Für den Begriff Kleinstunternehmer liegt keine gesetzliche Definition vor. In der Praxis wird er jedoch für Ein-Personen-Unternehmen verwendet.
Für Kleinstunternehmer gelten dieselben Regelungen für Steuer und Sozialversicherung wie für den Kleinunternehmer.
Einkommenssteuererklärung für Kleinstunternehmer
Wird von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht, ist nur die Einkommenssteuererklärung relevant. Einnahmen werden Ausgaben gegenübergestellt, woraus sich der Gewinn errechnet, der letztendlich für den Einkommenssteuerbescheid bestimmend ist.
Da Kleinstunternehmer häufig einer weiteren, unselbständigen Tätigkeit nachgehen, müssen sie jedoch bei der Einkommenssteuererklärung alle Einkünfte zusammenrechnen. Für die Sozialversicherung gelten in diesem Fall die Bestimmungen für nebenberuflich Selbständige.