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E-Rechnungspflicht B2B in Österreich 2026: Stand und EU-Ausblick

E-Rechnungspflicht B2B Österreich 2026: aktuell keine Pflicht, B2G seit 2014, Peppol über USP. EU-ViDA bringt ab 2030 Pflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen.

AutorRedaktionVeröffentlicht26. April 2026Stand26. April 2026Lesezeit6 Minuten

Anders als Deutschland hat Österreich 2026 noch keine allgemeine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B) eingeführt. Die Pflicht zur elektronischen Rechnung gilt aktuell nur im Geschäftsverkehr mit dem Bund (B2G) – dort seit 1. Jänner 2014. Auf EU-Ebene wird mit der ViDA-Richtlinie 2025/516 eine Pflicht ab 1. Juli 2030 für innergemeinschaftliche Lieferungen kommen. Wer Stellungnahmen vorbereiten will, sollte sich jetzt mit Peppol und strukturierten E-Rechnungs-Formaten beschäftigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • B2B-E-Rechnungspflicht 2026 in Österreich: keine (im Gegensatz zu Deutschland)
  • B2G-Pflicht seit 1. Jänner 2014 für Bund-Verträge – Übermittlung über USP oder Peppol
  • EU-ViDA-Richtlinie 2025/516: ab 1. Juli 2030 Pflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Reine nationale Umsätze: keine unmittelbare Pflicht nach EU-Vorgabe
  • Standard-Formate: UBL und XRechnung über das Peppol-Netzwerk
  • USP-Plattform für E-Rechnungs-Übermittlung an Bund kostenlos verfügbar
  • Stand: April 2026

Was ist eine elektronische Rechnung?

Eine E-Rechnung im engeren Sinne ist eine strukturierte elektronische Datei, die maschinenlesbar ist und sich automatisch in Buchhaltungs- oder ERP-Systeme einlesen lässt. Eine PDF per E-Mail erfüllt diese Anforderung nicht – nur ein strukturiertes Format wie UBL (Universal Business Language) oder XRechnung gilt als E-Rechnung.

Zwei Hauptformate sind 2026 in Österreich relevant:

  • UBL 2.1: ein international verbreiteter XML-Standard, von der OASIS entwickelt
  • XRechnung: deutsche Spezifikation auf Basis von UBL, in Deutschland für B2G verpflichtend

Beide werden über das Peppol-Netzwerk (Pan-European Public Procurement OnLine) zwischen Sender und Empfänger ausgetauscht.

B2G-E-Rechnungspflicht: Was seit 2014 gilt

Vertragspartner des Bundes – also alle, die an Ministerien, Bundesbehörden oder Bundes-nahe Einrichtungen liefern – müssen seit 1. Jänner 2014 ausschließlich elektronische Rechnungen einreichen. Drei Übermittlungswege stehen zur Verfügung:

  • Webformular im USP: für Einzel-Rechnungen, kostenlose Erfassung im Browser
  • Webservice am USP: für integrierte ERP-Systeme, automatischer Upload
  • Peppol-Netzwerk: für Unternehmen mit eigener Peppol-Anbindung über Access Point

Bundesländer und Gemeinden haben die B2G-Pflicht teilweise übernommen – die Details unterscheiden sich pro Bundesland. Wien etwa verlangt seit 2018 elektronische Rechnungen über die eigene E-Rechnungsplattform.

Was die EU mit der ViDA-Richtlinie ändert

Die EU-Richtlinie 2025/516 „VAT in the Digital Age“ (ViDA) wurde im März 2025 verabschiedet und bringt drei zentrale Änderungen für die kommenden Jahre.

Datum
Änderung
1. Juli 2028
Neue Plattform-Wirtschaft-Regeln (Airbnb, Uber etc.)
1. Juli 2028
Erweiterung des One-Stop-Shop (OSS) für mehr Konstellationen
1. Juli 2030
E-Rechnungspflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen B2B
1. Juli 2030
Digital Reporting Requirements (DRR) für EU-grenzüberschreitende Geschäfte

Die Pflicht ab 2030 betrifft nur innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B-Geschäfte zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern). Reine Inlands-Geschäfte zwischen österreichischen Unternehmen sind nicht direkt betroffen – das überlässt die EU den Mitgliedstaaten.

Achtung: Nationale B2B-Pflicht jederzeit möglich
Deutschland hat seit 1. Jänner 2025 eine B2B-Empfangspflicht für E-Rechnungen, ab 2027 Sendepflicht. Österreich kann jederzeit nachziehen – das BMF hat die Diskussion eröffnet, aber noch keinen konkreten Zeitplan vorgelegt. Wer 2026 mit deutschen Geschäftspartnern arbeitet, sollte sich vorbereiten: deutsche Empfänger erwarten zunehmend XRechnung-Dateien, auch wenn Österreich keine Pflicht hat.

Peppol: Das EU-weite Netzwerk für E-Rechnungen

Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) ist das technische Backbone für E-Rechnungen in Europa. Funktionsweise:

  • Sender erstellt eine UBL- oder XRechnung-Datei und schickt sie über einen „Access Point“
  • Access Point validiert die Datei (Format, Pflichtfelder) und routet sie ans Peppol-Netzwerk
  • Empfänger hat eigenen Access Point, empfängt die Datei und liest sie automatisch in seine Buchhaltungssoftware

Vorteile gegenüber PDF-per-E-Mail:

  • Automatisierte Verarbeitung beim Empfänger (kein manuelles Eintippen)
  • Eindeutige Adressierung über Peppol-IDs (statt E-Mail-Adressen)
  • Validierung am Access Point reduziert fehlerhafte Rechnungen
  • Compliance-Beleg für E-Rechnungs-Pflichten

Für österreichische Unternehmen sind die wichtigsten Access-Point-Anbieter 2026: B&C / Krankenkasse, ARZ, EDICOM, Tradeshift, Cegedim sowie spezialisierte Buchhaltungssoftware-Anbieter mit integriertem Peppol-Modul.

Was Unternehmer 2026 vorbereiten sollten

Auch ohne aktuelle B2B-Pflicht sind drei Vorbereitungs-Schritte sinnvoll:

1. Buchhaltungssoftware mit E-Rechnungs-Fähigkeit wählen. Beim Wechsel oder Update auf eine neue Lösung darauf achten, dass UBL-Export und Peppol-Anbindung möglich sind. Mehr in Buchhaltungssoftware-Vergleich 2026.

2. Peppol-ID beantragen. Eindeutige Adressierung im Peppol-Netzwerk – bei vielen Buchhaltungs-Anbietern automatisch im Setup enthalten. Kostenlos.

3. Auf E-Rechnungs-Pflicht der Geschäftspartner reagieren. Wer an deutsche B2B-Kunden liefert, sollte schon 2026 XRechnung-Format unterstützen können. Deutsche Empfänger sind seit 2025 grundsätzlich verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen.

Praxis-Tipp: USP-Plattform kostenlos für B2G nutzen
Wer ohnehin an den Bund liefert (Bundeshaushalt-Aufträge), kann das USP-Webformular kostenlos nutzen. Sie melden sich mit ID Austria im USP an, erfassen die Rechnung im Browser, das System validiert und übermittelt automatisch. Für seltene Bund-Lieferungen reicht das vollkommen – kein eigenes Peppol-System nötig.

UBL und XRechnung im Detail

Die zwei wichtigsten Formate 2026:

Format
Verwendung
Pflicht-Felder
UBL 2.1
Internationaler Standard, EU-weit gebräuchlich
UID-Nummern, Lieferdatum, USt-Sätze, Rechnungsbetrag
XRechnung
Deutsche B2G-Pflicht-Spezifikation
erweiterte Pflichtfelder gegenüber UBL
ZUGFeRD
Deutsche Hybrid-Lösung (PDF mit XML-Anhang)
PDF-Format mit eingebetteten XML-Daten

Für österreichische B2G-Lieferungen reicht UBL. Bei deutschen B2B-Empfängern wird typisch XRechnung erwartet. ZUGFeRD ist eine deutsche Hybrid-Variante, in Österreich nicht standardisiert.

E-Rechnungs-Pflichten für österreichische Selbstständige

Stand 2026 für drei typische Konstellationen:

  • EPU mit nur österreichischen Privatkunden (B2C): keine E-Rechnungspflicht. Klassische Papier- oder PDF-Rechnung ausreichend.
  • EPU mit nur österreichischen B2B-Kunden: aktuell keine Pflicht. PDF-Rechnungen reichen rechtlich. Empfehlung: bei deutschen Kunden zukunftssicher XRechnung anbieten.
  • EPU mit Bund- oder Landes-Aufträgen: E-Rechnungspflicht über USP oder Peppol. Verstöße führen zur Nicht-Bearbeitung der Rechnung durch die Behörde.

Vermeintliche Ausweichmöglichkeit „EU-Lieferung über OSS“: auch dort gibt es noch keine E-Rechnungspflicht für 2026. Erst ab 2030 ändert sich das durch ViDA.

Vorbereitung auf 2030: Was jetzt sinnvoll ist

Für die ViDA-Pflicht ab 2030 sollten Selbstständige mit EU-Geschäft drei Punkte angehen:

  1. Peppol-fähige Buchhaltungssoftware einsetzen (oder beim Wechsel jetzt auf das Kriterium achten)
  2. UID-Nummer prüfen und sicherstellen, dass alle Kontakte korrekte UID-Nummern hinterlegt haben – mehr in UID-Nummer Österreich
  3. OSS-Anmeldung prüfen bei EU-B2C-Geschäften – Vereinfachung für die Steuer-Erklärung. Mehr in Umsatzsteuer-Übersicht
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete E-Rechnungs-Pflichten ändern sich mit Gesetzesänderungen häufig – aktuelle Konditionen prüfen Sie über das offizielle E-Rechnungs-Portal des Bundes. Stand der Informationen: April 2026.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 in Österreich eine B2B-E-Rechnungspflicht?

Nein. Im Gegensatz zu Deutschland (Empfangspflicht seit 1.1.2025) hat Österreich keine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht. Pflicht besteht nur im B2G (mit dem Bund) seit 2014.

Was ist Peppol?

Pan-European Public Procurement OnLine – das EU-weite Netzwerk für strukturierte E-Rechnungen. Sender und Empfänger nutzen je einen Access Point, dazwischen routet das Netzwerk die Rechnungen automatisch.

Was kommt mit der EU-ViDA-Richtlinie?

Ab 1. Juli 2030 E-Rechnungspflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen B2B in der EU. Reine nationale Umsätze sind nicht direkt betroffen.

Welche E-Rechnungs-Formate sind 2026 relevant?

UBL 2.1 (international), XRechnung (deutsche B2G-Pflicht), ZUGFeRD (deutsche Hybrid-Variante PDF + XML).

Wie übermittle ich eine E-Rechnung an den Bund?

Drei Wege: USP-Webformular (kostenlos, für Einzelfälle), Webservice am USP (für integrierte ERP), Peppol-Netzwerk (eigener Access Point für volumenstarke Sender).

Quellen