• Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen

Selbstständig machen - Das Magazin mit allen Infos für Gründer und Unternehmer

Eine weitere WordPress-Seite

  • Rechtsformen
  • Steuern
  • Förderungen
  • Finanzen
  • Ratgeber

Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung – Ein Leitfaden für Unternehmer in Österreich

Die korrekte Erfassung von Betriebsausgaben ist für Unternehmer essenziell, um ihre Steuerlast zu optimieren und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Diese Broschüre bietet eine umfassende Übersicht über die Definition, den Nachweis, den Zeitpunkt der Erfassung und die Abzugsfähigkeit verschiedener Ausgaben.

Definition von Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch die betriebliche Tätigkeit verursacht werden. Nicht abzugsfähig sind hingegen private Aufwendungen, darunter Kosten für Haushalt, persönliche Lebensführung, Erholung oder medizinische Versorgung.

  • Aufteilungsverbot: Mischaufwendungen, die sowohl privat als auch betrieblich veranlasst sind, sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Dies betrifft insbesondere Gegenstände wie Haushalts- oder Sportgeräte. Wirtschaftsgüter, die nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden, sind jedoch abzugsfähig.
  • Angemessenheitsprüfung: Grundsätzlich wird nicht geprüft, ob eine Betriebsausgabe notwendig oder angemessen ist. In bestimmten Fällen, wie bei Luxusgütern oder Repräsentationskosten, ist jedoch eine gesetzliche Prüfung vorgeschrieben.
  • Mehrere Betriebe: Bei mehreren Unternehmen müssen die Betriebsausgaben dem jeweiligen Betrieb eindeutig zugeordnet werden.

Nachweispflicht von Betriebsausgaben

Um eine steuerliche Anerkennung sicherzustellen, müssen Betriebsausgaben durch Belege dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre. Neben physischen Belegen ist auch eine elektronische Archivierung möglich.

  • Eigenbelege: Sind erlaubt, wenn kein Fremdbeleg erhältlich ist (z. B. Trinkgelder, Telefonkosten).
  • Glaubhaftmachung: Falls keine Belege vorhanden sind, können Ausgaben durch andere Nachweise glaubhaft gemacht werden.
  • Beweismittel: Neben Belegen sind auch Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten zulässig.
  • Empfängerbenennung: Die Finanzbehörde kann die Angabe der Empfänger von Betriebsausgaben verlangen. Fehlende oder falsche Angaben führen zur Nichtanerkennung der Ausgabe.
  • Schätzung: Falls die genaue Höhe einer Ausgabe nicht ermittelt werden kann, kann die Finanzbehörde eine Schätzung vornehmen.

Betriebsausgaben vor oder nach der Geschäftstätigkeit

  • Vorbereitungskosten: Aufwendungen vor Betriebsbeginn sind abzugsfähig, wenn eine ernsthafte Vorbereitung erkennbar ist.
  • Nachträgliche Betriebsausgaben: Auch nach der Betriebseinstellung können bestimmte Ausgaben abzugsfähig sein, wenn sie mit der früheren Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Verträge mit nahen Angehörigen

Geschäftsbeziehungen mit nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie:

  • klar dokumentiert sind,
  • inhaltlich eindeutig formuliert wurden und
  • unter denselben Bedingungen auch mit fremden Dritten abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich).

Betriebsausgaben und steuerfreie Einnahmen

Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, sind nicht abzugsfähig. Dies betrifft insbesondere Förderungen, deren Abzugsfähigkeit individuell geprüft werden muss.

Barzahlungsverbot im Baugewerbe

Ausgaben für Bauleistungen über 500 EUR sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie unbar (z. B. per Überweisung) beglichen wurden.

Zeitpunkt der Erfassung von Betriebsausgaben

  • Absetzung für Abnutzung (AfA): Anlagegüter über 1.000 EUR müssen über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  • Investitionsfreibetrag (IFB): Seit 2023 ist ein zusätzlicher Investitionsfreibetrag möglich.
  • Gewinnfreibetrag (GFB): Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften können diesen in Anspruch nehmen.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Anschaffungskosten bis 1.000 EUR können sofort abgesetzt werden.
  • Sonstige Aufwendungen: Im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip.

Liste aller Betriebsausgaben in Österreich

Thema
Beschreibung
Abbruchkosten
Beim Erwerb eines baufälligen Gebäudes gehören die Abbruchkosten zu den Anschaffungskosten des Grundstücks. Beim Abbruch eines noch verwendbaren Gebäudes sind die Kosten sofort abzugsfähig.
Öffentliche Abgaben
Betriebsausgaben, sofern sie sich auf das Betriebsvermögen beziehen. Personensteuern (z. B. Einkommensteuer) sind nicht abzugsfähig.
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Anschaffungskosten für betriebliche Anlagegüter sind über die Nutzungsdauer zu verteilen. Wahlweise kann auch die degressive AfA angewendet werden.
Aktenkoffer & Co.
Bei überwiegender betrieblicher Nutzung sind die Kosten abzugsfähig.
Altersvorsorge
Versicherungsprämien für die betriebliche Altersvorsorge von Arbeitnehmern sind Betriebsausgaben.
Anlagegüter
Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 1.000 EUR sind zu aktivieren und über AfA abzuschreiben.
Antiquitäten
Es ist eine Prüfung der Angemessenheit erforderlich.
Anzahlungen
Werden wie die spätere Betriebsausgabe behandelt.
Arbeitnehmer
Leistungen an Dienstnehmer sind grundsätzlich Betriebsausgaben.
Arbeitsmittel
Als Betriebsausgabe anerkannt, sofern sie überwiegend beruflich genutzt werden.
Armbanduhr
Gilt als privater Aufwand und ist nicht abzugsfähig.
Arbeitsplatzpauschale
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitsplatzpauschale geltend gemacht werden.
Arbeitszimmer
Abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet.
Ausbildungskosten
Abzugsfähig, wenn es sich um Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung handelt.
Auskunftsbescheid
Die damit verbundenen Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Ausstellungen & Messen
Kosten sind als Betriebsausgaben anerkannt.
Autobahnvignette
Abzugsfähig im betrieblichen Nutzungsumfang. Bei Kilometergeld bereits inkludiert.
Autogenes Training
Nicht abzugsfähig, da es zur privaten Lebensführung gehört.
Autoradio
Anschaffungskosten nicht abzugsfähig, jedoch der Einbau in Firmenfahrzeuge.
Ballveranstaltungen
Keine Betriebsausgaben.
Begräbniskosten
Kosten für den Betriebsinhaber sind nicht abzugsfähig, für verunglückte Mitarbeiter jedoch schon.
Beiträge
Abzugsfähig, wenn sie mit der betrieblichen Tätigkeit im direkten Zusammenhang stehen.
Beratungskosten
Sind Betriebsausgaben, wenn sie betriebliche Themen betreffen.
Bereitstellungszinsen
Können als sofortige Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Berufskleidung
Typische Berufskleidung ist abzugsfähig, übliche zivile Kleidung nicht.
Betriebsausflüge
Sind als Betriebsausgaben anerkannt.
Betriebsratsfonds
Zuwendungen sind bis zu 3 % der Lohn- und Gehaltssumme abzugsfähig.
Betriebliche Vorsorgekasse
Pflichtbeiträge bis 1,53 % der Beitragsgrundlagen sind als Aufwand abzugsfähig.
Bewirtung von Geschäftsfreunden
Nur zu 50 % abzugsfähig, sofern sie der Werbung dient.
Bildungsfreibeträge & Prämien
Seit 01.01.2016 nicht mehr geltend zu machen.
Brillen
Nur bei betrieblicher Veranlassung abzugsfähig.
Bürgschaften
Betrieblich bedingte Kosten sind abzugsfähig.
Computer
Betriebsaufwand, wenn nachgewiesen wird, dass er betrieblich genutzt wird.
Darlehen-Uneinbringlichkeit
Eine betriebliche Forderung ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Depotgebühren
Betriebsausgaben für Wertpapiere im Betriebsvermögen.
Diebstahl & Veruntreuung
Führt zu Betriebsausgaben, wenn keine Ersatzansprüche bestehen.
Doppelte Haushaltsführung
Nur unter strengen Voraussetzungen als Betriebsausgabe anerkannt.
Eintreibungskosten
Betriebsausgaben, wenn sie mit der Einbringung betrieblicher Forderungen zusammenhängen.
Einrichtungsgegenstände
AfA kann geltend gemacht werden, Angemessenheit bei Antiquitäten prüfen.
Ergonomisches Mobiliar
Neben der Arbeitsplatzpauschale zusätzlich bis zu 300 EUR pro Jahr abzugsfähig.
Erhaltungsaufwand
Sofort abzugsfähiger Betriebsaufwand.
Fachliteratur
Abzugsfähig, wenn beruflich erforderlich.
Fachtagungen & Kongresse
Betriebsausgaben, wenn berufsrelevant.
Fahrrad
Wird unter gleichen Bedingungen wie ein KFZ behandelt.
Fahrten zwischen Wohnung & Betrieb
Sind Betriebsausgaben, sofern keine private Veranlassung vorliegt.
Fahrtkosten
Freie Wahl des Verkehrsmittels, Fahrtenbuch erforderlich.
Familienheimfahrten
Abzugsfähig, wenn Wohnsitzverlegung nicht zumutbar ist.
Firmenwert
Wird über 15 Jahre abgeschrieben.
Fitnessstudio
In der Regel nicht abzugsfähig.
Forschungsprämie
Keine Betriebseinnahme, keine Aufwandskürzung.
Fortbildungskosten
Als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Freiwillige Abfertigung
Nur unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig.
Führerschein
PKW- und Motorradführerschein nicht abzugsfähig, LKW- oder Busführerschein unter betrieblichem Zusammenhang schon.
Garagierungskosten
Am Betriebsstandort abzugsfähig, am Wohnsitz nur für betriebliche Nutzung.
Geburtstagsfeier
Private Feiern sind keine Betriebsausgaben.
Geldstrafen
Nicht abzugsfähig, Strafen für Arbeitnehmer sind Arbeitslohn.
Geschenke
Abzugsfähig, wenn ein Entgeltcharakter besteht.
Gewinnbeteiligung
Gilt als Arbeitslohn und ist Betriebsausgabe.
Grundstückskosten
Betriebsausgaben, wenn sie nicht die Wertänderung betreffen.
Gründungskosten
Grundsätzlich Betriebsausgaben.
Internet
Bei betrieblicher Nutzung abzugsfähig.
Jubiläumszuwendungen
Bis zu 186 EUR pro Jahr steuerfrei.
Miet- & Pachtzinse
Für betriebliche Nutzung abzugsfähig.
Netzkarte (ÖPNV)
Entsprechend der betrieblichen Nutzung abzugsfähig.
Steuern
Betriebssteuern sind Betriebsausgaben, Personensteuern nicht.
Zinsen
Betriebsausgaben, wenn betrieblich veranlasst.

Seitenspalte

Das Magazin für Selbstständige

NIS-2-Richtlinie in Österreich: Stärkung der Cybersicherheit

Handwerkerbonus in Österreich: Umfangreiche Förderung für private Handwerksleistungen

Kostenersatz für Internatsunterbringung von Lehrlingen

Sachbezug für Dienstwohnungen in Österreich – Änderungen 2025

Kleinunternehmerpauschalierung in Österreich 2025

Reisekosten (Kilometergeld & Diäten) in Österreich – Änderungen 2025

Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung – Ein Leitfaden für Unternehmer in Österreich

Die Zukunft des E-Commerce: Trends und Entwicklungen in Österreich

Nachhaltigkeit im Unternehmen

Ladeinfrastruktur für Unternehmen in Österreich

CO2-Preise in Österreich – Zertifikate & Handel

Corporate Social Responsibility (CSR) – Definition und Beispiele in Österreich

Ein Tresor im Büro – Typen und Kosten

Die größten Risiken für Selbstständige – und was gegen sie hilft

Patente und Marken in Österreich anmelden

Agile Methoden in österreichischen Unternehmen: Ein Leitfaden für Einsteiger

Die Bedeutung von Corporate Social Responsibility (CSR) für KMUs

Die Rolle von Start-up-Inkubatoren in Österreichs Unternehmenslandschaft

Lithium-Ionen-Akku: Kapazität messen & richtig laden

Vom Digitalen ins Analoge – Die Macht physischer Werbematerialien in der Online-Ära

Weiterbildung für Selbstständige: Wie das Erweitern der unternehmerischen Kompetenzen funktionieren kann

Digitalsteuer in Österreich

Versicherungen für Startups

Selbstständigkeit in der Baubranche – Markttrends und Recherchetipps

Geld verdienen mit CBD — eine Marktchance in Österreich?

Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter – Steuerfreie Zuwendungen

Die Baubranche in Wien – Ausschreibungen

Krypto Roboter – das sollten Sie wissen

Bitcoin für Unternehmen in Österreich

Aktiengewinne versteuern in Österreich

Ein Baukredit für Selbstständige

Online Fortbildungen – Darauf sollten Sie achten

Eine Rolex als Wertanlage – welches Modell lohnt sich?

Jahressechstel in Österreich

Sonderausgaben in Österreich

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten – Tipps für Selbstständige

Das Sabbatical: Auszeit von der Arbeit – für einen schwungvollen Neustart

McDonald’s Österreich sucht FranchisenehmerInnen

Steuerberater Kosten – das müssen Sie für die Wahl Ihres Steuerberaters wissen

Das Fernabsatzgesetz für Immobilien – Ein Ratgeber für Makler und Kunden

Gründerservice | Impressum | Datenschutzerklärung
Diese Webseite benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenDatenschutzerklärung