Der Wiener Arbeitnehmer Förderungsfonds (waff) geht 2026 mit 149 Millionen Euro Budget in eines seiner grössten Arbeitsprogramme. Rund 1.300 Wiener Unternehmen werden direkt gefördert, etwa 8.000 Wiener Beschäftigte starten neu in Qualifizierungsprogramme. Das Flaggschiffprogramm für Unternehmen – der Innovation and Employment Grant – deckt bis zu 47.000 Euro Personalkosten pro Innovationsassistent. Einreichfenster: 25. Juni bis 27. August 2026, Online-Portal öffnet am 11. Juni.
- Innovation and Employment Grant: 50 Prozent Personal (max. 47.000 Euro), 50 Prozent Weiterbildung (max. 7.300 Euro), 50 Prozent Beratung (max. 4.700 Euro)
- Gender-Equality-Bonus bis 5.000 Euro zusätzlich
- Projektlaufzeit: max. 12 Monate
- Einreichfenster 2026: 25. Juni bis 27. August (Portal offen ab 11. Juni)
- Gesamtbudget WAFF 2026: 149 Mio. Euro
- Einkommensgrenze für Mitarbeiterförderung 2026: 2.800 Euro netto (bisher 2.500 Euro)
- Lehrlingsprogramme: Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie, Erstmalige Lehrlingsaufnahme, Lehrausbilder-Förderung
- Joboffensive 50plus und Joboffensive Jugend
- Qualifizierung besonders für Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit
Was ist der WAFF?
Der Wiener Arbeitnehmer Förderungsfonds ist die zentrale Förderstelle der Stadt Wien für den Arbeitsmarkt. Er bündelt Programme für Arbeitnehmer und Betriebe unter einem Dach. Im Gegensatz zum AMS (Bundesebene) und zur Wirtschaftsagentur Wien (Standortentwicklung, Wirtschaft) liegt der WAFF-Fokus auf Qualifizierung, Fachkräftesicherung und gezielter Beschäftigungsförderung. Gefördert wird, wer in Wien tätig ist oder einen Standort in Wien hat.
Für Unternehmen interessant ist besonders die Kombination aus Innovationsförderung und Personalentwicklungsförderung in einem Instrument. Während KMU.DIGITAL bundesweit Digitalisierung fördert, adressiert der WAFF speziell den Wiener Standort mit einer anderen Logik: nicht Investitionen, sondern Personal, Know-how und Weiterbildung.
Innovation and Employment Grant: das Flaggschiff-Programm
Der Innovation and Employment Grant ist das wichtigste WAFF-Programm für Wiener KMU. Er unterstützt Unternehmen, die mindestens zwölf Monate erfolgreich am Markt sind und ein Innovationsvorhaben mit zusätzlichem Personalaufwand realisieren wollen. Ausgenommen sind öffentliche Stellen, politische Parteien, gemeinnützige Organisationen und Vereine mit radikaler Ausrichtung.
Förderkomponente |
Förderquote |
Maximale Förderung |
|---|---|---|
Personalkosten Innovationsassistent |
50 Prozent Bruttoentgelt |
47.000 Euro pro Innovationsassistent |
Externe Weiterbildung |
50 Prozent |
7.300 Euro |
Externe Beratung |
50 Prozent |
4.700 Euro |
Gender-Equality-Bonus |
Pauschal |
bis 5.000 Euro |
Maximalförderung gesamt |
– |
bis rund 64.000 Euro |
Der Innovationsassistent muss vollversicherungspflichtig angestellt werden mit Arbeitsort in Wien. Bei Produkt- und Prozessinnovationen ist wichtig: der Mitarbeiter muss neu aufgenommen werden – und zwar erst nach Einreichung des Antrags. Wer den Mitarbeiter bereits hat oder vorher einstellt, fällt aus der Förderung heraus.
Förderfähige Innovationsthemen sind breit gefasst: Arbeitsplatzgestaltung und Gesundheitsschutz, Diskriminierungsprävention und Diversity, Weiterbildung bildungsferner Mitarbeiter, Produkt- und Prozessinnovationen mit Markterschliessung. Damit adressiert das Programm auch Themen, die in klassischen Innovationsförderungen wenig Platz haben – etwa betriebliches Gesundheitsmanagement oder gezielte Weiterqualifizierung von Stammmitarbeitern.
Lehrlingsprogramme: Klimaschutzprämie und Erstmalige Aufnahme
Wien fördert drei Varianten von Lehrlings- und Ausbildungsengagement:
- Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie – für Betriebe, die Lehrlinge in klimarelevanten Berufen (Installateur, Elektriker, Dachdecker, technische Planungsberufe) ausbilden
- Erstmalige Lehrlingsaufnahme – finanzieller Zuschuss für Unternehmen, die erstmals einen Lehrling einstellen
- Lehrausbilder-Förderung – Unterstützung der Ausbildungsqualifikation und Weiterbildung der Ausbilder im Betrieb
Die konkreten Förderhöhen variieren nach Beruf, Lehrjahr und Unternehmensgrösse. Sie stehen nicht pauschal auf der Website, sondern werden im Einzelfall berechnet – Erstberatung kostenfrei unter 01 217 48 250.
Die WAFF-Lehrlingsförderungen kombinieren sich mit den Bundesleistungen (Basisförderung, Ausbildungsqualitätsförderung der WKO) in der Regel ohne Konflikt. Wer erstmals einen Lehrling einstellt, kann bei klug aufgesetztem Antrag Förderungen aus drei Töpfen kombinieren: WAFF-Erstmaligkeit, WKO-Basisförderung, AMS-Eingliederungsbeihilfe (bei besonderen Zielgruppen). Der Overhead beim Antrag steht in gutem Verhältnis zum Gesamteffekt – oft mehrere tausend Euro pro Lehrjahr. Praktisch: einen ersten Mitarbeiter einstellen wird so deutlich planbarer.
Joboffensive 50plus und Joboffensive Jugend
Zwei Programme adressieren Wiener Unternehmen, die gezielt bestimmte Altersgruppen einstellen:
- Joboffensive 50plus – Lohn- und Qualifizierungszuschuss für Unternehmen, die Arbeitssuchende ab 50 Jahren einstellen. Besonders relevant in Mangelberufen, da der Wiener Arbeitsmarkt bei 50+ noch nicht voll ausgeschöpft ist.
- Joboffensive Jugend – Recruiting- und Entwicklungsunterstützung für Betriebe, die junge Arbeitskräfte (bis 25) einstellen und einarbeiten – oft in Kombination mit Lehrlingsprogrammen.
Beide Programme laufen parallel zu den Leistungen des AMS Wien. Der WAFF deckt dort, wo das AMS die Grenze seiner Instrumente hat – etwa bei Qualifizierungsmassnahmen mit stärkerem Coaching-Anteil oder bei Betrieben, die über AMS-Förderungen hinaus investieren möchten.
Qualifizierung und Training Grant: Mitarbeiter weiterbilden
Der Training Grant des WAFF unterstützt Wiener Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. 2026 hat sich die Einkommensgrenze, ab der Beschäftigte förderfähig sind, von 2.500 auf 2.800 Euro netto erhöht – damit rücken rund 470.000 Wiener Arbeitnehmer in den Kreis der Förderfähigen. Schwerpunkte sind Digitalisierungs-, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsqualifikationen.
Konkrete Förderhöhen des Training Grants stehen nicht öffentlich auf der Website – der WAFF klärt sie im Einzelgespräch mit dem antragstellenden Unternehmen. Die Beratung ist unter 01 217 48 212 kostenlos. Parallel dazu unterstützt auch der Markt für Online-Fortbildungen sowie die WKO-WIFI-Angebote die Weiterbildungslandschaft.
Arbeitsstiftungen und Unterstützung bei Personalbedarf
Zwei weitere WAFF-Schienen runden das Portfolio ab:
- Arbeitsstiftungen und Krisenmanagement – Unterstützung bei sozial verträglicher Personalrestrukturierung, etwa nach Insolvenz oder Standortverlagerung. Für Unternehmen in Schwierigkeiten, die eine strukturierte Abwicklung von Beschäftigten organisieren wollen.
- Unterstützung bei Personalbedarf – Personalsuche, Vorauswahl, Qualifizierungskosten-Zuschüsse. Ergänzt die klassischen AMS-Instrumente um beratungs- und prozessorientierte Leistungen.
Gerade die Arbeitsstiftungen sind für Unternehmen in Transformationsphasen relevant: wer seinen Betrieb neu ausrichten, Standorte verlagern oder Geschäftsfelder schliessen muss, kann Mitarbeitern via Arbeitsstiftung einen qualifizierten Wiederstart ermöglichen. Die Kosten werden geteilt zwischen Unternehmen, WAFF und AMS – typische Kostenverteilung liegt bei 30-40 Prozent Unternehmensanteil, Rest aus öffentlicher Hand. Wer eine Arbeitsstiftung plant, sollte mindestens sechs Monate vor der Umsetzung mit dem WAFF in Kontakt treten.
Wirtschaftsagentur Wien als Ergänzung
Neben dem WAFF bietet die Wirtschaftsagentur Wien ein komplementäres Förderportfolio, das sich primär an Investitionen, Ansiedlungen und Digitalisierungsprojekte richtet. Während der WAFF auf Personal und Qualifizierung zielt, deckt die Wirtschaftsagentur die Investitionsseite ab: Hardware, Software, Umbauten, Standortentwicklung. Die beiden Stellen stimmen sich bei gemischten Anträgen oft direkt untereinander ab – ein Anruf bei der WAFF-Hotline klärt in wenigen Minuten, ob ein Projekt dort oder in der Wirtschaftsagentur besser aufgehoben ist. Wer unsicher ist, welches Programm zum eigenen Vorhaben passt, sollte beide parallel kontaktieren. Auch die AMS-Unternehmensservices greifen an mehreren Stellen ein – etwa bei Eingliederungsbeihilfe und Einstellungsförderungen.
Antragsprozess und Kontakt
- Programm identifizieren – Übersicht auf waff.at/unternehmen
- Erstberatung telefonisch (01 217 48 250) oder per E-Mail
- Antrag im Einreichfenster einreichen (Innovation Grant: 25. Juni – 27. August 2026)
- Prüfung durch den WAFF, Rückfragen werden schriftlich gestellt
- Förderzusage oder Ablehnung
- Projekt durchführen, Zwischenberichte erstellen
- Endabrechnung nach Projektende, Auszahlung in Tranchen üblich
Beim Innovation and Employment Grant wird regelmässig übersehen, dass der Innovationsassistent erst nach Antragstellung eingestellt werden darf. Wer jemanden bereits sechs Wochen früher aufnimmt, verliert die Förderung komplett. Zweiter Klassiker: die 12-Monats-Grenze für das Unternehmensbestehen. Gründer unter einem Jahr sind nicht förderfähig – dort greifen andere Instrumente wie der aws Jungunternehmer-Scheck. Dritter Fehler: falsche Zuordnung der Einkommensgrenzen bei Mitarbeiterförderungen. Brutto/Netto muss eindeutig aufgeschlüsselt sein.
Wie der WAFF in die Wiener Förderlandschaft passt
Für Wiener Unternehmen ist der WAFF eine Ebene unter vielen. Wer die Förderungen strukturiert nutzen will, sollte die Logik kennen:
- Bundesebene: aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG, AMS – für Gründung, Innovation, Beschäftigung nationalweit
- Landesebene Wien: WAFF – für Qualifizierung, Fachkräfte, Beschäftigung; Wirtschaftsagentur Wien – für Standort, Investitionen, Digitalisierung
- WKO Wien und AK Wien: Erstberatung, Rechtsauskunft, Gründerservice – siehe WKO Gründerservice Wien
- EU-Ebene: Horizon Europe, EIC Accelerator, Digital Europe – für forschungsintensive oder international skalierende Vorhaben
Das Zusammenspiel funktioniert am besten, wenn der Antrag zu Beginn bei mehreren Stellen kurz skizziert wird – die Beratungsteams weisen auf potenzielle Konflikte oder Kumulationsgrenzen hin. Bei grösseren Investitionen lohnt sich eine Förderberatung, die alle Ebenen parallel im Blick hat.
Häufige Fragen
Müssen Unternehmen in Wien gemeldet sein, um den WAFF nutzen zu können?
Ja. Der Firmenstandort oder ein relevanter Betriebsstandort muss in Wien liegen. Bei Filialstrukturen zählt der Wiener Standort mit seinen Wiener Beschäftigten. Rein im Homeoffice in Wien arbeitende Mitarbeiter eines Unternehmens ausserhalb Wiens sind grenzwertig – hier muss der Einzelfall mit dem WAFF abgestimmt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Beim Innovation and Employment Grant erhalten Antragsteller in der Regel innerhalb von sechs bis zehn Wochen nach Einreichfrist-Ende eine Entscheidung. Bei kleineren Programmen (Lehrlingsprämien) ist die Bearbeitung oft schneller, vier bis sechs Wochen.
Kann ich WAFF-Förderungen mit KMU.DIGITAL kombinieren?
Ja. KMU.DIGITAL ist Bundesförderung für Digitalisierungsberatung und Umsetzung, der WAFF fördert Personal und Qualifizierung – die Instrumente überlappen nur partiell. Entscheidend: keine Doppelförderung einer identischen Kostenposition. Ein CRM-System über KMU.DIGITAL und gleichzeitig die Mitarbeiterschulung dafür über WAFF sind kombinierbar.
Gibt es eine Mindestgrösse für geförderte Unternehmen?
Nein. Auch EPU sind förderfähig, sofern sie die 12-Monate-Bestandsregel erfüllen und eine entsprechende Dokumentation vorweisen können. Allerdings sind manche Programme (Innovation and Employment Grant) de facto auf Unternehmen mit Mitarbeitern ausgelegt – der Innovationsassistent muss ja neu eingestellt werden.
Was passiert, wenn das Projekt scheitert?
Gefördert wird nach Projektfortschritt. Bei vorzeitigem Abbruch werden bis dahin nachweisbar förderfähig angefallene Kosten anteilig erstattet. Eine volle Rückforderung kommt nur bei klarem Missbrauch (gefälschte Nachweise, Zweckverfehlung) in Betracht, nicht bei ehrlich gescheiterten Projekten.
Die Förderhöhen und Einreichfenster entsprechen dem Stand April 2026 auf Basis der offiziellen WAFF-Publikationen zum Arbeitsprogramm 2026. Einzelne Programmrichtlinien werden laufend angepasst. Verbindliche Auskünfte erteilt der WAFF direkt. Steuerliche und arbeitsrechtliche Auswirkungen der geförderten Anstellungen klären Sie mit Steuerberater und Arbeitsrechtler.