Bei einer GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Sie stellt eine juristische Person des Privatrechts dar.
Gesellschaftsvertrag und Firmenbucheintrag einer GmbH
Vor der Gründung einer GmbH muss ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Der Abschluss ist notariatsaktpflichtig. Im Vertrag muss die Firma genannt und ihr Sitz angegeben werden, aber auch der Gegenstand des Unternehmens muss enthalten sein. Die Höhe des Stammkapitals wird ebenfalls festgesetzt sowie die Höhe der von den einzelnen Gesellschaftern getätigten Stammeinlagen. Ist der Vertrag unterzeichnet und beglaubigt, müssen die Organe der Gesellschaft bestellt werden, zumindest die oder der Geschäftsführer. Eine GmbH muss wenigstens über einen Geschäftsführer, der eine natürliche und handlungsfähige Person darstellt, verfügen. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, bei seiner Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, ansonsten haftet er für die Schäden, die dem Unternehmen entstanden sind.
Aufsichtsrat bei mehr als 300 Mitarbeitern notwendig
Sind mehr als 50 Gesellschafter beteiligt und überschreitet das Stammkapital 70.000 Euro, muss ein Aufsichtsrat berufen werden. Ein Aufsichtsrat ist auch vorgeschrieben, wenn mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Aufsichtsrat fungiert als zentrales Kontrollorgan. Die Generalversammlung ist die Gesamtheit aller Gesellschafter und entscheidet durch Beschlüsse durch meist einfacher Mehrheit. Die Aufgabe der Generalversammlung ist die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses. Als nächster Schritt müssen die Mindesteinlagen für das Stammkapital in der Höhe von 35.000 Euro erlegt werden. Für GmbHs, die zwischen 1.7.2013 und 28.2.2014 gegründet wurden, beträgt das Stammkapital zunächst 10.000 Euro, wovon die Hälfte auf die Gesellschaft bar eingezahlt werden muss.
GmbH Light – mit Gründungsprivileg
Seit 1.3.2014 kann das Gründungsprivileg in Anspruch genommen werden. Das Stammkapital beträgt zwar ebenfalls 35.000 Euro, doch können die Stammeinlagen auf 10.000 Euro beschränkt werden, wovon wiederum die Hälfte bar eingezahlt werden muss. Das Gründungsprivileg gilt 10 Jahre. Alle Gesellschaften, die bis zum Jahr 2024 das Stammkapital von 35.000 Euro nicht erreicht haben, müssen eine Kapitalerhöhung in Form von Einlagen durchführen. Sind die Organe bestellt und die Einlagen erlegt, kann der Eintrag ins Firmenbuch erfolgen, zuständig ist das Firmenbuchgericht am jeweiligen Landesgericht.
Mehr Informationen:
https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/1379587/GmbH-neu_Grunden-wird-einfacher-und-billiger
Der Antrag zur Firmenbucheintragung muss folgende Punkte enthalten und folgende Dokumente sind vorzulegen:
Die Punkte muss der Antrag enthalten | Folgende Dokumente sind vorzulegen |
Firmenname | Gesellschaftsvertrag |
Rechtsform | Liste der Gesellschafter |
Sitz | Liste der Geschäftsführer |
Geschäftsanschrift | Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung |
Geschäftszweig | Nachweis der Bezahlung der Stammeinlagen |
Datum und Abschluss des Gesellschaftsvertrags | Musterfirmazeichnung, notariell beglaubigt |
Voller Name der Gesellschafter, Geburtsdatum und Höhe der Einzeleinlagen | Falls bestellt, Liste der Aufsichtsratsmitglieder |
Höhe des Stammkapitals | Bestätigung der WKO über Erfüllung der Voraussetzung nach dem Neugründungsförderungsgesetz |
Name, Geburtsdatum der Geschäftsführer | |
Name und Geburtsdatum, falls bestellt, der Aufsichtsratsmitglieder | |
Stichtag des Rechnungsabschlusses |
Mit dem Eintrag in das Firmenbuch ist die GmbH rechtlich entstanden.
Gewerberecht und Steuerrecht bei der GmbH
Wenn eine GmbH gewerblich tätig ist, wird ein Gewerbeschein benötigt. Da die Gewerbeberechtigung auf die GmbH ausgestellt wird, kann die Gewerbeanmeldung erst nach dem Firmenbucheintrag erfolgen. Für die Anmeldung muss ein gewerbeberechtigter Geschäftsführer genannt werden. Steuerlich unterliegt die GmbH der Körperschaftssteuer. Sie beträgt 25 %. In wirtschaftlich schlechteren Jahren kann sie auf die Mindestkörperschaftssteuer von 1.750 Euro reduziert werden.
Für Neugründer beträgt die Mindestkörperschaftssteuer 500 Euro in den ersten 5 Jahren und 1.000 Euro in den weiteren 5 Jahren. Werden die Gewinne auf die Gesellschafter ausgeschüttet, kommt die Kapitalsteuer von 25 % zu tragen. Gesellschafter mit einem Anteil bis 25 % unterliegen der Lohnsteuer, über 25 % der Einkommenssteuer. Auch sind Gesellschafter, die in einem Dienstverhältnis zur GmbH stehen, kommunalsteuerpflichtig.
Durch die Gründung einer GmbH entsteht noch keine Sozialversicherungspflicht. Tätige Geschäftsführer jedoch sind bis zu einer Beteiligung von 25 % nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz versichert, über 25% Beteiligung darüber bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. Das Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich steht unterstützend auch bei der Gründung einer GmbH den Gesellschaftern zur Seite.