Rechtsformen

Kleinstunternehmer – SVA und Steuerliche Aspekte

Für den Begriff Kleinstunternehmer liegt keine gesetzliche Definition vor. In der Praxis wird er jedoch für Ein-Personen-Unternehmen verwendet. Für Kleinstunternehmer gelten dieselben Regelungen für Steuer und  Sozialversicherung wie …

AutorRedaktionVeröffentlicht25. März 2014Stand30. April 2026Lesezeit1 Minuten

Für den Begriff Kleinstunternehmer liegt keine gesetzliche Definition vor. In der Praxis wird er jedoch für Ein-Personen-Unternehmen verwendet.

Für Kleinstunternehmer gelten dieselben Regelungen für Steuer und  Sozialversicherung wie für den Kleinunternehmer.

Einkommenssteuererklärung für Kleinstunternehmer

kleinstunternehmerin-laptopWird von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht, ist nur die Einkommenssteuererklärung relevant. Einnahmen werden Ausgaben gegenübergestellt, woraus sich der Gewinn errechnet, der letztendlich für den Einkommenssteuerbescheid bestimmend ist.

Da Kleinstunternehmer häufig einer weiteren, unselbständigen Tätigkeit nachgehen, müssen sie jedoch bei der Einkommenssteuererklärung alle Einkünfte zusammenrechnen. Für die Sozialversicherung gelten in diesem Fall die Bestimmungen für nebenberuflich Selbständige.