Förderungen

Förderungen für Selbstständige in Österreich 2026: Was es wofür gibt

Der Investitionsfreibetrag von 20 Prozent läuft Ende 2026 aus, die aws hilft bei Krediten und Sicherheiten, FFG und KMU.DIGITAL bei Innovation und Digitalisierung. Fast überall gilt: Antrag vor dem Kauf.

AutorRedaktionStand14. Oktober 2026Lesezeit8 Minuten

Die größte Förderung für investierende Selbstständige braucht 2026 keinen Antrag bei einer Förderstelle: Für Anschaffungen von November 2025 bis Ende 2026 beträgt der Investitionsfreibetrag 20 Prozent statt 10 Prozent, bei ökologischen Investitionen 22 Prozent, und er wird einfach in der Steuererklärung geltend gemacht. Die übrigen Förderungen verteilen sich auf Bund, Länder und EU, und fast alle haben eine gemeinsame Regel: erst beantragen, dann bestellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Investitionsfreibetrag 2026: 20 % bzw. 22 % für ökologische Investitionen, für Anschaffungen bis 31. Dezember 2026, höchstens von 1 Million € pro Jahr.
  • aws erp-Kredit mit Sonderkonditionen für Unternehmen bis sechs Jahre, aws-Garantie für im Regelfall 80 % eines Bankkredits.
  • KMU.DIGITAL: Beratung bis 3.000 €, Umsetzung 30 % bis 6.000 €. Die Beratung ist Voraussetzung für die Umsetzungsförderung.
  • FFG-Innovationsscheck: bis 10.000 € für Leistungen einer Forschungseinrichtung, bei 20 % Selbstbehalt.
  • Investitionszuschüsse sind steuerfrei, mindern aber die Anschaffungskosten und damit die Abschreibung.
  • De-minimis-Grenze: höchstens 300.000 € solcher Beihilfen in drei Jahren pro Unternehmen.

Steuerliche Förderung: Investitionsfreibetrag und Forschungsprämie

Der Investitionsfreibetrag nach § 11 EStG ist eine zusätzliche Betriebsausgabe neben der normalen Abschreibung. Regulär beträgt er 10 Prozent der Anschaffungskosten, für Investitionen im Bereich Ökologisierung 15 Prozent. Für Anschaffungskosten, die nach dem 31. Oktober 2025 und vor dem 1. Jänner 2027 anfallen, erhöht er sich auf 20 beziehungsweise 22 Prozent (§ 124b Z 480 EStG). Begünstigt sind Anschaffungskosten bis 1 Million € pro Wirtschaftsjahr.

Nicht jede Investition zählt. Das Wirtschaftsgut muss mindestens vier Jahre nutzbar sein und einem inländischen Betrieb dienen. Ausgeschlossen sind unter anderem gebrauchte Wirtschaftsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter, Gebäude und Pkw, ausgenommen Fahrzeuge mit 0 Gramm CO2-Ausstoß. Software und andere unkörperliche Güter zählen nur aus den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit. Wer den Gewinn pauschal nach § 17 EStG ermittelt, etwa mit der Basispauschalierung, bekommt keinen Investitionsfreibetrag. Und ein Wirtschaftsgut kann nicht gleichzeitig für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag und den Investitionsfreibetrag verwendet werden.

Neue Maschine um 40.000 €, angeschafft 2026
Betrag
Investitionsfreibetrag 20 %, zusätzlich zur Abschreibung
8.000 €
Steuerersparnis bei einem Grenzsteuersatz von 40 %
3.200 €
Zum Vergleich: regulärer Satz von 10 % ab 2027
1.600 €

Für Unternehmen, die selbst forschen oder Forschung beauftragen, gibt es die Forschungsprämie nach § 108c EStG: 14 Prozent der begünstigten Forschungsaufwendungen, ausbezahlt über das Finanzamt. Die Prämie ist keine Betriebseinnahme, die Forschungskosten bleiben trotzdem voll absetzbar.

Gründung: der eigene Fahrplan

Für die Gründungsphase gelten eigene Instrumente: die Gebühren- und Lohnnebenkostenbefreiungen nach dem NeuFöG, niedrige SVS-Beiträge in den ersten Jahren, das Unternehmensgründungsprogramm des AMS und Landeszuschüsse speziell für Jungunternehmer. Sie haben jeweils eigene Fristen und stehen deshalb in einem eigenen Beitrag: Förderungen für Jungunternehmer.

Kredite und Garantien: die aws

Die Austria Wirtschaftsservice ist die Förderbank des Bundes. Für Investitionen vergibt sie den aws erp-Kredit. Laut Richtlinie gültig ab 1. Jänner 2026 müssen die förderbaren Projektkosten mindestens 10.000 € betragen. Für Gründer und junge Unternehmen bis sechs Jahre nach Gründung oder Übernahme gelten bei Krediten bis 1 Million € Sonderkonditionen: ein reduzierter Fixzins über die gesamte Laufzeit und keine Gebühr bei vorzeitiger Rückzahlung. Eingereicht wird über eine Treuhandbank, vor Projektbeginn.

Fehlen Sicherheiten für einen Bankkredit, springt die aws-Garantie ein. Sie übernimmt im Regelfall 80 Prozent des Kreditbetrags. Das Bearbeitungsentgelt beträgt ab 0,25 Prozent des Kreditbetrags, das Garantieentgelt je nach Rating in der Regel 0,5 bis 1,5 Prozent pro Jahr, für Projekte mit ökologischem oder digitalem Schwerpunkt ab 0,3 Prozent. Für kleinere Beträge lohnt der Blick auf Mikrokredite, allgemeine Fragen zur Bankfinanzierung beantwortet der Kredit-Ratgeber für Selbstständige.

Digitalisierung: KMU.DIGITAL

Das gemeinsame Programm von Wirtschaftsministerium und WKO fördert Beratung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Die Sätze laut Programmseite:

Modul
Zuschuss
Maximum
Status- und Potenzialanalyse
80 %
400 € pro Tool
Strategieberatung
50 %
1.000 € pro Tool
Beratung gesamt, mehrere Tools kombiniert
3.000 €
Umsetzung
30 %
6.000 €

Die Beratung ist Pflicht, wenn später eine Umsetzung gefördert werden soll. Die Umsetzungsförderung wurde am 7. Mai 2026 neu geöffnet. Die Programmseite meldet das Budget derzeit als ausgeschöpft (Stand Oktober 2026), Anträge sind erst mit neuen Mitteln wieder möglich. Details zu Themen und Ablauf stehen im Beitrag zu KMU.DIGITAL.

Forschung und Innovation: FFG, aws Preseed, EIC

Für Innovationsprojekte ist die Forschungsförderungsgesellschaft FFG zuständig. Der Einstieg für kleine Unternehmen ist der Innovationsscheck mit Selbstbehalt: bis zu 10.000 € für Leistungen einer Forschungseinrichtung, bei einer Förderquote von höchstens 80 Prozent. Für die vollen 10.000 € braucht es Projektkosten von 12.500 €. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, eingereicht werden kann 2026 bis 2. November. Größere eigene Forschungsprojekte fördert die FFG über das Basisprogramm, als Kleinprojekt 2026 mit bis zu 88.500 € pro Projekt.

Für innovative Gründungen in der Frühphase gibt es aws Preseed, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für einen ersten "Proof of Concept". Wer ein technologisch riskantes Produkt mit europäischem Wachstumsanspruch entwickelt, kann sich beim EIC Accelerator der EU bewerben: Zuschuss unter 2,5 Millionen € für Innovationsaktivitäten nahe der Marktreife, dazu Eigenkapital von 1 bis 10 Millionen €. Für ein klassisches Dienstleistungs-EPU ist das nicht gedacht.

Umwelt, Personal, Export

Drei weitere Förderbereiche haben eigene Beiträge mit allen Details. Investitionen in Photovoltaik, Heizungstausch oder E-Ladeinfrastruktur im Betrieb fördert die Umweltförderung im Inland. Wiener Betriebe, die Mitarbeiter einstellen oder weiterbilden, finden Programme beim WAFF. Für den Schritt ins Ausland bietet die aws die Technologie-Internationalisierung.

Die Förderstellen der Länder

Jedes Bundesland hat eine eigene Förder- oder Standortagentur. Ihre Programme ändern sich häufig und werden oft nach Budgetlage geöffnet und geschlossen, deshalb lohnt der Blick auf die jeweilige Website vor jedem Projekt:

Bundesland
Förder- bzw. Standortagentur
Wien
Niederösterreich
ecoplus, Wirtschaftsagentur des Landes
Oberösterreich
Business Upper Austria
Steiermark
SFG, Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Kärnten
KWF, Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Salzburg
Innovation Salzburg
Tirol
Standortagentur Tirol
Vorarlberg
Wirtschafts-Standort Vorarlberg
Burgenland
Wirtschaftsagentur Burgenland

Daneben fördern Landesregierungen und Landeskammern direkt, etwa mit Gründungszuschüssen in Niederösterreich und Vorarlberg. Ein Beispiel für ein regionales Programm ist Start!Klar in der Steiermark. Die WKO führt eine Förderdatenbank, die nach Bundesland und Thema filtert.

Förderungen kombinieren: die Obergrenzen

Bundes- und Landesförderungen lassen sich oft kombinieren, aber nicht unbegrenzt. Die wichtigste Grenze für kleine Unternehmen ist die De-minimis-Regel der EU: Nach der Verordnung (EU) 2023/2831 darf ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten, gerechnet ab dem Datum der jeweiligen Förderzusage. Viele kleinere Programme laufen als De-minimis-Beihilfe, der FFG-Innovationsscheck etwa setzt ausdrücklich voraus, dass dieser Rahmen nicht überschritten ist. Bei solchen Programmen müssen Sie die De-minimis-Förderungen der letzten drei Jahre angeben.

Dazu kommen die Förderquoten und Höchstbeträge der einzelnen Programme. Ein Gespräch mit der Förderberatung der Wirtschaftskammer vor dem ersten Antrag spart hier oft eine Ablehnung.

Wie Förderungen versteuert werden

Die Steuerwirkung hängt von der Art der Förderung ab:

  • Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln für Anlagevermögen sind steuerfrei (§ 3 Abs. 1 Z 6 EStG). Im Gegenzug gelten als Anschaffungskosten nur die Beträge, die Sie aus eigenen Mitteln bezahlt haben (§ 6 Z 10 EStG). Bei einer Maschine um 50.000 € mit 15.000 € Zuschuss wird also von 35.000 € abgeschrieben.
  • Andere Zuschüsse, etwa für laufende Kosten, sind grundsätzlich Betriebseinnahmen, außer eine eigene Befreiung greift.
  • Geförderte Kredite und Garantien haben keine eigene Steuerwirkung, Zinsen und Entgelte sind Betriebsausgaben.
  • Die Forschungsprämie ist keine Betriebseinnahme, die Forschungskosten bleiben absetzbar.

Wie Anschaffungen in der laufenden Buchhaltung erfasst werden, beschreibt der Beitrag zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Antrag: immer vor dem Projekt

Die aws verlangt den Antrag vor Projektbeginn. Die Wirtschaftsagentur Wien fördert nur Vorhaben, die nach der Einreichung starten, Niederösterreich nur Investitionen, die nach dem Antrag bestellt werden. Wer zuerst kauft und dann einreicht, verliert die Förderung in aller Regel. Der Ablauf ist deshalb fast immer derselbe: Erstgespräch bei der Förderberatung der Wirtschaftskammer oder der Landesagentur, Programm auswählen, Antrag mit Kostenplan stellen, Zusage abwarten, dann bestellen, nach Abschluss die Kosten nachweisen.

Häufige Fragen

Welche Förderungen gibt es 2026 für Selbstständige in Österreich?

Steuerlich den Investitionsfreibetrag von 20 Prozent für Anschaffungen bis Ende 2026 und die Forschungsprämie von 14 Prozent. Dazu Kredite und Garantien der aws, KMU.DIGITAL für Digitalisierung, FFG-Programme für Innovation und die Programme der Landesagenturen. Für die Gründungsphase kommen NeuFöG, AMS-Gründungsprogramm und Jungunternehmerzuschüsse der Länder dazu.

Wie hoch ist der Investitionsfreibetrag 2026?

20 Prozent der Anschaffungskosten, für ökologische Investitionen 22 Prozent, wenn die Kosten zwischen 1. November 2025 und 31. Dezember 2026 anfallen. Danach gelten wieder 10 beziehungsweise 15 Prozent. Begünstigt sind höchstens 1 Million € Anschaffungskosten pro Jahr, nicht bei Pauschalierung und nicht für gebrauchte Güter, Gebäude oder Pkw mit Verbrennungsmotor.

Sind Förderzuschüsse steuerpflichtig?

Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für die Anschaffung von Anlagevermögen sind steuerfrei, dafür werden die Anschaffungskosten um den Zuschuss gekürzt. Zuschüsse für laufende Kosten sind grundsätzlich Betriebseinnahmen. Die Forschungsprämie ist keine Betriebseinnahme.

Lassen sich Bundes- und Landesförderungen kombinieren?

Oft ja, innerhalb der Obergrenzen. Die wichtigste ist die De-minimis-Grenze von 300.000 € in drei Jahren pro Unternehmen. Dazu kommen die Förderquoten und Höchstbeträge der einzelnen Programme.

Was ist der FFG-Innovationsscheck?

Eine Förderung von bis zu 10.000 € für kleine und mittlere Unternehmen, die mit einer Forschungseinrichtung an einer Innovation arbeiten. Gefördert werden nur die Leistungen der Forschungseinrichtung, mit höchstens 80 Prozent, der Selbstbehalt beträgt 20 Prozent.

Quellen