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UID Nummer in Österreich – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz UID, gilt in allen europäischen Mitgliedsstaaten als umsatzsteuerliches Kennzeichen eines Unternehmens. Nach dem Umsatzsteuergesetz muss eine Rechnung entweder die vom Finanzamt vergebene Steuernummer oder die UID-Nummer aufweisen. Sie muss auch, wenn ein Unternehmen sie besitzt, im Impressum der Webseite erkennbar sein. Da sie zur Tätigung innergemeinschaftlichen Erwerbs oder innergemeinschaftlicher Lieferungen verpflichtend angegeben werden muss, benötigen sie in erster Linie Unternehmen, die innerhalb der europäischen Union Waren und Dienstleistungen liefern oder erwerben. An diese Unternehmen wird die UID-Nummer automatisch vom Finanzamt vergeben, ansonsten kann sie beantragt werden.

Aufbau der UID-Nummer

unternehmerin-uid-nummerDie UID-Nummer beginnt jeweils mit zwei Großbuchstaben, der Landeskennung, meist ist es der zweistellige ISO-3166-Alpha-2-Code des Landes. Für Österreich steht AT, gefolgt von einem großen U.

Nach der Länderkennung können bis zu zwölf alphanumerische Zeichen folgen. In Österreich sind es 9, wobei das erste eben das große U ist, gefolgt von 8 Zahlen.

In Deutschland  etwa beginnt die UID Nummer mit der großgeschriebenen Länderkennung DE, gefolgt von 9 Ziffern und in Irland steht das Länderzeichen IE, danach 8 Zeichen, wobei das letzte ein Buchstabe sein muss, aber es dürfen auch 7 Ziffern mit zwei Buchstaben am Ende sein.

Gültigkeit der UID Nummer in Österreich

Die Gültigkeit der UID-Nummer kann durch das Mwst-Informationsaustauschsystem, kurz MIAS, der Europäischen Kommission geprüft werden. In Österreich wird das Bestätigungsverfahren auf Finanz-Online angeboten. Die Überprüfung erfolgt elektronisch, der Ergebnisausdruck gilt als Bestätigung. Jeder Unternehmer, der innergemeinschaftlich tätig ist, muss die UID-Nummer seines Geschäftspartners verpflichtend überprüfen. Ob die UID-Nummer auch bereits bestehenden Geschäftspartner neuerlich überprüft wird, oder nur jene von Neukunden, obliegt der Entscheidung des Unternehmers.

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Mehr Informationen:

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/UID-und-ZM.html

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/umsaetze_innerhalb_eu/umsatzsteuer_identifikationsnummer/Seite.800232.html

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