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Umsatz und Gewinn bei Unternehmen in Österreich

Im österreichischen Unternehmensvokabular sind zahlreiche wichtige Begriffe zu finden, deren Bedeutung und Anwendung auf jeden Fall genauer unter die Lupe genommen werden sollten. Definitiv zwei dieser Begriffe sind der Umsatz und der Gewinn. Was es hiermit auf sich hat, wie diese berechnet werden und was diese Werte aussagen, schauen wir uns im Folgenden jetzt einmal gründlich und detailliert an.

Umsatz und Gewinn: Definition und Berechnung

Sowohl der Umsatz als auch der Gewinn sind rund um die Wirtschaft nicht nur in Österreich wichtige Begrifflichkeiten. Als Umsatz wird dabei der Betrag bezeichnet, den das Unternehmen eingenommen hat. Wichtig zu beachten ist dabei, dass Ausgaben und Kosten in diesem Fall noch keine Rolle spielen. Stattdessen zählt nur, wie viel Geld durch Einkäufe von Kunden oder ähnliches in das Unternehmen geflossen ist. Der Gewinn wiederum ist der Betrag, bei dem die Kosten und Ausgaben sehr wohl eine Rolle spielen. Dieser Wert gibt an, welchen Betrag das Unternehmen übrig hat, nachdem alle Kosten gezahlt wurden. Zur besseren Übersicht haben wir die Definitionen hier noch einmal in Kurzform aufgeführt:

  • Umsatz: Als Umsatz oder auch Erlös wird der Betrag bezeichnet, der durch Verkäufe, Dienstleistungen oder ähnliches in das Unternehmen fließt. Ausgaben und Kosten sind nicht relevant.
  • Gewinn: Der Gewinn ist der Betrag, der dem Unternehmen nach Abzug aller Kosten und Ausgaben zur Verfügung steht.

Noch besser verdeutlichen lässt sich der Unterschied zwischen beiden Beträgen ganz einfach mit Hilfe eines Beispiels. Angenommen, ein Konzern verkauft von einem Produkt mit einem Verkaufspreis von 20 Euro insgesamt 5.000 Stück. Hierfür müssen Produktionskosten getragen werden, die bei rund 15.000 Euro im Jahr liegen. Um den Umsatz zu ermitteln, kann nun einfach der Verkaufspreis mit der Anzahl der verkauften Produkte multipliziert werden. In unserem Beispiel wären dies also 5.000 Produkte zu je einem Preis von 20 Euro. Der Umsatz des Unternehmens würde also bei 100.000 Euro liegen. Für den Gewinn müssen jetzt noch die Produktionskosten in Höhe von 15.000 Euro abgezogen werden. Die Differenz von 85.000 Euro würde hier also den Gewinn des Unternehmens beschreiben.

Im Detail: Der Umsatz eines Unternehmens

Um den Umsatz eines Unternehmens in Österreich zu bestimmen, werden zahlreiche Werte genutzt. So zählen nicht nur die Einnahmen aus Produktverkäufen zum Umsatz, sondern zum Beispiel auch die Ausführung von Dienstleistungen, die Vermietung von Immobilien oder auch die Verpachtung von Immobilien. Wichtig ist der Umsatz dabei unter anderem für Banken, wenn diese einen Kredit an ein Unternehmen vergeben wollen. Geprüft werden in diesem Zusammenhang verschiedene Kennzahlen, zu denen auch der Umsatz eines Unternehmens gehört. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Umsatzvarianten:

  • Wertmäßiger Umsatz: Der wertmäßige Umsatz wird durch die jeweilige Leistungsmenge und den dafür verlangten Preis definiert, welche hierfür multipliziert werden müssen.
  • Mengenmäßiger Umsatz: Beim mengenmäßigen Umsatz handelt es sich um die Summe, die alle erfüllten Leistungen zusammen ergeben.

Der Gewinn: Alle weiteren Informationen zum Gewinn

Ganz ähnlich wie auch beim Umsatz zwischen verschiedenen Varianten unterschieden wird, gibt es zumindest bei der Ermittlung des Gewinns unterschiedliche Herangehensweisen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist dabei grundsätzlich ein wichtiger Bestandteil in der Buchhaltung und sollte immer gründlich durchgeführt werden – idealerweise durch einen Steuerberater oder eine entsprechende Abteilung im Unternehmen. Jetzt wollen wir allerdings erst einmal einen Blick auf die verschiedenen Methoden für die Gewinn- bzw. Verlustermittlung blicken.

Doppelte Buchhaltung

Wann ein Unternehmen auf welche Art der Gewinnermittlung zurückgreifen muss, wird durch den Gesetzgeber in Österreich klar geregelt. Eine GmbH zum Beispiel muss zwingend die doppelte Buchhaltung nutzen, gleichzeitig sind hierzu auch alle anderen Unternehmen verpflichtet, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 700.000 Euro Umsatz pro Jahr generieren konnten. Berechnet wird mit der doppelten Buchführung der steuerpflichtige Gewinn, für den das Unternehmen also seine Steuer zahlen muss. Berechnet wird dieser Wert durch die Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass für die Berechnung nicht der eigentliche Geldeingang oder Geldausgang eine Rolle spielt, sondern der Zeitpunkt, an welchem die Forderung bzw. Verbindlichkeit entstanden ist.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Die sogenannte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird oft auch als Geldflussrechnung bezeichnet und kann generell als einfachste Variante der Gewinnermittlung bezeichnet werden. Genutzt werden kann diese Herangehensweise also tendenziell von kleineren Unternehmen, welche die Umsatzvorgaben für die doppelte Buchhaltung nicht erfüllen. Eine doppelte Erfassung ist hier nicht notwendig, stattdessen werden die Einnahmen und Ausgaben einfach gegenübergestellt. Die Berechnung ist dementsprechend simpel. Beachtet werden muss in diesem Fall aber das genaue Gegenteil der doppelten Buchführung. Hier werden Zahlungen nicht beim Zeitpunkt der Entstehung erfasst, sondern erst dann, wenn diese auch tatsächlich geflossen sind.

Basispauschalierung

Die dritte Möglichkeit für die Gewinnermittlung liegt in der Basispauschalierung. Diese kann dann verwendet werden, wenn das Unternehmen eine Umsatzgrenze von 200.000 Euro nicht durchbrechen kann. Ebenso ist wichtig, dass das Unternehmen seine Einkünfte durch eine EAR-Rechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) ermittelt. Jede Ausgabe des Konzerns wird hier pauschal mit einem Wert von zwölf Prozent des Umsatzes gewertet. Der Gesetzgeber sieht dabei allerdings einen Maximalbetrag vor, der bei 26.400 Euro liegt. Wichtig zu beachten ist dabei, dass zwischen den Arten der Tätigkeit bzw. Ausgaben unterschieden wird. So wird mit einem Satz von sechs Prozent gearbeitet, wenn es sich hierbei um Beratungen, Unterricht oder ähnliches handelt.

Vor- und Nachteile treffen auf die Basispauschalierung gleichermaßen zu. So kann diese Variante gegenüber der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Unternehmen durchaus die bessere Lösung sein und am Ende zu einer geringeren Steuer führen. Darüber hinaus lässt sich die Pauschalierung natürlich als bequem bezeichnen, da keinerlei Belege oder ähnliches eingereicht werden müssen. Allerdings: Der Vorteil für das Unternehmen muss eben nicht zwingend vorhanden sein, wenn die Pauschalierung unterm Strich in der Praxis gar nicht zutrifft. Aus diesem Grund sollte im Vorfeld einmal genau kalkuliert werden, ob dieser Weg wirklich als beste Lösung bezeichnet werden kann.

Fazit: Begrifflichkeiten, die man kennen sollte

Für alle Unternehmen in Österreich sind der Umsatz und Gewinn natürlich wichtige Werte. Gleichzeitig handelt es sich hierbei aber auch für Privatpersonen um Begrifflichkeiten, die einfach geläufig sein sollten. Unterschieden wird in beiden Fällen zwischen verschiedenen Arten der Umsätze bzw. Gewinnermittlung. Gerade bei der Gewinn- und Verlustrechnung müssen zudem zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Legt ein junges Unternehmen beispielsweise einen steilen Aufstieg hin, kann es sein, dass die einfach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht ausreicht und auf die doppelte Buchhaltung zurückgegriffen werden muss. Die Pauschalierung wiederum ist nur dann zu empfehlen, wenn sich hierdurch wirklich ein spürbarer Vorteil für den Konzern ergibt. Ansonsten droht die Gefahr, dass vom Finanzamt mit anderen Werten kalkuliert wird und dementsprechend höhere Steuern drohen.

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