Die Limited Company ist die für kleine und mittlere Unternehmen gebräuchlichste Unternehmensform. Als Kapitalgesellschaft ähnelt sie der österreichischen GmbH. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs besteht innerhalb der EU die Möglichkeit, auch Unternehmensformen zu wählen, die im Heimatland nicht vorgesehen sind. Der Name Limited, beschränkt, weist auf die Haftungsbeschränkung hin, die in Österreich nicht unumstritten ist, da durch sie ein verminderter Gläubigerschutz gegeben ist.
Englische LTD – Gründung einfach und rasch
Gegründet kann eine Ltd über das Internet werden. Das Companies House, das in Großbritannien das Handelsregister führt, stellt Online-Formulare zur Verfügung. Die Anmeldung einer Ltd dauert in der Regel fünfzehn Minuten. Der niedrigste Preis für die Registrierung liegt bei 1 Pfund.
Zu beachten ist, dass in einer Ltd eine englische Buchhaltung geführt und eine Jahresbilanz nach englischem Recht ausgewiesen werden muss, wobei dennoch auch die österreichischen Steuer-, Gewerbe- und Sozialgesetze gelten. Ebenso erfolgt die Rechnungslegung nach englischem Recht.
Buchführung doppelt – nach englischem und österreichischem Recht
Im Grunde muss die Buchführung doppelt durchgeführt werden, einmal nach englischem und einmal nach österreichischem Recht. Eine Alternative ist das Umrechnen der englischen Bücher in österreichische am Ende des Jahres. Im Falle einer Rechtsstreitigkeit gilt für die Ltd das englische Recht. Je nach Tätigkeit ist auch ein Standort in Großbritannien Voraussetzung. Verschiedene Agenturen bieten Unterstützung bei der Gründung einer Ltd an, die auch Büros zur Verfügung stellt.
Kosten für die Gründung einer Limited
Die Gründungkosten über eine Agentur belaufen sich im Schnitt auf 300 Pfund, 200 bis 300 Pfund müssen jährlich für die englischen Standort aufgewendet werden. Für manche Tätigkeiten genügt eine Adresse in Großbritannien, Postfächer sind jedoch nicht zulässig.
Für die Tätigkeit in Österreich ist eine Niederlassung notwendig sowie der Eintrag ins Firmenbuch. Bei der englischen Limited sind vier Formen möglich.
- Die Private company limited by share ist die verbreitetste Form, speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen. Wichtigster Unterschied zu den anderen Formen besteht darin, dass Anteile nicht öffentlich angeboten werden dürfen, das bedeutet, ein Börsengang ist nicht möglich.
- Die zweite Form ist die Private company limited by guarantee. Im Gegensatz zu anderen Kapitalgesellschaften wird bei dieser Unternehmensform kein Stammkapital gebildet. Die Gesellschafter geben die Garantie, im Falle einer Insolvenz bis zu einem bestimmten Betrag zu haften.
- Als dritte Form ist die Private unlimited company von Bedeutung. Das Unternehmen kann Anteile vergeben, es besteht aber keine Pflicht dazu. Alle Gesellschafter haften bei dieser Unternehmensform unbeschränkt.
- Die Public limited company wird von großen, börsennotierten Unternehmen als Rechtsform gewählt. Da die Aktien an der Börse gehandelt werden, ist sie zur Geschäftsberichterstattung verpflichtet.
Ltd oder GmbH, Vorteil und Nachteile
Der Vorteil einer Ltd liegt in jedem Fall in der kostengünstigeren Gründung und im Wegfall des Stammkapitals. Es ist kein Mindestkapital notwendig, doch gilt es verschiedene Vorschriften zur Kapitalerhaltung einzuhalten. Als Nachteil zeigt sich dabei die persönliche Haftung des Directors bei Verstößen gegen Loyalitäts- und Fürsorgepflichten sowie der gesetzlichen Pflichten.
Der Director einer klassischen Ltd führt die Gesellschaft, an seiner Seite steht der Secretary, der für formelle Aufgaben zuständig ist. Es können jedoch beide Funktionen von nur einer Person ausübt werden.
Ein weiterer Nachteil besteht in der Offenlegungspflicht nach britischem Recht, die auch für nicht börsennotierte Unternehmen in verschiedenen Formen gilt. Eine Private Limited als Alternative zur Gründung einer GmbH ist vor allem dann zu empfehlen, wenn geschäftliche Berührungspunkte mit Großbritannien vorhanden sind, da in diesem Fall die Pflichten und Vorgaben leichter abgedeckt werden können.
Gründungsbedingungen für eine Limited
Form | Mindestkapital | Mindestzahl Anteilsinhaber | Mindestzahl Directors | Namenszusatz |
Private company limited by share | Keines | 1 | 1 | Ltd. oder Cyf. |
Private company limited by guarantee | Keines | 1 | 1 | Ltd. oder Cyf. |
Private unlimited company | Keines | 1 | 1 | Unlimited |
Public limited company | 50.000 oder 65.600 Pfund | 2 | 2 | PLC oder CCC |