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Stammkapital – Unterschiede GmbH und GmbH Light

gründung einer gmbh
Für die Gründung ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Stammeinlage erforderlich.

Die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zählt zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Charakteristikum dieser Rechtsform ist, dass die einzelnen Gesellschafter mit der Stammeinlage am Stammkapital beteiligt sind. Für die Eintrage-Leistung erhalten sie Geschäftsanteile, sie haften allerdings nicht für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Die Form der GmbH ist in Österreich vor allem bei Klein- und mittleren Unternehmen sehr beliebt.

Wesentlich für die Gründung der GmbH ist die Stammeinlage, das dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft bzw. dem Kernvermögen des Unternehmens entspricht. Während sich das Gesellschaftsvermögen ständig verändert (Gewinne, Verluste etc.), bleibt das Stammkapital konstant, sofern nicht eine durch drei Viertel der Gesellschafter genehmigte Kapitalerhöhung stattfindet.

GmbH-Light – Noch bis zum 28.02.2014

Im Sommer 2013 wurde die Grenze für das Stammkapital in Österreich von 35.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt, um die Hürden für Start-Ups und Gründer zu verringern. Dies wurde als „GmbH Light“ bezeichnet. Nachdem jedoch nun zahlreiche bestehende GmbHs eine Um-Gründung vorgenommen haben und dies dem Staat Österreich einige Millionen an Steuereinnahmen kostete, wird die „GmbH-Light“ nun nur mehr bis zum 1. März 2014 in der derzeitigen Form erhalten bleiben.

Mehr dazu:
https://derstandard.at/1388650722960/Wie-Oesterreich-Gesetze-verpfuscht

GmbH-Gründungsprivilegiert – Ab 1. März 2014

Die Möglichkeit, eine GmbH mit einem Stammkapital von nur 10.000 Euro zu gründen, wird nun also wieder abgeschafft. In Zukunft wird wieder ein Stammkapital von 35.000 Euro benötigt werden – und „Bestehende GmbH Lights“ müssen ihre Stammeinlage in den ersten zehn Jahren nach der Gründung schrittweise auf 35.000 Euro erhöhen.

Mit dem Abgabenänderungs-Gesetz 2014, Art. 24 „Änderungen des GmbHG“ wird es wohl ab 1. März 2014 die „GmbH Gründungsprivilegiert“ geben: Gesellschafter müssen nicht, wie im Gesetz vor dem Sommer 2013, die Hälfte des Stammkapitals, also 17.500 Euro einzahlen, sondern können bei der Gründung eine Zahlung von 5.000 in bar leisten.

17.500 Euro Stammkapital – aber erst nach zehn Jahren

Erst nach zehn Jahren müssen die 17.500 Euro einbezahlt sein. Wer diesen Weg wählt, wird im Firmenwortlaut als „Gründungsprivilegierte GmbH“ bezeichnet. Zehn Jahre nach der Eintragung im Firmenregister endet die Gründungsprivilegierung, dann muss die Hälfte des Stammkapitals einbezahlt sein. Die Bestimmungen zur Rücklage bleiben hingegen voraussichtlich dieselben wie bei der „GmbH Light“.

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