Das Austria Wirtschaftsservice, AWS, bietet Jungunternehmern Förderungen, wobei dreierlei Vergabeformen vorgegeben sind. Einmal besteht die Möglichkeit, den Jungunternehmer Scheck für Projekte zwischen 5.000 und 20.000 Euro zu beantragen. Zum anderen werden Förderungen zum erp Kleinkredit für Projekte zwischen 20.000 und 100.000 Euro vergeben und eine sogenannte Jungunternehmer Top-Prämie für Projekte ab 100.000 bis maximal 750.000 Euro.
Voraussetzungen für AWS Förderungen

Gefördert werden einerseits Jungunternehmer, die ein gewerbliches Unternehmen gründen, wobei Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft ausgenommen sind. Andererseits können aber auch Jungunternehmer, die in den Sparten technische Dienstleistungen und Infrastrukturdienstleistungen selbständig tätig werden wollen, eine aws Förderung beantragen.
Die Bestimmungen gelten nicht nur bei Neugründung, sondern auch bei der Übernahme eines Unternehmens. Der Jungunternehmer darf jedoch in den letzten 5 Jahren vor der Neugründung oder Übernahme nicht selbständig tätig gewesen sein, auch über keine Beteiligungen von mehr als 10 Prozent verfügt haben.
Die neue selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden, wobei eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab Förderungsvergabe für die Beendigung der bisherigen Tätigkeit gegeben ist. Werden Förderungen von Personengesellschaften beantragt, muss der Förderwerber zumindest mit 25 Prozent direkt beteiligt und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung innehaben. Für die Top-Prämie muss die Beteiligung über 50 Prozent liegen und der Förderwerber das Unternehmen geschäftlich führen.
Antragsformular: https://www.foerderungsservice.at/db/dok/ans_jungunternehmer_scheck.pdf
Jungunternehmer Scheck, ERP Kleinkredit und Top-Prämie
- Der Jungunternehmer Scheck ist eine Förderung für eigen- oder fremdfinanzierte Projekte in der Höhe von 1.000 Euro. Sie kann innerhalb von drei Jahren ab dem Gründungsdatum jährlich gewährt werden.
- Die Jungunternehmerförderung zum erp Kleinkredit beträgt maximal 5 Prozent der förderbaren Investitionen, limitiert durch die Obergrenze von 100.000 Euro. Da die Gewährung des erp-Kredites Voraussetzung ist, gilt diese Förderung nur für fremdfinanzierte Projekte, wobei der Höchstbetrag innerhalb von 3 Jahren ab Gründungsdatum ausgeschöpft werden kann. Die Förderung wird jedoch pro Jahr nur einmal gewährt.
- Die Jungunternehmer Top-Prämie wird sowohl für fremd-, als auch eigenfinanzierte Projekte vergeben. Gefördert werden maximal 10 Prozent der förderbaren Investitionen. Die Obergrenze liegt bei 300.000 Euro.
- Ein weiteres Service, das das aws Jungunternehmern bietet, liegt in Haftungsübernahmen.
aws Förderarten |
Jungunternehmer Scheck |
Förderung zum erp Kleinkredit |
Jungunternehmer Top-Prämie |
Auskünfte: 24h-auskunft@awsg.at oder 01/50175/100 und https://www.awsg.at/Content.Node/foerderungen_alle/gruenden/64712.php |