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Firmenbuch in Österreich – in das Handelsregister eintragen

firmenbuch eintragung erforderlich
Bei einigen Unternehmensformen ist eine Eintragung ins Firmenbuch erforderlich

Das Firmenbuch – früher als Handelsregister bezeichnet –  ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wichtige rechtserhebliche Tatsachen und Rechtsverhältnisse von Unternehmen in Österreich, die dem Handelsrecht unterliegen, verzeichnet werden.

Das Buch wird beim zuständigen örtlichen Landesgericht (z.B. Handelsgericht Wien) geführt, es umfasst ein Hauptbuch und eine Urkundensammlung (z.B. Gesellschaftsverträge). Beim Eintrag in das Firmenbuch erhält der Rechtsträger eine Firmenbuchnummer zur eindeutigen Identifizierung. Jeder kann Einsicht in das Firmenbuch nehmen, Firmenbuchauszüge kosten 12 Euro für je 850 angefangene Zeilen.

Wer muss sich in das Firmenbuch eintragen lassen?

  • Einzelunternehmen (falls Umsatz über 700.000 Euro)
  • OG, KG, AG, GmbH
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Sparkassen
  • Europäische Gesellschaften und Genossenschaften (SE und SCE)
  • Privatstiftungen

Einzelunternehmer können sich jedoch freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen.

Wie kann ich mich in das Firmenbuch eintragen lassen?

Die Eintragung erfolgt durch den Gründer selbst direkt beim zuständigen Landesgericht oder aber durch einen beauftragten Notar, Steuerberater oder Anwalt.

Welche Angaben müssen eingetragen werden?

  1. Firma
  2. Firmenbuchnummer
  3. Sitz  und Geschäftsanschrift
  4. Rechtsform
  5. Geschäftszweig
  6. Zweigniederlassung
  7. Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages
  8. Name, Geburtsdatum des Einzelunternehmers
  9. Name, Geburtsdatum , Beginn und Art der Vertretungsbefugnis von Geschäftsführer und Prokuristen
  10. Insolvenz und Liquidation
  11. Name und Geburtsdatum der Gesellschafter (OG, KG)
  12. Name und Geburtsdatum der Aufsichtsratsmitglieder (bei GmbH und AG)
  13. Höhe Grund- und Stammkapital (GmbH und AG)
  14. Datum Einreichung Jahres- bzw. Konzernabschluss (GmbH und AG)
  15. Name und Geburtsdatum Gesellschafter und die jeweilige Höhe der Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen (bei GmbH)

Welche Verpflichtungen entstehen durch die Eintragung?

Unternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen auf Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und auf ihrer Webseite folgende Angaben machen: Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer des Unternehmens, zuständiges Firmenbuchgericht, DVR-Nummer und bei Genossenschaften die Art der Haftung.

Mehr unter:
https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4a8a422985de30122a90fc2ca620b.de.html
https://www.firmenbuch.at/

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