Mit der GmbH-Reform 2024 hat sich in Österreich die Rechtsform-Landschaft grundlegend verschoben. Das Mindeststammkapital der GmbH wurde von 35.000 Euro auf einheitlich 10.000 Euro abgesenkt - die GmbH-light ist damit obsolet. Gleichzeitig wurde die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) als neue Alternative eingeführt, mit ebenfalls 10.000 Euro Mindestkapital, aber deutlich flexibleren Strukturen.
- GmbH-Mindeststammkapital seit 1. Jänner 2024: 10.000 Euro (vorher 35.000)
- Davon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen bei Gründung
- GmbH-light (privilegierte Gründung) wurde durch die Reform abgeschafft
- Mindest-Körperschaftsteuer: 500 Euro pro Jahr (5 Prozent von 10.000 Euro)
- FlexCo seit 2024 als zweite Kapitalgesellschaft mit gleichem Mindestkapital, aber flexibleren Regeln
- Bestehende GmbHs mit privilegiertem Stammkapital: Aufstockungspflicht entfällt
- Stand: Oktober 2026
Was sich am 1. Jänner 2024 geändert hat
Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) wurden zwei zentrale Reformen umgesetzt:
1. Mindeststammkapital GmbH gesenkt. Statt 35.000 Euro reichen seither 10.000 Euro für die Gründung einer GmbH. Davon müssen mindestens 5.000 Euro bar einbezahlt werden. Die Restsumme kann durch Sacheinlagen oder spätere Zahlungen aufgebracht werden.
2. GmbH-light entfällt vollständig. Das bisher mögliche Modell mit gründungsprivilegiertem Stammkapital von 10.000 Euro - mit zehnjähriger Aufstockungspflicht auf 35.000 Euro - wurde abgeschafft. Die GmbH ist seit 2024 einheitlich definiert: 10.000 Euro Stammkapital, davon 5.000 Euro Bar-Einlage, keine zeitliche Aufstockungspflicht mehr.
Für bestehende GmbHs mit privilegiertem Stammkapital (also Gründung 2014-2023 mit GmbH-light): die Aufstockungspflicht ist entfallen. Sie können dauerhaft mit 10.000 Euro arbeiten.
Stammkapital: GmbH und FlexCo im Direktvergleich
Kriterium |
GmbH (ab 2024) |
FlexCo (seit 2024) |
|---|---|---|
Mindeststammkapital |
10.000 € |
10.000 € |
Bareinlage Pflicht |
5.000 € (50 Prozent) |
5.000 € (50 Prozent) |
Mindest-Körperschaftsteuer/Jahr |
500 € |
500 € |
Anteilsübertragung |
Notariatsakt zwingend |
vereinfacht möglich |
Mitarbeiterbeteiligung |
Geschäftsanteile, begünstigt nach § 67a EStG |
Unternehmenswert-Anteile direkt |
Eigene Anteile |
eingeschränkt erlaubt |
deutlich erweitert |
Aufsichtsrat-Pflicht |
u. a. ab 300 Arbeitnehmern |
zusätzlich schon ab mittelgroßer Gesellschaft |
Eignet sich für |
klassisches KMU, stabile Strukturen |
Startups, MA-Beteiligung, Wachstum |
Was die GmbH-light-Abschaffung praktisch bedeutet
Bestehende GmbH-light-Unternehmen bekommen mit der Reform 2024 eine deutliche Entlastung. Bisher mussten sie das Stammkapital von 10.000 auf 35.000 Euro innerhalb von 10 Jahren aufstocken - bei Versäumnis drohten Sanktionen bis zur Auflösung. Mit der Reform ist diese Aufstockungspflicht ersatzlos entfallen.
Konkret: Wer 2018 eine GmbH-light mit 10.000 Euro gegründet hat, hätte ursprünglich bis 2028 auf 35.000 Euro aufstocken müssen. Seit 2024 endet die Gründungsprivilegierung nicht mehr durch Zeitablauf. Wer aber nach dem 31. Dezember 2024 den Gesellschaftsvertrag ändert, kann die Änderung nur eintragen lassen, wenn die Bestimmungen über die Gründungsprivilegierung gestrichen werden (§ 127 Abs. 30 GmbHG).
Die Mindest-Körperschaftsteuer beträgt 5 Prozent des gesetzlichen Mindeststammkapitals - also seit 2024 nur noch 500 Euro pro Jahr (statt 1.750 Euro bei der alten 35.000-Euro-Regel). Für bestehende GmbHs mit höherem Stammkapital greift trotzdem die niedrigere Mindest-KöSt von 500 Euro - die Regelung gilt unabhängig vom tatsächlich eingezahlten Kapital.
Wann GmbH, wann FlexCo wählen?
Beide Rechtsformen bieten Haftungsbeschränkung und identisches Mindestkapital. Der Unterschied liegt in der inneren Flexibilität.
GmbH ist die richtige Wahl für:
- Klassische KMU mit stabilem Gesellschafterkreis
- Familien-Unternehmen ohne geplante Erweiterung des Gesellschafterkreises
- Geschäftsführer-Tätigkeit ohne Mitarbeiterbeteiligungs-Plan
- Branchen mit etablierter GmbH-Tradition (Bau, Handwerk, Handel)
FlexCo lohnt sich bei:
- Startups mit geplanten Investorenrunden
- Tech-Unternehmen mit Mitarbeiter-Beteiligungsmodell
- Wachstumsfirmen mit häufigen Anteilsübertragungen
- Unternehmen, die später eigene Anteile zurückkaufen wollen (z. B. für Phantom-Stock-Programme)
Eine Praxis-Bilanz nach zwei Jahren FlexCo finden Sie in unserem Artikel FlexCo 2026: Praxisbilanz nach zwei Jahren.
Gründungskosten 2026 im Vergleich
Die laufenden und einmaligen Kosten beider Rechtsformen sind ähnlich, aber nicht identisch.
Kostenposition |
GmbH |
FlexCo |
|---|---|---|
Notar-Gründung |
700 - 1.500 € |
800 - 1.700 € |
Firmenbuch-Eintragung |
ca. 450 € (NeuFöG-befreit möglich) |
ca. 450 € (NeuFöG-befreit möglich) |
Gewerbeanmeldung |
kostenlos |
kostenlos |
Mindest-KöSt 1. Jahr |
500 € |
500 € |
Steuerberater 1. Jahr |
2.000 - 4.000 € |
2.500 - 4.500 € |
Bareinlage |
5.000 € |
5.000 € |
Gesamtaufwand 1. Jahr (typisch) |
8.600 - 11.400 € |
9.200 - 12.100 € |
Mit der NeuFöG-Befreiung entfallen die Firmenbuchgebühren und einige weitere Abgaben. Die Gewerbeanmeldung selbst ist ohnehin kostenlos.
Die 5.000 Euro Bareinlage wandern auf das Geschäftskonto - aber sie bleiben gebundenes Kapital, das nicht beliebig entnommen werden kann. Wer als Geschäftsführer Geld braucht, muss Geschäftsführer-Bezüge oder Ausschüttungen formal regeln. Verstecktes Aufzehren des Stammkapitals (etwa durch private Privatentnahmen ohne Gesellschafter-Beschluss) kann zur Nichtigkeit der Beschlüsse und persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen.
Vergleich: Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft
Wer 2026 gründet, hat neben GmbH und FlexCo auch die Wahl zur Personengesellschaft (OG, KG) oder zum Einzelunternehmen. Eine grobe Faustregel:
- Bis 50.000 Euro Jahresumsatz: meist EPU oder Kleinunternehmer - keine Mindest-KöSt, einfache Buchhaltung
- 50.000 bis 200.000 Euro: EPU oder OG, Steuerlast meist niedriger als bei Kapitalgesellschaft
- 200.000 bis 500.000 Euro: Kippe-Bereich - Steuerberater rechnet beide Varianten durch
- Ab 500.000 Euro: meist GmbH oder FlexCo - Haftungsbeschränkung, Steuervorteile durch Thesaurierung
Bei Investoren-Plänen oder Mitarbeiter-Beteiligung führt 2026 fast nichts an FlexCo vorbei. Mehr zu Mitarbeiter-Beteiligung in der Mitarbeiterprämie 2026.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die Wahl der Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab - Gesellschafterkreis, Wachstumspläne, steuerliche Situation, Branche. Vor der Gründung lohnt eine ausführliche Beratung mit Notar und Steuerberater. Stand der Informationen: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Brauche ich heute noch eine GmbH-light?
Nein. Die GmbH-light wurde mit der Reform 2024 abgeschafft. Die GmbH wird jetzt einheitlich mit 10.000 Euro Mindeststammkapital gegründet, ohne zehnjährige Aufstockungspflicht. Wer eine bestehende GmbH-light hat, behält die 10.000 Euro dauerhaft - die Aufstockungspflicht entfällt.
Was ist günstiger: GmbH oder FlexCo?
Identisches Mindestkapital (10.000 Euro), nahezu identische Mindest-KöSt (500 Euro). Die Gründungskosten sind vergleichbar. Die FlexCo spielt ihre Vorteile vor allem bei Mitarbeiterbeteiligung und Finanzierungsrunden aus.
Wie viel des Stammkapitals muss ich tatsächlich einzahlen?
Mindestens 5.000 Euro (50 Prozent von 10.000 Euro) bar bei Gründung. Auf jede Bareinlage muss zudem mindestens ein Viertel eingezahlt sein, der Rest kann später eingefordert werden. Mindestens die Hälfte des Stammkapitals muss aus Bareinlagen bestehen, Sacheinlagen sind sofort voll zu leisten (§§ 6a, 10 GmbHG).
Kann ich von einer GmbH zur FlexCo wechseln?
Ja, durch Beschluss der Generalversammlung nach § 25 FlexKapGG, für den die Regeln über Änderungen des Gesellschaftsvertrags gelten. Aufwand: Notariatsakt, Firmenbuch-Eintragung, gegebenenfalls steuerliche Überprüfung. Kosten typisch 2.000 bis 4.500 Euro. Lohnt sich nur, wenn FlexCo-spezifische Vorteile (Mitarbeiterbeteiligung, vereinfachte Anteilsübertragung) tatsächlich genutzt werden.
Welche Mindest-KöSt zahlt eine GmbH 2026?
500 Euro pro Jahr - 5 Prozent des gesetzlichen Mindeststammkapitals von 10.000 Euro. Diese Mindeststeuer fällt auch in Verlustjahren an und wird bei späteren Gewinnen mit der ordentlichen Körperschaftsteuer verrechnet.