• Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen

Selbstständig machen - Das Magazin mit allen Infos für Gründer und Unternehmer

Eine weitere WordPress-Seite

  • Rechtsformen
  • Steuern
  • Förderungen
  • Finanzen
  • Ratgeber

Der Jahreswechsel aus steuerlicher Sicht – im alten Jahr noch Steuern sparen

Für Unternehmer kann, aus steuerlicher Sicht, der Jahreswechsel einen großen Aufwand bedeuten, denn verschiedene Möglichkeiten, um Steuern zu sparen, müssen noch vor dem 31. Dezember erledigt werden. Welche steuerlichen Gestaltungsmaßnahmen dies sind, haben wir für Sie, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, zusammengestellt.

Betriebliche Einkünfte

In Bezug auf Ihre betrieblichen Einkünfte sollten Sie folgende Punkte noch im laufenden Jahr dahingehend überprüfen, ob sich nicht noch Steuern sparen lassen:

  • Halbjahres-Afa (Halbjahresabschreibung)
  • geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Ertragssteuerbelastung
  • Gewinnfreibetrag
  • Stille Reserven
  • Spenden
  • Registrierkassen-Jahresbeleg
  • außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und private Spenden
  • Energieabgabevergütung

Halbjahres-Afa

Haben Sie ein Wirtschaftgut in der zweiten Jahreshälfte angeschafft, das Sie jedoch erst im kommenden Jahr bezahlen, steht Ihnen die Halbjahresabschreibung (Halbjahres-AfA) zu, wenn Sie das Wirtschaftsgut bereits tatsächlich nutzen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt es sich, wenn die Anschaffungskosten nicht über 400 Euro liegen. Sie können noch im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden.

Ertragssteuerbelastung

Sie können Ihre Ertragssteuerbelastung beeinflussen, indem

  • Bilanzierer Aufwendungen vorziehen
  • bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung Ausgaben vorgezogen und Einnahmen verschoben werden

Gewinnfreibetrag (GFB)

Neben dem Grundfreibetrag steht Ihnen bei einem Gewinn über 30.000 bis 580.000 Euro der sog. investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu. Sollten Sie den investitionsbedingten Gewinnfeibetrag noch nicht voll ausgeschöpft haben, dann sollten Sie ggfs. bestimmte Investitionen (neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer AfA von mindestens vier Jahren) noch vor dem Jahreswechsel tätigen, oder bestimmte Wertpapiere kaufen.

Stille Reserven

Ist der Unternehmer eine natürliche Person, dann können Stille Reserven auf Ersatzbeschaffungen übertragen werden, oder der Übertragungsrücklage zugeführt werden. Dies betrifft den Verkauf von Anlagegütern, die mindestens sieben Jahre alt sind.

Spenden

Spenden, die aus dem Betriebsvermögen getätigt worden sind, können in Österreich bis zu 10 Prozent vom Gewinn vor GFB abgesetzt werden. Sie wirken sich aber nur für das Veranlagungsjahr aus, in welchem Sie gemacht worden sind.

Registrierkassen-Jahresbeleg

Mit Ende des laufenden Kalenderjahres müssen Sie einen Registrierkassen-Jahresbeleg ausdrucken. Diesen müssen Sie aufbewahren und prüfen, wobei die Prüfung auch bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen kann.

Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und private Spenden

Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und private Spenden können für das laufende Jahr nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie im laufenden Jahr, also vor dem Jahresswechsel, bezahlt worden sind.

Energieabgabenvergütung

Dienstleistungsbetrieben wird empfohlen einen Antrag auf Rückvergütung der Energieabgaben zu stellen, da die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über ihren Ausschluss noch aussteht (Stand: 2018).

Lohnverrechnung

Maßnahmen die sich steuerliche mindernd auswirken im Bereich Lohnverrechnung sind zum Beispiel:

  • Zukunftssicherung für Dienstnehmer
  • Sachzuwendungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kosten für Betriebsveranstaltungen
  • Jahressechstel

Zukunftssicherung für Dienstnehmer

Bezahlen Sie für Ihre Dienstnehmer Prämien, wie zum Beispiel für eine Lebens- oder Unfallversicherung bezahlt, dann sind diese bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Jahr steuerfrei.

Sachzuwendungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Sachzuwendungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen eines Dienst- oder Firmenjubiläums seit 2018 bis zu 186 Euro steuerfrei. Zusätzliche Sachzuwendungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeschenke, sind davon nicht berührt, und bleiben weiterhin bis zu einem Betrag von 186 Euro steuerfrei.

Kosten für Betriebsveranstaltungen

Bis 365 Euro pro Jahr pro Arbeitnehmer bleiben die Kosten für Betriebsveranstaltungen steuerfrei.

Jahressechstel

Überprüfen Sie, ob Sie das Jahressechstel (z.B. für Prämien) bereits zur Gänze ausgenutzt haben.

Seitenspalte

Das Magazin für Selbstständige

NIS-2-Richtlinie in Österreich: Stärkung der Cybersicherheit

Handwerkerbonus in Österreich: Umfangreiche Förderung für private Handwerksleistungen

Kostenersatz für Internatsunterbringung von Lehrlingen

Sachbezug für Dienstwohnungen in Österreich – Änderungen 2025

Kleinunternehmerpauschalierung in Österreich 2025

Reisekosten (Kilometergeld & Diäten) in Österreich – Änderungen 2025

Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung – Ein Leitfaden für Unternehmer in Österreich

Die Zukunft des E-Commerce: Trends und Entwicklungen in Österreich

Nachhaltigkeit im Unternehmen

Ladeinfrastruktur für Unternehmen in Österreich

CO2-Preise in Österreich – Zertifikate & Handel

Corporate Social Responsibility (CSR) – Definition und Beispiele in Österreich

Ein Tresor im Büro – Typen und Kosten

Die größten Risiken für Selbstständige – und was gegen sie hilft

Patente und Marken in Österreich anmelden

Agile Methoden in österreichischen Unternehmen: Ein Leitfaden für Einsteiger

Die Bedeutung von Corporate Social Responsibility (CSR) für KMUs

Die Rolle von Start-up-Inkubatoren in Österreichs Unternehmenslandschaft

Lithium-Ionen-Akku: Kapazität messen & richtig laden

Vom Digitalen ins Analoge – Die Macht physischer Werbematerialien in der Online-Ära

Weiterbildung für Selbstständige: Wie das Erweitern der unternehmerischen Kompetenzen funktionieren kann

Digitalsteuer in Österreich

Versicherungen für Startups

Selbstständigkeit in der Baubranche – Markttrends und Recherchetipps

Geld verdienen mit CBD — eine Marktchance in Österreich?

Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter – Steuerfreie Zuwendungen

Die Baubranche in Wien – Ausschreibungen

Krypto Roboter – das sollten Sie wissen

Bitcoin für Unternehmen in Österreich

Aktiengewinne versteuern in Österreich

Ein Baukredit für Selbstständige

Online Fortbildungen – Darauf sollten Sie achten

Eine Rolex als Wertanlage – welches Modell lohnt sich?

Jahressechstel in Österreich

Sonderausgaben in Österreich

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten – Tipps für Selbstständige

Das Sabbatical: Auszeit von der Arbeit – für einen schwungvollen Neustart

McDonald’s Österreich sucht FranchisenehmerInnen

Steuerberater Kosten – das müssen Sie für die Wahl Ihres Steuerberaters wissen

Das Fernabsatzgesetz für Immobilien – Ein Ratgeber für Makler und Kunden

Gründerservice | Impressum | Datenschutzerklärung
Diese Webseite benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenDatenschutzerklärung