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Der erste Mitarbeiter – Stellenausschreibung und Anmelden – unser großer Ratgeber

Viele große Unternehmen haben in heimischen Büros oder Kellern mit einer individuellen Idee begonnen. Während der Einstiegsphase nimmt man zunächst als Ein-Mann-Betrieb alle Arbeiten noch selbst in die Hand. Stellt sich heraus, dass das Konzept bzw. die Selbstständigkeit funktioniert, wollen viele schon bald den nächsten Schritt wagen und expandieren, um noch mehr Kunden für sich zu gewinnen. Spätestens dann ist es aber kaum noch möglich, all die Arbeit alleine zu bewältigen.

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Einen Mitarbeiter einzustellen ist für viele Kleinunternehmer ein großer Schritt

Ein erster eigener Mitarbeiter soll beim Aufbau des Unternehmens helfen. Doch während es viele Förderstellen und Beratungsstellen für Jungunternehmer gibt, ist man bei der Suche nach einem Mitarbeiter größtenteils auf sich alleine gestellt. Wo finde ich meine neue Kraft? Wie verfasse ich eine Stellenausschreibung? Wie hat der Vertrag auszusehen? Welche Mehrkosten kommen auf mich zu? Viele Fragen stellen sich. In unserem großen Mitarbeiter-Ratgeber erhalten Sie einige grundlegende Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wo finde ich einen geeigneten Mitarbeiter?

Bei der Jobsuche befragen viele das Internet. Deshalb sollte Ihre Stellenausschreibung unbedingt dort zu finden sein. Der Vorteil von Stelleninseraten im Internet ist, dass Sie auf den Online Jobbörsen wie etwas StepStone, thematisch gereiht sind. So werden Sie von potentiellen Mitarbeitern schneller gefunden. Außerdem sind die meisten Online Inserate kostenlos.

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Der erste Mitarbeiter – da sollte die Wahl stimmen!

Auch der Klassiker – die Tageszeitung – darf nicht vernachlässigt werden. Suchen Sie sich eine der vielen Tageszeitungen oder Wochenzeitungen in Österreich aus, die am ehesten Ihrem Zielpublikum entspricht. Eine recht kostspielige, aber sehr effiziente Art der Mitarbeitersuche ist die Stellenausschreibung in Fachmagazinen. Vor allem im Gastrobereich gibt es einige regelmäßig erscheinende Magazine, die ausschließlich Stellenausschreibungen für die Gastronomie und Hotellerie enthalten.

Selbstverständlich sollten Sie die freie Stelle auch auf Ihrer Homepage und in den sozialen Netzwerken publik machen. Nicht zuletzt sollten Sie Ihre freie Stelle auch dem AMS oder ähnlichen Jobvermittlungsstellen melden.

Wie formuliere ich eine Stellenausschreibung?

Eine Stellenausschreibung zu formulieren ist gar nicht immer so einfach. Welche Bestandteile soll sie enthalten und wie mache ich die freie Stelle attraktiv? Grundsätzlich gibt es keine Regeln für die Gestaltung eines Inserates, bis auf zwei Punkte:

  1. Die Ausschreibung muss geschlechtsneutral sein, d. h. sowohl Männer als auch Frauen müssen angesprochen werden.
  2. Im Inserat muss der Bruttolohn genannt werden. Da viele Arbeitgeber aber nicht gleich ihre Karten offenlegen wollen, umgehen Sie diese Vorschrift mit in rechtlicher Hinsicht ausreichenden Formulierungen wie „Bezahlung laut Kollektiv mit Bereitschaft zur Überbezahlung“.

Daneben sollte eine Annonce eine klare Vorstellung von den Anforderungen, die an den Mitarbeiter gestellt werden, schaffen. Dabei hat sich die kurze und knappe Auflistung mit Buttons sehr bewährt. Vergeuden Sie nicht den wertvollen Platz für Aufzählungen, die ohnehin klar sein sollten, sondern heben Sie stattdessen die Besonderheiten Ihrer Arbeitsstelle hervor. Mitarbeiter wissen im Normalfall schon vor dem Einstellen, welche Anforderungen sie für eine bestimmte Stelle erfüllen müssen, sie interessiert deshalb mehr, was das Unternehmen ihnen zu bieten hat. Sonderleistungen, Fortbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeiten usw. machen einen Job interessant.

Vor allem dann, wenn eine Stellenausschreibung in Printmedien gedruckt wird, sollte sie optisch auffallen. Während im Internet die Suche dank Suchmasken ohnehin schon gezielt eingegrenzt wird, ist man in Zeitungen und Zeitschriften einer unter vielen. Mit einfachen Mitteln, wie z. B. einer auffallenden Überschrift, einem großen Format oder dem Einsatz von Farbe machen Sie Ihre Annonce zum Blickfang.

Wie stelle ich den ersten eigenen Angestellten ein?

arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag sollte auch vom Anwalt durchgesehen werden.

Zwar ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht verpflichtend, sondern er kann auch mündlich abgeschlossen werden, trotzdem ist er unbedingt zu empfehlen. In dem schriftlichen Vertrag werden viele Vereinbarungen festgehalten, die sonst zu Streitpunkten werden könnten, wie z. B. das Gehalt bzw. die Brutto-Entlohnung, die Anzahl der Stunden, die Kündigungsfrist, eine Konkurrenzklausel usw.

Ein Arbeitsvertrag kann eine heikle Angelegenheit sein, darum sollten Sie zumindest den ersten Vertrag unbedingt von einem Fachmann prüfen lassen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Rechtsanwalt bzw. einen Experten im Arbeitsrecht oder bitten Sie die Wirtschaftskammer, die viele Förderprogramme für Jungunternehmer anbietet, um Hilfe. Schwammige Formulierungen oder nicht klar definierte Vereinbarungen können im Streitfall gegen Sie verwendet werden.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag in Österreich schafft auf beiden Seiten klare Verhältnisse und bildet eine solide und faire Grundlage für ein gemeinsames Arbeitsverhältnis.

Muss ich einen Mitarbeiter anmelden?

Ja, ein Mitarbeiter muss immer angemeldet werden, egal wie hoch der Lohn oder das Beschäftigungsausmaß ist. Sobald die Bezahlung die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmer automatisch versichern und Steuern bezahlen. Im Jahr 2015 liegt die Grenze bei 405,98 € pro Monat, wobei sie im Laufe der letzten Jahre jedes Jahr um ein paar Euro angestiegen ist.

bewerbungsgespräch
Noch vor dem ersten Bewerbungsgespräch sollten Sie sich überlegen, ob Sie sich den Mitarbeiter auch leisten können.

Wichtig ist, dass Sie die Anmeldung des Mitarbeiters bereits vor Antritt des Arbeitsverhältnisses, d. h. vor dem ersten Arbeitstag, vornehmen, indem Sie die zuständige Gebietskrankenkasse bzw. die Krankenversicherung darüber informieren. Für gewöhnlich hilft Ihnen Ihr Steuerberater dabei.

Was kostet mich die zusätzliche Arbeitskraft?

Neben dem Netto-Lohn, den der Angestellte für seine Beschäftigung tatsächlich erhält, muss der Arbeitgeber auch die Sozialversicherung und die Einkommenssteuer für den Mitarbeiter bezahlen. Die Versicherung umfasst eine Krankenversicherung, eine Pensionsversicherung und eine Unfallversicherung. Bei einem jährlichen Einkommen des Mitarbeiters unter 11.000 Euro fällt keine Lohnsteuer an. Bis 25.000 Euro beträgt sie 36,50 %, bis 60.000 Euro 43,21 % und ab 60.000 Euro sogar 50 %.

Die Lohnnebenkosten setzen sich aus vielen verschiedenen Einzelbestandteilen zusammen, wie z. B.

  • dem Dienstgeberbeitrag
  • dem Dienstgeberzuschlag
  • Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss oder Weihnachtsgeld
  • Kommunalsteuer
  • Abfertigungskosten
  • bezahlte Nichtanwesenheitszeiten

Wie hoch die Kosten tatsächlich sein werden, hängt von der Art des Betriebes, der Art der Anstellung und der Höhe des Nettolohns zusammen. Wenn Sie eine zusätzliche Kraft einstellen möchten, sollten Sie deshalb zunächst den Steuerberater darum bitten, die dafür anfallenden Kosten bzw. Ausgaben für Sie zu berechnen.

Unser Tipp: Nehmen Sie für Ihren ersten eigenen Mitarbeiter die Lohnnebenkostenförderung der Wirtschaftskammer in Anspruch. Ein-Personen-Unternehmen können Förderungen von maximal 6.000 Euro für ihren ersten Angestellten bekommen.

Kann ich mir einen Mitarbeiter leisten?

Gerade bei Jungunternehmen, die noch nicht auf festen Beinen stehen, will die Anstellung einer zusätzlichen Kraft gut überlegt sein. Denn auch wenn man als Ein-Personen-Unternehmen finanzielle Engpässe oder eine schlechte Auftragslage alleine gut überbrücken kann, will der Angestellte unabhängig von der Geschäftslage jeden Monat sein Geld, das ihm auch rechtlich zusteht. Die Frage, ob man sich eine Einstellung leisten kann, sollte man sich als Jungunternehmer deshalb erst dann stellen, wenn konstant schwarze Zahlen geschrieben werden können. Dann gilt es, die Einnahmen des Unternehmens den Ausgaben gegenüberzustellen und zu berechnen, wie viel im Schnitt pro Monat bleibt. Nur wenn genügend Geld für die Finanzierung übrig bleibt, um trotzdem liquide zu sein und Investitionen tätigen zu können, ist ein Mitarbeiter leistbar. Neben dem Bruttolohn müssen Sie bei der Berechnung auch die Sonderzahlungen und sonstige Leistungen berücksichtigen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass mit zwei zusätzlichen Händen auch mehr Arbeit bewältigt werden kann und somit die Einnahmen steigen. Einen Versuch ist es somit allemal wert!

Viel Verantwortung, aber auch viel Abwechslung

Einen eigenen Mitarbeiter einzustellen ist eine spannende Angelegenheit. Abgesehen von der großen Verantwortung, die man damit übernimmt, wartet auch eine hilfreiche Kraft, die das Unternehmen tatkräftig unterstützt und neuen Input bringt. Auch wenn es ein großer Schritt ist, sein Unternehmen erstmals personell zu erweitern, wird man dabei nicht alleine gelassen. Nehmen Sie die Hilfe der Wirtschaftskammer, des AMS und der Jungunternehmer-Förderstellen an und schaffen Sie einen attraktiven Arbeitsplatz.

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