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Werkvertrag in Österreich – Steuern, Sozialversicherung und Vorlage

Der Werkvertrag verpflichtet den Werkvertragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes. Er kann entweder zwischen zwei Unternehmen oder zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen geschlossen werden. Die Privatperson kann dabei nur der Auftraggeber sein. Erfahren Sie hier, welche Rechte und Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer mit der Unterzeichnung eines Werkvertrags entstehen.

Der Werkvertrag: Definition

Mit einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, ein Werk gegen Entgelt herzustellen. Der Werkvertragnehmer tritt dabei als selbstständiger (freiberuflicher) Auftragnehmer mit allen dazugehörenden Rechten und Pflichten auf. Der Auftraggeber kann auch eine Privatperson sein.

Das regelt der Werkvertrag

Diese Punkte werden in einem Werkvertrag geregelt:

  • Haftungen
  • Kosten und Zahlungsmodalitäten
  • Kündigungsklauseln
  • Nutzungsrechte
  • Zahlungsmodalitäten

Vorleistung, Vorauszahlung oder Bezahlung in Teilbeträgen

In den meisten Fällen geht der Werkvertragsnehmer in Vorleistung. Akquiriert er über das Internet, ist es üblich, eine Vorauszahlung und eine Zahlung in Teilbeträgen zu vereinbaren.

Das Zielschuldverhältnis des freien Dienstnehmers

Sobald das Werk aus dem Werkvertrag erbracht wurde, gilt der Vertrag als beendet. Daraufhin ist das Honorar zu bezahlen.

Kaufvertrag versus Werkvertrag

Ein Kaufvertrag regelt den Kauf bzw. Verkauf einer oder mehrerer Sachen. Der Werkvertrag hingegen regelt die Erstellung eines Werkes. Der Auftragnehmer verpflichtet sich also zur Erbringung einer Dienstleistung.

Dienst- oder Arbeitsvertrag versus Werkvertrag

Der Dienstvertrag wird von einem Arbeitnehmer unterzeichnet.

Der Werkvertrag von einem selbstständigen (freiberuflichen, freien) Dienstnehmer.

Arbeitnehmer, die einen Dienst- oder Arbeitsvertrag unterzeichnen, gehen – anders als beim Werkvertrag – ein Abhängigkeitsverhältnis mit dem Dienstgeber ein. Sie arbeiten nicht auf selbstständiger (freiberuflicher) Basis. Lohnsteuer, Sozialversicherung sowie andere anfallende Abgaben an das Finanzamt werden vom Arbeitgeber abgeführt. Dafür haben sie das Recht auf:

  • Abfertigung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kollektivvertragliches Mindestentgelt
  • Sonderzahlungen
  • Urlaub

Freie Dienstnehmer arbeiten ausnahmslos auf selbstständiger Basis

Steuerlich gesehen gelten Werkvertragnehmer obligatorisch als freie Dienstnehmer. Das heißt, sie beziehen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, und müssen sowohl die Einkommensteuer als auch die Beträge aus der Sozialversicherung selbstständig abführen.

So arbeitet der Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist – im Gegensatz zum Werkvertragnehmer:

  • weisungsgebunden
  • auf die Dauer des Dienstvertrages zur Dauerschuld verpflichtet
  • in die Unternehmensorganisation eingegliedert

So arbeitet der freie Dienstnehmer

  • mit eigenen Betriebsmitteln
  • persönlich unabhängig
  • weisungsungebunden in Bezug auf Arbeitsort, Arbeitszeit und Verhalten in der Arbeit

Es sind lediglich sachliche Weisungen möglich, die im Zusammenhang mit dem zu erbringenden Werk stehen

Leistungen, die NICHT auf Werksvertragsbasis erbracht werden dürfen

Alle Leistungen, die mit einem Dauerschuldverhältnis in Verbindung stehen, dürfen NICHT durch einen Werkvertrag geregelt werden. Dazu zählt beispielsweise die Leistung einer Bürokauffrau, die ihre persönliche Arbeitskraft innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens schuldet.

Leistungen, die mit einer Weisungsgebundenheit einhergehen, dürfen NICHT mit einem Werkvertrag geregelt werden.

Leistungen, die mit einer monatlich gleichbleibenden Entlohnung einhergehen, dürfen NICHT mit einem Werkvertrag geregelt werden.

Liegen die genannten Merkmale vor, ist die Einholung dieser Leistungen auf Werkvertragsbasis verboten.

Der Werkvertragnehmer trägt das Unternehmerrisiko

Das ist das wichtigste Merkmal eines Werkvertrages. Er trägt das Risiko aller mit seiner Tätigkeit in Verbindung stehenden Aufwendungen. Zum Unternehmerrisiko gehört sowohl die die Gewinnchance als auch die Verlustgefahr.

Wurde das Werk nicht ordnungsgemäß erbracht, kann der Auftraggeber Gewährleistungsansprüche geltend machen. Wurde eine Pönale vereinbart, kann es bei unpünktlicher Fertigstellung zur Geltendmachung eines Verspätungsschadens kommen.

Freie Dienstnehmer haben Aufzeichnungen zu führen

Da jeder freie Dienstnehmer steuerlich als Selbstständiger angesehen wird, hat dieser buchhalterische Aufzeichnungen, zumindest in Form einer vereinfachten E-A-Rechnung zu führen. Ebenso hat die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für freie Dienstnehmer Gültigkeit.

Die Einkommensteuer bei Arbeitnehmern und freien Dienstnehmern

In der Regel sind freie Dienstnehmer verpflichtet, aus eigenem eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Keine Einkommensteuer wird nur in folgenden Fällen eingehoben:

  • Wenn das Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers EUR 12.000,- nicht übersteigt.
  • Wenn der Jahresgewinn eines freien Dienstnehmers / Selbstständigen EUR 11.000,- nicht übersteigt.
  • Wenn die zusätzlichen Einnahmen auf Werkvertragbasis den jährlichen Betrag von EUR 730,- nicht übersteigen.

Anders formuliert:

Arbeitnehmer, dessen jährlichen Einkünfte 12.000,- Euro nicht übersteigen, können 730,- Euro steuerfrei dazuverdienen. Ab einem Gewinn von 1.460,- Euro im Kalenderjahr wird der volle Betrag gemeinsam mit dem Einkommen versteuert.

Die Sozialversicherung bei freien Dienstnehmern

Ab einem Gewinn von 5.256,60 Euro sind Sie als freier Dienstnehmer sozialversicherungspflichtig. Sobald Sie diese Grenze erreichen, müssen Sie Ihre Einkünfte der SVA melden. Tun Sie das nicht, kommt zu den Beiträgen noch ein Strafzuschlag von 9 % hinzu.

Welche Beträge zählen bei freien Dienstnehmern zu den Einnahmen?

Alle Beträge, die bar oder per Überweisung an den freien Dienstnehmer gehen. Darunter fallen auch:

  • Arbeitsmittelersatz
  • Fahrtkostenersatz
  • Sachbezüge
  • Tagesgeld

Urlaubs- oder Weihnachtsgeldzahlungen sprechen für ein Arbeitsverhältnis.

Welche Beträge können freie Dienstnehmer steuerlich geltend machen?

  • Arbeitskleidung
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitszimmer
  • Aus- und Fortbildung
  • Beträge aus der Sozialversicherung
  • Computer
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten
  • Internet
  • Maschinen
  • Nächtigungskosten
  • Sprachkurse
  • Tagesgelder
  • Telefon / Handy
  • Umschulung
  • Werkzeug

Welche Beträge können freie Dienstnehmer als Fahrtkosten absetzen?

  • Fahrscheine
  • Wochen-, Monats- oder Jahreskarten
  • tatsächliche Kfz-Kosten ODER das amtliche Kilometergeld

Der pauschale Betriebskostenabzug für freie Dienstnehmer

Freie Dienstnehmer können statt der tatsächlich vorliegenden Betriebsausgaben den pauschalen Betriebskostenabzug nutzbar machen. Dieser beträgt:

  • 6 % des Netto-Umsatzes (ohne Ust.), jedoch höchstens 13.200,- Euro bei Einkünften aus schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit.
  • 12 % des Netto-Umsatzes (ohne Ust.), jedoch höchstens 26.400,- Euro bei Einkünften aus allen anderen gewerblichen Einkünften.

Der Gewinnfreibetrag für freie Dienstnehmer

Jeder freie Dienstnehmer kann einen Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser verringert den Gewinnbetrag, der zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen wird. Der Gewinnfreibetrag besteht aus:

  • 13 % Grundfreibetrag vom vorläufigen Gewinn (bei einem jährlichen Gewinn unter 30.000,- Euro)
  • Investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag, der durch begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt wird (bei einem jährlichen Gewinn über 30.000,- Euro)
  • Der Grundfreibetrag kann gemeinsam mit einer Pauschalierung geltend gemacht werden. Das gilt nicht für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Der erste Werkvertrag: Das ist zu tun

Wenn Ihre Einkünfte aus dem Werkvertrag 730,- Euro jährlich übersteigen:

  1. Gewerbe anmelden: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Verf24.pdf
  2. Meldung an das Finanzamt: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gruendungsfahrplan_einzelunternehmen/finanzamt_anzeige/Seite.470105.html
  3. SVA-Meldung: https://esv-sva.sozvers.at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.775657&portal:componentId=gtn54457904-440e-48ad-8523-2ea65e08159e&viewmode=content
  4. Geschäftskonto eröffnen
  5. Steuerberater kontaktieren

Warum Sie als freier Dienstnehmer ein Geschäftskonto eröffnen sollten

Dafür gibt es zwei gute Gründe:

  • So behalten Sie immer den Überblick, und zwar auch dann, wenn eine Prüfung ansteht, und Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben definieren müssen.
  • Die Spesen eines rein betrieblich genutzten Kontos können steuerlich abgesetzt werden.
Sobald Sie einen Werkvertrag unterzeichnen, können Sie sich als Ein-Personen-Unternehmen betrachten. Informationen betreffend EPUs sind im Netz zur Genüge zu finden. Informieren Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten. Denn nur, wenn Sie gut informiert sind, steht Ihrem Erfolg als freier Dienstnehmer nichts im Wege. 

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