Anders als Deutschland hat Österreich 2026 noch keine allgemeine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B) eingeführt. Die Pflicht zur elektronischen Rechnung gilt aktuell nur im Geschäftsverkehr mit dem Bund (B2G) – dort seit 1. Jänner 2014. Auf EU-Ebene wird mit der ViDA-Richtlinie 2025/516 eine Pflicht ab 1. Juli 2030 für innergemeinschaftliche Lieferungen kommen. Wer Stellungnahmen vorbereiten will, sollte sich jetzt mit Peppol und strukturierten E-Rechnungs-Formaten beschäftigen.
- B2B-E-Rechnungspflicht 2026 in Österreich: keine (im Gegensatz zu Deutschland)
- B2G-Pflicht seit 1. Jänner 2014 für Bund-Verträge – Übermittlung über USP oder Peppol
- EU-ViDA-Richtlinie 2025/516: ab 1. Juli 2030 Pflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen
- Reine nationale Umsätze: keine unmittelbare Pflicht nach EU-Vorgabe
- Standard-Formate: UBL und XRechnung über das Peppol-Netzwerk
- USP-Plattform für E-Rechnungs-Übermittlung an Bund kostenlos verfügbar
- Stand: April 2026
Was ist eine elektronische Rechnung?
Eine E-Rechnung im engeren Sinne ist eine strukturierte elektronische Datei, die maschinenlesbar ist und sich automatisch in Buchhaltungs- oder ERP-Systeme einlesen lässt. Eine PDF per E-Mail erfüllt diese Anforderung nicht – nur ein strukturiertes Format wie UBL (Universal Business Language) oder XRechnung gilt als E-Rechnung.
Zwei Hauptformate sind 2026 in Österreich relevant:
- UBL 2.1: ein international verbreiteter XML-Standard, von der OASIS entwickelt
- XRechnung: deutsche Spezifikation auf Basis von UBL, in Deutschland für B2G verpflichtend
Beide werden über das Peppol-Netzwerk (Pan-European Public Procurement OnLine) zwischen Sender und Empfänger ausgetauscht.
B2G-E-Rechnungspflicht: Was seit 2014 gilt
Vertragspartner des Bundes – also alle, die an Ministerien, Bundesbehörden oder Bundes-nahe Einrichtungen liefern – müssen seit 1. Jänner 2014 ausschließlich elektronische Rechnungen einreichen. Drei Übermittlungswege stehen zur Verfügung:
- Webformular im USP: für Einzel-Rechnungen, kostenlose Erfassung im Browser
- Webservice am USP: für integrierte ERP-Systeme, automatischer Upload
- Peppol-Netzwerk: für Unternehmen mit eigener Peppol-Anbindung über Access Point
Bundesländer und Gemeinden haben die B2G-Pflicht teilweise übernommen – die Details unterscheiden sich pro Bundesland. Wien etwa verlangt seit 2018 elektronische Rechnungen über die eigene E-Rechnungsplattform.
Was die EU mit der ViDA-Richtlinie ändert
Die EU-Richtlinie 2025/516 „VAT in the Digital Age“ (ViDA) wurde im März 2025 verabschiedet und bringt drei zentrale Änderungen für die kommenden Jahre.
Datum |
Änderung |
|---|---|
1. Juli 2028 |
Neue Plattform-Wirtschaft-Regeln (Airbnb, Uber etc.) |
1. Juli 2028 |
Erweiterung des One-Stop-Shop (OSS) für mehr Konstellationen |
1. Juli 2030 |
E-Rechnungspflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen B2B |
1. Juli 2030 |
Digital Reporting Requirements (DRR) für EU-grenzüberschreitende Geschäfte |
Die Pflicht ab 2030 betrifft nur innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B-Geschäfte zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern). Reine Inlands-Geschäfte zwischen österreichischen Unternehmen sind nicht direkt betroffen – das überlässt die EU den Mitgliedstaaten.
Deutschland hat seit 1. Jänner 2025 eine B2B-Empfangspflicht für E-Rechnungen, ab 2027 Sendepflicht. Österreich kann jederzeit nachziehen – das BMF hat die Diskussion eröffnet, aber noch keinen konkreten Zeitplan vorgelegt. Wer 2026 mit deutschen Geschäftspartnern arbeitet, sollte sich vorbereiten: deutsche Empfänger erwarten zunehmend XRechnung-Dateien, auch wenn Österreich keine Pflicht hat.
Peppol: Das EU-weite Netzwerk für E-Rechnungen
Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) ist das technische Backbone für E-Rechnungen in Europa. Funktionsweise:
- Sender erstellt eine UBL- oder XRechnung-Datei und schickt sie über einen „Access Point“
- Access Point validiert die Datei (Format, Pflichtfelder) und routet sie ans Peppol-Netzwerk
- Empfänger hat eigenen Access Point, empfängt die Datei und liest sie automatisch in seine Buchhaltungssoftware
Vorteile gegenüber PDF-per-E-Mail:
- Automatisierte Verarbeitung beim Empfänger (kein manuelles Eintippen)
- Eindeutige Adressierung über Peppol-IDs (statt E-Mail-Adressen)
- Validierung am Access Point reduziert fehlerhafte Rechnungen
- Compliance-Beleg für E-Rechnungs-Pflichten
Für österreichische Unternehmen sind die wichtigsten Access-Point-Anbieter 2026: B&C / Krankenkasse, ARZ, EDICOM, Tradeshift, Cegedim sowie spezialisierte Buchhaltungssoftware-Anbieter mit integriertem Peppol-Modul.
Was Unternehmer 2026 vorbereiten sollten
Auch ohne aktuelle B2B-Pflicht sind drei Vorbereitungs-Schritte sinnvoll:
1. Buchhaltungssoftware mit E-Rechnungs-Fähigkeit wählen. Beim Wechsel oder Update auf eine neue Lösung darauf achten, dass UBL-Export und Peppol-Anbindung möglich sind. Mehr in Buchhaltungssoftware-Vergleich 2026.
2. Peppol-ID beantragen. Eindeutige Adressierung im Peppol-Netzwerk – bei vielen Buchhaltungs-Anbietern automatisch im Setup enthalten. Kostenlos.
3. Auf E-Rechnungs-Pflicht der Geschäftspartner reagieren. Wer an deutsche B2B-Kunden liefert, sollte schon 2026 XRechnung-Format unterstützen können. Deutsche Empfänger sind seit 2025 grundsätzlich verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen.
Wer ohnehin an den Bund liefert (Bundeshaushalt-Aufträge), kann das USP-Webformular kostenlos nutzen. Sie melden sich mit ID Austria im USP an, erfassen die Rechnung im Browser, das System validiert und übermittelt automatisch. Für seltene Bund-Lieferungen reicht das vollkommen – kein eigenes Peppol-System nötig.
UBL und XRechnung im Detail
Die zwei wichtigsten Formate 2026:
Format |
Verwendung |
Pflicht-Felder |
|---|---|---|
UBL 2.1 |
Internationaler Standard, EU-weit gebräuchlich |
UID-Nummern, Lieferdatum, USt-Sätze, Rechnungsbetrag |
XRechnung |
Deutsche B2G-Pflicht-Spezifikation |
erweiterte Pflichtfelder gegenüber UBL |
ZUGFeRD |
Deutsche Hybrid-Lösung (PDF mit XML-Anhang) |
PDF-Format mit eingebetteten XML-Daten |
Für österreichische B2G-Lieferungen reicht UBL. Bei deutschen B2B-Empfängern wird typisch XRechnung erwartet. ZUGFeRD ist eine deutsche Hybrid-Variante, in Österreich nicht standardisiert.
E-Rechnungs-Pflichten für österreichische Selbstständige
Stand 2026 für drei typische Konstellationen:
- EPU mit nur österreichischen Privatkunden (B2C): keine E-Rechnungspflicht. Klassische Papier- oder PDF-Rechnung ausreichend.
- EPU mit nur österreichischen B2B-Kunden: aktuell keine Pflicht. PDF-Rechnungen reichen rechtlich. Empfehlung: bei deutschen Kunden zukunftssicher XRechnung anbieten.
- EPU mit Bund- oder Landes-Aufträgen: E-Rechnungspflicht über USP oder Peppol. Verstöße führen zur Nicht-Bearbeitung der Rechnung durch die Behörde.
Vermeintliche Ausweichmöglichkeit „EU-Lieferung über OSS“: auch dort gibt es noch keine E-Rechnungspflicht für 2026. Erst ab 2030 ändert sich das durch ViDA.
Vorbereitung auf 2030: Was jetzt sinnvoll ist
Für die ViDA-Pflicht ab 2030 sollten Selbstständige mit EU-Geschäft drei Punkte angehen:
- Peppol-fähige Buchhaltungssoftware einsetzen (oder beim Wechsel jetzt auf das Kriterium achten)
- UID-Nummer prüfen und sicherstellen, dass alle Kontakte korrekte UID-Nummern hinterlegt haben – mehr in UID-Nummer Österreich
- OSS-Anmeldung prüfen bei EU-B2C-Geschäften – Vereinfachung für die Steuer-Erklärung. Mehr in Umsatzsteuer-Übersicht
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete E-Rechnungs-Pflichten ändern sich mit Gesetzesänderungen häufig – aktuelle Konditionen prüfen Sie über das offizielle E-Rechnungs-Portal des Bundes. Stand der Informationen: April 2026.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 in Österreich eine B2B-E-Rechnungspflicht?
Nein. Im Gegensatz zu Deutschland (Empfangspflicht seit 1.1.2025) hat Österreich keine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht. Pflicht besteht nur im B2G (mit dem Bund) seit 2014.
Was ist Peppol?
Pan-European Public Procurement OnLine – das EU-weite Netzwerk für strukturierte E-Rechnungen. Sender und Empfänger nutzen je einen Access Point, dazwischen routet das Netzwerk die Rechnungen automatisch.
Was kommt mit der EU-ViDA-Richtlinie?
Ab 1. Juli 2030 E-Rechnungspflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen B2B in der EU. Reine nationale Umsätze sind nicht direkt betroffen.
Welche E-Rechnungs-Formate sind 2026 relevant?
UBL 2.1 (international), XRechnung (deutsche B2G-Pflicht), ZUGFeRD (deutsche Hybrid-Variante PDF + XML).
Wie übermittle ich eine E-Rechnung an den Bund?
Drei Wege: USP-Webformular (kostenlos, für Einzelfälle), Webservice am USP (für integrierte ERP), Peppol-Netzwerk (eigener Access Point für volumenstarke Sender).