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ViDA-Mehrwertsteuerreform: Was sich für Plattform-Anbieter, Online-Händler und EPU ab 2027 und 2028 ändert

Am 11. März 2025 wurde die ViDA-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2025/516) verabschiedet – das umfassendste Reformpaket der EU-Mehrwertsteuer seit der Einführung des Mehrwertsteuer-Binnenmarkts 1993. Drei Säulen verändern die Praxis grundlegend: die Plattform-Wirtschaft bekommt eine Deemed-Supplier-Haftung für Kurzzeit-Beherbergung und Personenbeförderung, die Single VAT Registration weitet den One-Stop-Shop massiv aus, und das Digital Reporting Requirement ersetzt die zusammenfassende…

AutorRedaktionVeröffentlicht1. Juni 2026Stand1. Juni 2026Lesezeit9 Minuten

Am 11. März 2025 wurde die ViDA-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2025/516) verabschiedet – das umfassendste Reformpaket der EU-Mehrwertsteuer seit der Einführung des Mehrwertsteuer-Binnenmarkts 1993. Drei Säulen verändern die Praxis grundlegend: die Plattform-Wirtschaft bekommt eine Deemed-Supplier-Haftung für Kurzzeit-Beherbergung und Personenbeförderung, die Single VAT Registration weitet den One-Stop-Shop massiv aus, und das Digital Reporting Requirement ersetzt die zusammenfassende Meldung durch transaktionsbasiertes Real-Time-Reporting. Für österreichische Selbstständige beginnt die Vorbereitung jetzt, weil die ersten harten Anwendungstermine 2027 und 2028 liegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2025/516 vom 11. März 2025 (ViDA – VAT in the Digital Age)
  • Inkrafttreten: 14. April 2025, schrittweise Anwendung der drei Säulen
  • 14. April 2025: Mitgliedstaaten dürfen nationale E-Invoicing-Pflichten ohne Genehmigung einführen
  • 1. Januar 2027: kleinere OSS-/IOSS-Klärungen, Anpassungen für Lieferschwellen
  • 1. Juli 2028: Single VAT Registration ausgeweitet, Plattform-Deemed-Supplier für Beherbergung und Personenbeförderung greift
  • Mitgliedstaaten können Plattform-Pflichten auf 1. Januar 2030 verschieben (Übergangsoption)
  • 1. Juli 2030: Digital Reporting Requirements für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen
  • 1. Januar 2035: Harmonisierung nationaler E-Invoicing- und Reporting-Systeme
  • Plattform-Haftung Deemed Supplier: Anbieter wie Airbnb, Booking, Uber, Bolt schulden die Umsatzsteuer für ihre Vermittlung, wenn der zugrundeliegende Anbieter sie nicht selbst abführt
  • Single VAT Registration: ein OSS-Account reicht für fast alle B2C- und grenzüberschreitenden Geschäfte in der EU

Die drei ViDA-Säulen im Überblick

ViDA ist kein einzelner Eingriff, sondern ein Bündel aus drei aufeinander aufbauenden Reformen, die das Mehrwertsteuer-System der EU modernisieren. Die Kommission schätzt die jährlichen Mehreinnahmen aus reduziertem USt-Betrug auf 11 Mrd. Euro, die Einsparungen für Unternehmen durch vereinfachte Compliance auf 4,1 Mrd. Euro pro Jahr.

Säule 1: Digital Reporting Requirements (DRR). Ab 1. Juli 2030 müssen grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit gemeldet werden – auf Basis strukturierter E-Invoices nach europäischer Norm (EN 16931). Die bestehende Zusammenfassende Meldung (ZM) fällt damit weg. Bis 2035 müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Reportingsysteme harmonisieren.

Säule 2: Plattform-Wirtschaft. Ab 1. Juli 2028 – mit Übergangsoption bis 1. Januar 2030 – werden Plattformen für die Vermittlung von Kurzzeit-Beherbergung und Personenbeförderung Deemed Supplier. Das heisst: Die Plattform schuldet die Umsatzsteuer für die vermittelte Leistung, wenn der zugrundeliegende Anbieter sie nicht selbst abführt.

Säule 3: Single VAT Registration. Ab 1. Juli 2028 wird der One-Stop-Shop massiv erweitert. Künftig reicht eine einzige USt-Registrierung im Heimatland, um fast alle grenzüberschreitenden B2C-Geschäfte und bestimmte B2B-Geschäfte in der EU abzuwickeln. Die heute übliche Mehrfach-Registrierung in verschiedenen Mitgliedstaaten entfällt weitgehend.

Plattform-Deemed-Supplier: was sich für Airbnb-, Booking- und Uber-Anbieter ändert

Das österreichische Mehrwertsteuer-System hat in der Sharing Economy eine Lücke: Private Beherbergungs-Anbieter (Airbnb-Vermieter ohne Gewerbeschein) und private Personentransport-Fahrer (Uber-Anbieter) sind häufig Kleinunternehmer und führen keine USt ab. Die Plattform-Kommission ist umsatzsteuerlich nicht 1:1 mit dem zugrundeliegenden Umsatz verknüpft. Resultat: Milliarden an steuerlich nicht erfassten Umsätzen.

ViDA schliesst die Lücke. Ab 1. Juli 2028 – in Mitgliedstaaten mit Übergangsoption ab 1. Januar 2030 – greift das Deemed-Supplier-Konzept:

  • Vermittelt eine Plattform Kurzzeit-Beherbergung (Aufenthalte bis 45 Tage), wird sie umsatzsteuerlich behandelt, als hätte sie die Beherbergung selbst erbracht – es sei denn, der zugrundeliegende Anbieter weist Plattform gegenüber USt-Identifikation nach.
  • Dieselbe Logik bei Personenbeförderungsleistungen (Taxi, Mietwagen, individuelle Beförderung).
  • Die Plattform schuldet die USt im Land der Leistungserbringung – in Österreich also die hiesige 13- oder 10-Prozent-USt auf Beherbergung.
  • Sie kann die USt entweder aus eigener Tasche tragen oder vom zugrundeliegenden Anbieter zurückfordern.

Praktische Folge für österreichische Airbnb- und Uber-Anbieter:

  • Wer als Kleinunternehmer agiert (unter 55.000 Euro Jahresumsatz, ab 2026 gilt die neue Schwelle) und USt nicht abführt, sieht die Plattform-Provision in Zukunft mit USt belastet – der Nettoumsatz reduziert sich.
  • Wer als Unternehmer USt-pflichtig ist, muss klar gegenüber der Plattform dokumentieren, dass er die USt selbst abführt – typischerweise durch Hinterlegung der UID-Nummer.
  • Plattformen werden ihre Onboarding-Prozesse anpassen: zukünftig Pflichtangabe der UID-Nummer oder Akzeptanz der Plattform-Haftung.

Ob Österreich die Übergangsoption auf 1. Januar 2030 in Anspruch nimmt, ist Stand Mai 2026 noch offen. Das BMF hat eine Begutachtung in Aussicht gestellt, eine politische Entscheidung wird im zweiten Halbjahr 2026 erwartet.

Single VAT Registration: ein OSS-Konto für die ganze EU

Heute ist die EU-Mehrwertsteuer-Compliance für grenzüberschreitende Händler ein Flickenteppich: Wer in mehrere Mitgliedstaaten verkauft, muss sich häufig mehrfach umsatzsteuerlich registrieren – in jedem Markt mit Lager, bei B2B-Transaktionen mit Lagerbewegung, bei bestimmten Branchen-Schwellen.

ViDA erweitert den One-Stop-Shop (OSS) ab 1. Juli 2028 deutlich:

  • OSS-Anwendung wird auf nahezu alle B2C-Lieferungen ausgeweitet, einschliesslich Verbringen eigener Waren über Grenzen für späteren Verkauf an Endverbraucher
  • Spezielle OSS-Variante für innergemeinschaftliche Verbringen, die heute Mehrfach-Registrierungen erfordern
  • Plattform-Anbieter können OSS auch für vermittelte Lieferungen nutzen
  • Lieferungen von Investitionsgütern und Käufen mit Vorsteuerabzug werden über reverse charge harmonisiert

Das ist eine erhebliche Vereinfachung für österreichische Webshop-Betreiber, die nach Deutschland, Tschechien, Italien oder Frankreich verkaufen. Statt im Zweifel mehrfach registriert, künftig in der Regel nur in Österreich registriert und über OSS abgewickelt. Die laufenden Compliance-Kosten reduzieren sich deutlich, die Liquidität verbessert sich, weil USt nicht mehr in mehreren Ländern gleichzeitig gebunden ist.

Digital Reporting Requirements (DRR) ab 2030

Die dritte Säule wirkt zeitlich am weitesten in der Zukunft, hat aber den grössten technologischen Eingriff. Ab 1. Juli 2030 wird die heutige Zusammenfassende Meldung (ZM) bei grenzüberschreitenden B2B-Umsätzen abgelöst durch ein Echtzeit-Reporting auf Basis strukturierter E-Invoices.

Konkret heisst das:

  • E-Invoice nach europäischer Norm EN 16931 wird Pflicht für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen
  • Die strukturierten Rechnungsdaten werden an die nationale Finanzverwaltung im EU-vereinheitlichten Format weitergeleitet
  • Reporting-Frist: spätestens 10 Tage nach steuerpflichtigem Vorgang
  • Manuelle ZM-Meldung entfällt
  • Bestehende nationale E-Invoicing-Systeme (Italien SDI, Frankreich Chorus Pro, etc.) müssen bis 1. Januar 2035 mit dem EU-Standard kompatibel sein

Österreich hat seit Jahren das System der elektronischen Rechnung an den Bund (E-Rechnung-Verordnung) und seit 2026 eine erweiterte B2B-E-Rechnungspflicht in Vorbereitung. ViDA gibt diesem Trend EU-Rahmen und verbindliche Endpunkte.

Für selbstständige Online-Händler mit grenzüberschreitendem B2B-Geschäft heisst das: bis 1. Juli 2030 müssen Rechnungssysteme, Buchhaltungs-Software und CRM-Tools EN-16931-kompatibles E-Invoicing erzeugen können. Tools wie BMD, RZL, sevDesk, Lexware, FastBill haben das überwiegend bereits implementiert oder in Roadmap.

Was Selbstständige jetzt vorbereiten sollten

Sechs Schritte, geordnet nach Dringlichkeit und Rolle:

1. UID-Nummer-Hinterlegung bei Plattformen prüfen. Wer als USt-pflichtiger Anbieter über Airbnb, Booking, Uber, Bolt operiert, sollte UID-Nummer korrekt hinterlegen. Bei Wechsel von Kleinunternehmer- zu Regelbesteuerung Plattform aktualisieren.

2. OSS-Registrierung evaluieren. Wer heute B2C in mehrere EU-Länder verkauft und noch nicht im OSS ist, sollte den Eintritt prüfen. Spätestens 2028 wird OSS für die meisten Geschäftsmodelle vorteilhaft.

3. E-Invoicing-Fähigkeit des Rechnungs-Tools prüfen. Erzeugt das aktuelle Tool strukturierte XML-Rechnungen nach EN 16931? Wie ist die Roadmap des Anbieters für 2030? Ein Wechsel des Buchhaltungs-Tools ist deutlich entspannter, wenn er nicht unter Zeitdruck stattfindet.

4. Kleinunternehmer-Status neu denken. Mit der erweiterten Plattform-Haftung verlieren Kleinunternehmer im Plattform-Geschäft einen Teil ihres bisherigen Liquiditätsvorteils. Optionserklärung zur Regelbesteuerung kann wieder attraktiv werden.

5. Grenzüberschreitende B2B-Prozesse mappen. Wer welchen Kunden in welchem EU-Land beliefert, wie die Rechnung gestellt wird, ob ZM abgegeben wird. Diese Datenbasis erleichtert die Umstellung auf DRR 2030.

6. Steuerberater einbinden. Die ViDA-Umsetzung ist komplex und betrifft mehrere Compliance-Bereiche. Eine strukturierte Beratungs-Session pro Jahr 2026, 2027, 2028 verhindert Last-Minute-Stress.

Kosten und Aufwand realistisch eingeordnet

Anhaltspunkte aus aktueller Beratungspraxis, Stand Mai 2026:

  • OSS-Registrierung und Setup: 500 bis 2.000 Euro Beratung plus 10 bis 20 Stunden Eigenleistung
  • Anpassung Buchhaltungs-Tool für E-Invoicing-Fähigkeit: 0 Euro bei modernen Cloud-Tools, bis 5.000 Euro bei älteren On-Premises-Lösungen
  • UID-Hinterlegung und Plattform-Verhandlung: 0 bis 500 Euro Beratungsaufwand
  • Strukturierte ViDA-Vorbereitung mit Steuerberater: 1.500 bis 5.000 Euro für Beratungs- und Umstellungs-Sessions über 3 Jahre
  • Reine Schulung des Buchhaltungspersonals: 800 bis 2.500 Euro pro Person über die Umstellungs-Phase

Die Investitionen amortisieren sich überwiegend durch Einsparungen bei laufenden Compliance-Kosten und durch reduzierte USt-Bindung.

Häufige Fragen zu ViDA

Bin ich als Airbnb-Anbieter ab 2028 automatisch USt-pflichtig?

Nein. Die Plattform wird Deemed Supplier und schuldet die USt. Wer als Kleinunternehmer bleibt, bleibt USt-frei, aber die Plattform wird die USt aus der Provision oder direkt aus dem Gastpreis abziehen. Wirtschaftlich verlieren Kleinunternehmer dadurch einen Teil ihres bisherigen Preisvorteils.

Was bedeutet ViDA für mein bestehendes OSS-Konto?

Das bestehende OSS-Konto bleibt bestehen. Ab 2028 erweitert sich der Anwendungsbereich, sodass Sie wahrscheinlich mehr Umsatz darüber abwickeln können. Eine separate Aktion ist in der Regel nicht nötig.

Greift ViDA auch für Geschäfte mit Nicht-EU-Ländern?

ViDA ist eine EU-interne Reform. Geschäfte mit der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, den USA bleiben unter den jeweiligen DBA und USt-Regeln des Drittlandes. Die EU-Komponente (Einfuhrumsatzsteuer, OSS für Drittlands-Verkäufer) bleibt im IOSS-Rahmen, der nur am Rande angepasst wird.

Müssen wir ab 2030 alle Rechnungen elektronisch ausstellen?

Pflicht für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen ab 1. Juli 2030. National kann jeder Mitgliedstaat schon vorher verpflichten – Österreich hat das bisher nicht getan. Für reine B2C-Geschäfte gibt es keine ViDA-E-Invoicing-Pflicht, hier bleibt der bisherige Rechtsrahmen.

Was ist mit der österreichischen B2B-E-Rechnungspflicht?

Österreich diskutiert seit 2025 die Einführung einer verpflichtenden B2B-E-Rechnungspflicht. Die Umsetzung wird mit der ViDA-Roadmap koordiniert. Konkrete Stichtage stehen Stand Mai 2026 noch nicht fest. Im Frühjahr 2026 wurde ein Vorberatungsentwurf des BMF an die Steuerberatungs-Kammer verschickt.

Wie hängt ViDA mit MOSS und IOSS zusammen?

MOSS (Mini One Stop Shop) war die Vorgänger-Regelung für digitale Dienstleistungen und wurde 2021 durch den ausgeweiteten OSS abgelöst. IOSS (Import One Stop Shop) bleibt für Sendungen unter 150 Euro aus Drittstaaten relevant. ViDA wirkt vor allem auf den OSS, ergänzt aber IOSS um zusätzliche Kontroll-Tools.

Was passiert mit der zusammenfassenden Meldung (ZM)?

Die ZM in der heutigen Form endet zum 1. Juli 2030. Sie wird durch das transaktionsbasierte Digital Reporting ersetzt. Bis dahin gilt die ZM unverändert weiter.

Steuerlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage Stand Mai 2026 wieder und ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Den vollständigen Text der ViDA-Richtlinie finden Sie auf EUR-Lex. Begleitende Informationen zur österreichischen Umsetzung veröffentlicht das BMF.