Die Informationen beziehen sich auf die Erhöhung der steuerfreien Reisekosten für Dienstreisen ab dem 1.1.2025 in Österreich.
Kategorie | Steuerfreier Höchstbetrag (ab 1.1.2025) | Details |
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Tagesgeld | 30 EUR | Gilt für Dienstreisen im Inland. Steuerfreiheit bis zur Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit. Ein weiterer Mittelpunkt entsteht bei längerem oder wiederkehrendem Einsatz an einem anderen Ort (politische Gemeinde). Ausnahmen gelten für bestimmte Tätigkeiten wie Außendienst, Fahrtätigkeit, Baustellen etc., sofern eine lohngestaltende Vorschrift dies vorsieht. |
Nächtigungsgeld | 17 EUR | Gilt für Dienstreisen im Inland. Steuerfreiheit nur, wenn lohngestaltende Vorschrift dies vorsieht. |
Kilometergeld | 0,50 EUR pro Kilometer | Gilt für Dienstreisen. Kann bis zum Höchstbetrag steuerfrei ausbezahlt werden, auch wenn eine lohngestaltende Vorschrift keinen oder einen geringeren Kostenersatz vorsieht. Maximal für 30.000 Kilometer. |
Wichtige Hinweise:
- Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Dienstort auf Anweisung des Arbeitgebers verlässt oder so weit von seinem Wohnort entfernt arbeitet, dass eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist.
- Die Steuerfreiheit von Tages- und Nächtigungsgeldern ist oft an lohngestaltende Vorschriften (z.B. Kollektivverträge) gebunden.
- Wenn der Arbeitgeber weniger als die Höchstbeträge zahlt, kann der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
- Zahlt der Arbeitgeber höhere Tagesgelder als im Kollektivvertrag vorgesehen, sind die über den kollektivvertraglichen Betrag hinausgehenden Beträge steuerpflichtig.
- Kilometergeld kann bis zum gesetzlichen Höchstbetrag steuerfrei ausbezahlt werden, auch wenn ein Kollektivvertrag keine oder niedrigere Beträge vorsieht.
Zusätzliche Informationen und Links: