Mit 1. Jänner 2026 startet die Austria Wirtschaftsservice (aws) ein neues Internationalisierungsprogramm für österreichische Technologieunternehmen: die aws Technologie-Internationalisierung deckt bis zu 80 Prozent der Projektkosten ab, maximal 75.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Laufzeit pro Projekt beträgt bis zu 18 Monate, über die Förderung entscheidet eine Jury. Für 2026 sind Einreichungen bis 26. Oktober möglich, die nächste Jurysitzung ist am 17. November 2026.
- Einreichstart: 1. Jänner 2026 über den aws Fördermanager
- Förderquote: bis zu 80 Prozent der Projektkosten
- Maximaler Zuschuss: 75.000 Euro, nicht rückzahlbar (De-minimis)
- Projektlaufzeit: bis zu 18 Monate
- Zielregionen: weltweit, ausgenommen DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz)
- Zielgruppe: Technologieanbieter und beratende Dienstleister in der Wachstumsphase
- Ausgeschlossen: reine Gründungsvorhaben, Projekte mit bereits begonnener Umsetzung
Was fördert die aws Technologie-Internationalisierung?
Das Programm unterstützt österreichische Technologieunternehmen beim Markteintritt ausserhalb der DACH-Region. Im Zentrum steht die Entwicklung fundierter internationaler Marktstudien, die belegen, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung im Zielland erfolgreich eingeführt werden kann. Der Schwerpunkt liegt damit nicht auf der schnellen Markterschliessung, sondern auf der strategischen Vorbereitung einer langfristig tragfähigen Expansion.
Hinter dem Programm steht das Bundesministerium für Finanzen mit seinem Programm TECTRANS, abgewickelt wird es über die aws Technologie-Internationalisierung. Anders als Förderungen für die Gründung, etwa die Förderungen für Jungunternehmer, oder Investitionskredite wie der ERP-Kredit adressiert sie nicht den Start, sondern den Sprung ins Ausland.
Wer kann einreichen?
Antragsberechtigt sind Technologieanbieter und beratende Dienstleistungsunternehmen jeder Grösse, vom EPU bis zur Konzerntochter. Voraussetzung ist ein operativer Sitz in Österreich sowie eine gesicherte Finanzierung des Gesamtprojekts. Reine Gründungsvorhaben werden nicht unterstützt - das Unternehmen muss nachweisbar in der Wachstumsphase sein. Weiter ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AGVO-Definition.
Die Sonderrichtlinie nennt unter anderem folgende Zielsektoren, die Aufzählung ist nicht abschließend:
Technologiesektor |
Beispiele |
|---|---|
Digitalisierung |
smarte Anwendungen in industrie- und exportrelevanten Bereichen, z. B. Smart Health, Smart City |
Telekommunikation und Informationstechnik |
Software, Netze, IT-Dienstleistungen |
Bergbau, Rohstoffe, Versorgungs- und Grundstoffindustrien |
Technologien für Rohstoffgewinnung und Versorgung |
Sicherheitstechnologien |
insbesondere Katastrophenschutz, unter Berücksichtigung der Dual-Use-Verordnung |
Infrastrukturtechnologien |
Gesundheitswesen, Wasser, Abwasser, Abfall, Energie, insbesondere Erneuerbare |
Förderhöhe, anrechenbare Kosten und Laufzeit
Die maximale Förderung liegt bei 75.000 Euro pro Projekt bei einer Förderquote von bis zu 80 Prozent. Das heisst: das Projekt muss mindestens rund 93.750 Euro Gesamtkosten aufweisen, um die Förderobergrenze voll auszuschöpfen. Kleinere Projekte sind möglich, die Prozentquote bleibt dabei erhalten.
Anrechenbar sind folgende Kostenarten:
- Personalkosten für angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auf Basis tatsächlicher Löhne und Gehälter)
- Drittleistungen, etwa von lokalen Beratern, Marktforschungsinstituten oder Übersetzungsbüros
- Material- und Verbrauchsmaterialien, wenn sie projektspezifisch sind
- Reisekosten bis maximal 5.000 Euro pro Projekt
Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe ausgezahlt. Wer in den vorangegangenen drei Jahren, gerechnet als rollierender Zeitraum, bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten hat, muss die Gesamtobergrenze von 300.000 Euro im Blick behalten.
Projekte mit Zielmarkt Deutschland oder Schweiz sind nicht förderfähig. Wer in den deutschen Markt exportieren möchte, muss auf andere Instrumente wie die aws Garantie oder EU-Förderungen ausweichen. Die Internationalisierung muss aus Sicht des österreichischen Unternehmens einen echten Schritt ins Ausland ausserhalb des Heimatsprachraums darstellen.
Antragsprozess: So reichen Sie ein
Der Antrag läuft über den aws Fördermanager, das zentrale digitale Portal von aws für alle Förderprogramme. Die aws prüft den Antrag zuerst formal und dann inhaltlich, danach gibt eine Jury eine Förderempfehlung ab. Bewertet werden unter anderem die technische und planerische Qualität, die Unterstützung des Marktzugangs, die Eignung der Antragsteller sowie das ökonomische Potenzial. Das Projekt kommt in die Jury, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
1. Zielmarkt und Projektfokus definieren (ausserhalb DACH)
2. Projektplan und Budget aufsetzen (Personal, Drittleistungen, Reise)
3. Gesamtfinanzierung sicherstellen - auch der Eigenanteil ausserhalb des Zuschusses
4. Antrag im aws Fördermanager vor Projektstart einreichen
5. Formale und inhaltliche Prüfung abwarten
6. Jury-Termin - Empfehlung oder Ablehnung
7. Projektdurchführung, Zwischenberichte
8. Endabrechnung, Auszahlung als Einmalzahlung nach Projektende
Wichtig: Mit dem Projekt darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Verträge, Reisen oder Beauftragungen, die vor dem Einreichdatum unterzeichnet wurden, fallen aus der Förderfähigkeit heraus. Wer also im Februar 2026 bereits eine Marktstudie beauftragt hat, kann diese nicht rückwirkend einreichen.
Jury-Termine und Fristen 2026
Die Förderzusagen erfolgen nicht laufend, sondern in Jury-Runden. Für 2026 ist die Einreichung bis 26. Oktober, 24 Uhr, möglich, die nächste Jurysitzung findet am 17. November 2026 statt. Ein Projekt wird der Jury vorgelegt, sobald alle Unterlagen vollständig sind. Termine und Fristen veröffentlicht die aws auf der Programmseite.
Kombinationen und Alternativen
Die aws Technologie-Internationalisierung lässt sich grundsätzlich mit anderen österreichischen und EU-Instrumenten kombinieren, sofern keine Doppelförderung für denselben Kostenposten entsteht. Relevante Nachbarprogramme:
- aws Garantie International - Besicherung von Bankkrediten für grössere Expansionsvorhaben
- go-international, die Internationalisierungsoffensive von Wirtschaftsministerium und Wirtschaftskammer
- EU-Horizon- und Innovations-Programme - für forschungsintensive Projekte, oft komplementär
- Finanzierung für Start-ups - klassische Beteiligungs- und Kreditinstrumente als Eigenmittelstock
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen sollten Sie zusätzlich die umsatzsteuerlichen Regeln berücksichtigen - einen Überblick gibt der Artikel zur innergemeinschaftlichen Lieferung.
Was macht ein gutes Internationalisierungsprojekt aus?
Die Jury bewertet Anträge nach inhaltlichen Kriterien. Wer nur einen Zielmarkt nennt und pauschal Reise- und Beratungsbudget ansetzt, hat schlechte Karten. Was regelmässig überzeugt:
- Klarer Zielmarkt mit Begründung. Warum Indonesien statt Malaysia? Marktdaten, Kundenprofile, Wettbewerbsanalyse - nicht Bauchgefühl.
- Konkretes Produkt- oder Service-Portfolio, das lokal eingeführt werden soll - keine Luftschlösser, sondern vorhandene Technologie mit Referenzen.
- Realistische Meilensteine über die 18 Monate Projektlaufzeit, etwa Marktanalyse, Wettbewerbsvergleich, Markteintrittsstrategie und Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Kosten für Marketing und Vertrieb sind nicht förderbar.
- Eigenbeitrag in Form von Personalzeit und Co-Finanzierung - die 20 Prozent, die nicht gefördert werden, müssen gesichert sein.
- Anschlussperspektive: Wie sieht Monat 19 aus? Vertrieb über lokalen Partner, eigene Niederlassung, Lizenzgeschäft? Das Programm endet nach der Vorbereitung - die Skalierung kommt aus Eigen- oder Fremdkapital.
Für das Framing hilft ein Blick in bestehende Förderfälle und Fachportale. Wer zum ersten Mal einen aws-Antrag schreibt, unterschätzt häufig den Aufwand für das Kostenschema und die Meilenstein-Dokumentation. Zwei bis drei Wochen reine Antragsarbeit sind realistisch.
Steuerliche Behandlung des Zuschusses
Der Zuschuss der aws Technologie-Internationalisierung ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar und zählt bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu den Betriebseinnahmen - es sei denn, er bezieht sich direkt auf aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter, dann kürzt er die Anschaffungskosten. In der Praxis fliessen die Mittel meist auf laufende Betriebskosten (Personal, Beratung, Reise), womit der Zuschuss als Ertrag zu verbuchen ist. Die De-minimis-Regel bedeutet zudem: der erhaltene Bruttosubventionsäquivalent-Betrag ist bei künftigen Anträgen auf die 300.000-Euro-Grenze anzurechnen. Wer mehrere Programme parallel laufen hat, sollte den De-minimis-Zähler in der Buchhaltung führen.
Typische Ablehnungsgründe und wie Sie sie vermeiden
Diese Punkte entscheiden häufig über die Bewertung:
- Unscharfer Zielmarkt. Formulierungen wie "Expansion nach Asien" sind zu generisch. Konkret werden: Land, Region, Branche, Kundensegment, geschätzte Marktgrösse.
- Fehlende Marktabgrenzung. Die Jury will verstehen, welche lokalen Wettbewerber es gibt und wo Ihre Lösung technisch oder kommerziell überlegen ist.
- Unrealistische Budgets. Personalkosten, die über dem Kollektivvertrag liegen, oder Reisepauschalen, die den 5.000-Euro-Deckel ignorieren, werden gekürzt.
- Fehlender Eigenbeitrag. Die nicht geförderten 20 Prozent müssen plausibel finanziert sein - aus Cashflow, Bankkredit oder Beteiligungskapital.
- Schwacher Projektplan. Meilensteine ohne messbare Ergebnisse wirken unreif. Besser: "Marktstudie mit 20 Interviews Q2", "Wettbewerbsvergleich Q3", "Markteintrittsstrategie Q4".
- Projektbeginn vor Antrag. Klassiker - einmal einen Vertrag unterzeichnet, ist die Förderung futsch.
Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt den Antrag vor Einreichung von einer erfahrenen Förderberatung gegenlesen. Die 1.500 bis 3.000 Euro Beratungskosten rechnen sich bei einer 75.000-Euro-Förderung schnell. Die WKO bietet für Jungunternehmer und KMU zudem kostenfreie Erstgespräche - etwa im Gründerservice Linz oder den anderen Landesstellen.
Rechenbeispiel: Markteintritt Singapur
Ein Wiener SaaS-Unternehmen mit 18 Mitarbeitern plant den Markteintritt in Singapur als Hub für Südostasien. Projektdauer 12 Monate. Die kalkulierten Kosten:
- Personalkosten Projektleitung (50 Prozent einer Stelle für 12 Monate): 42.000 Euro
- Lokale Marktstudie inklusive 25 Interviews durch Singapurer Research-Büro: 28.000 Euro
- Übersetzung und Anpassung der Geschäftsunterlagen an den Zielmarkt: 15.000 Euro
- Rechts- und Steuerberatung für Markteintrittsstruktur: 8.000 Euro
- Reisekosten für Marktsondierung vor Ort (Pauschale gedeckelt): 5.000 Euro
- Gesamtprojektkosten: 98.000 Euro
Die Förderquote von 80 Prozent würde rechnerisch 78.400 Euro ergeben - gedeckelt bei 75.000 Euro. Der Eigenanteil beträgt 23.000 Euro und muss über Cashflow oder Finanzierung gesichert sein. Nach 12 Monaten endet das Förderprojekt - die weitere Markterschliessung mit Vertrieb, Kundenakquise und Support läuft ausserhalb der Förderung. Berater werden höchstens mit einem Tagsatz von 1.200 Euro anerkannt.
Diese Informationen geben den Stand Oktober 2026 wieder. Förderrichtlinien können sich ändern, Jury-Termine werden laufend aktualisiert. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie direkt bei aws oder über eine spezialisierte Förderberatung. Konkrete steuerliche Auswirkungen der De-minimis-Beihilfe klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen
Kann ich mehrere Projekte gleichzeitig einreichen?
Grundsätzlich nein - das Programm zielt auf ein konkretes Internationalisierungsvorhaben pro Antrag ab. Gefördert wird laut aws die Technologieinternationalisierung in einem konkreten Zielmarkt. Wer in Serie expandieren will, reicht Folgeanträge nach Abschluss des Vorprojekts ein.
Werden bereits geleistete Vorarbeiten anerkannt?
Nein. Alle Kosten müssen nach dem offiziellen Einreichdatum entstehen. Konzeptarbeiten, interne Vorarbeiten oder erste Marktkontakte aus der Zeit davor sind nicht förderfähig. Das betrifft auch Verträge mit Beratern, die vor Einreichung unterzeichnet wurden.
Ist die Förderung mit einer bestehenden aws Garantie kombinierbar?
Ja, die beiden Instrumente dienen unterschiedlichen Zwecken: die Garantie besichert Bankkredite für die konkrete Investition im Zielmarkt, die Technologie-Internationalisierung finanziert die vorgelagerte Strategie- und Marktarbeit. Doppelförderung einer identischen Kostenposition ist aber ausgeschlossen.
Was passiert, wenn das Projekt scheitert?
Der Zuschuss wird erst nach Projektende auf Basis der Endabrechnung ausgezahlt. Wer das Projekt vorzeitig beendet, erhält anteilig die bis dahin nachweislich und förderfähig angefallenen Kosten erstattet. Ein kompletter Ausfall ohne Nachweis führt zu keiner Auszahlung - verloren geht aber kein Rückzahlungsbetrag, da es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss handelt.
Wer hilft beim Antrag?
aws bietet eine kostenlose Erstberatung über die Hotline und den Förderpilot Quick Check. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Förderberatungen, die auf Provisionsbasis oder gegen Pauschale arbeiten. Auch die WKO-Gründerservices in Wien, Graz und Linz geben einen ersten Überblick über passende Schienen.