezug liegt, und nur mit einem lückenlosen Fahrtenbuch über alle Fahrten. Reiseberichte reichen hier nicht.
Beispiel: Ein Dieselauto um 50.000 € liegt über dem CO2-Grenzwert, es gilt also 2 %. Der halbe Sachbezug beträgt 480 €, die Hälfte davon 240 €. Der Kilometerwert muss also unter 240 € liegen, das sind weniger als 358 Privatkilometer im Monat. Bei 200 km ergibt sich ein Sachbezug von 134 € statt 480 €. Mehr zum lückenlosen Nachweis steht im Beitrag zum Fahrtenbuch.
Kostenbeiträge des Dienstnehmers
Zahlt der Dienstnehmer etwas zum Auto dazu, mindert das den Sachbezug (§ 4 Abs. 7). Die Reihenfolge der Rechnung unterscheidet sich:
- Einmaliger Beitrag: Er wird von den Anschaffungskosten abgezogen, erst dann wird der Prozentsatz angewendet und zuletzt der Deckel. Beispiel: Hybrid um 50.000 €, Beitrag 5.000 €: 1,5 % von 45.000 € ergibt 675 € statt 720 €.
- Laufender Beitrag: Erst wird der Sachbezug aus den vollen Anschaffungskosten berechnet, dann der Beitrag abgezogen, zuletzt der Deckel angewendet. Beispiel: derselbe Hybrid, 100 € Beitrag im Monat: 750 € minus 100 € ergibt 650 €. Weil der Deckel erst danach kommt, wirkt der Beitrag hier nur mit 70 €.
- Treibstoff: Zahlt der Dienstnehmer den Treibstoff selbst, wird der Sachbezug nicht gekürzt.
Mehrere Autos im Wechsel
Kann ein Dienstnehmer abwechselnd verschiedene Firmenautos nutzen, etwa aus einem Pool, wird der Durchschnitt der Anschaffungskosten und der Durchschnitt der Prozentsätze aller Autos angesetzt (§ 4 Abs. 6a). Ist ein 2-%-Auto dabei, gilt der Deckel von 960 €, sonst 720 €. Besteht der Pool nur aus E-Autos, liegt der Deckel 2027 bei 180 € und ab 2028 bei 300 €.
Laden von E-Dienstautos
Für das Laden gelten eigene Regeln (§ 4c Sachbezugswerteverordnung):
- Kostenloses Laden beim Arbeitgeber ist kein Sachbezug, beim Firmenauto wie beim privaten E-Auto des Dienstnehmers.
- Ersetzt der Arbeitgeber Ladekosten, bleibt das steuerfrei, wenn sie an einer öffentlichen Ladestation angefallen und belegt sind. Beim Laden zu Hause muss die Lademenge nachweislich dem Firmenauto zugeordnet werden können, ersetzt wird dann mit dem vom BMF veröffentlichten Strompreis. Für 2026 sind das 32,806 Cent pro kWh. Den Wert für 2027 veröffentlicht das BMF bis 30. November 2026.
- Zahlt der Arbeitgeber eine Ladeeinrichtung für zu Hause, ist nur der Teil über 2.000 € ein Vorteil.
Wie Betriebe eigene Ladepunkte planen, steht im Beitrag zur Ladeinfrastruktur für Unternehmen.
Rechenbeispiel: ein Fuhrpark mit vier Autos
Ein Betrieb stellt vier Mitarbeitern Autos mit Privatnutzung zur Verfügung, alle 2026 erstmals zugelassen. Die Mitarbeiter haben einen Grenzsteuersatz von 40 %.
Auto |
Anschaffungskosten |
Sachbezug im Monat |
Lohnsteuer im Jahr |
|---|---|---|---|
Kombi Diesel, 119 g/km |
38.000 € |
570 € (1,5 %) |
2.736 € |
Limousine Diesel, 148 g/km |
48.000 € |
960 € (2 %, gedeckelt) |
4.608 € |
Plug-in-Hybrid, 45 g/km |
55.000 € |
720 € (1,5 %, gedeckelt) |
3.456 € |
E-SUV |
52.000 € |
2026: 0 € 2027: 180 € ab 2028: 300 € |
2026: 0 € 2027: 864 € ab 2028: 1.440 € |
Für den Betrieb kommen auf jeden Euro Sachbezug noch die Lohnnebenkosten dazu. Beim Diesel-Kombi sind das im Jahr 6.840 € Sachbezug, von denen Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer berechnet werden.
Wann sich der Verzicht auf Privatnutzung lohnt
Bei teuren Autos und wenig Privatkilometern kann der Sachbezug mehr kosten, als die Privatnutzung wert ist. Ein Auto um 100.000 € mit 180 g/km liegt am Deckel von 960 € im Monat. Bei einem Grenzsteuersatz von 50 % sind das 5.760 € Lohnsteuer im Jahr. Fährt der Dienstnehmer 8.000 km privat, zahlt er 0,72 € Steuer pro privatem Kilometer. Dann kann es günstiger sein, die Privatnutzung im Dienstvertrag auszuschließen und privat ein eigenes Auto zu fahren. Das Verbot muss dann auch eingehalten werden.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Sonderfälle wie Gebrauchtwagen, Vorführwagen, Gehaltsumwandlung oder Gesellschafter-Geschäftsführer klären Sie mit Ihrer Personalverrechnung oder Steuerberatung. Stand der Informationen: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sachbezug für ein E-Auto ab 2027?
0,375 % der Anschaffungskosten, höchstens 180 € im Monat. Ab 2028 sind es 0,625 %, höchstens 300 €. Bei höchstens 500 km Privatfahrten im Monat gilt die Hälfte, also höchstens 90 € bzw. 150 €. Die Regel gilt auch für E-Autos, die vor 2027 angeschafft wurden.
Sinkt der CO2-Grenzwert für die 1,5 % weiter?
Nein. Er wurde von 2021 bis 2025 jährlich um 3 g gesenkt und liegt seit dem Erstzulassungsjahr 2025 unverändert bei 126 g/km. Maßgeblich bleibt immer der Wert im Jahr der Erstzulassung.
Zählt die Fahrt zur Arbeit als Privatfahrt?
Ja. Der Arbeitsweg zählt zur Privatnutzung und damit auch zu den 500 km, bis zu denen der halbe Sachbezug gilt. Ein Pendlerpauschale steht für diese Strecke nicht zu.
Brauche ich für den halben Sachbezug ein Fahrtenbuch?
Nicht zwingend. Die privaten Kilometer müssen nachgewiesen werden, das geht auch über die Gesamtkilometer abzüglich belegter Dienstfahrten. Ein lückenloses Fahrtenbuch ist nur für den kilometergenauen Sachbezug Pflicht.
Wie wird der Sachbezug bei Gesellschafter-Geschäftsführern berechnet?
Bei mehr als 25 % Beteiligung sind die Sachbezugsregeln sinngemäß anzuwenden. Alternativ dürfen die tatsächlichen Kosten der privaten Fahrten angesetzt werden, wenn der Privatanteil nachgewiesen ist, etwa mit einem Fahrtenbuch (BGBl. II Nr. 70/2018).
Quellen
- RIS: § 4 Sachbezugswerteverordnung, Kraftfahrzeuge
- RIS: § 4c Sachbezugswerteverordnung, Laden emissionsfreier Fahrzeuge
- BGBl. II Nr. 272/2026: Sachbezug E-Autos ab 2027 (PDF)
- BGBl. II Nr. 70/2018: Kfz-Sachbezug bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
- BMF: Sachbezug Kraftfahrzeug
- WKO: Kfz-Sachbezug
- WKO: Sachbezug für Elektro-Dienstwagen ab 2027