Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) hat 2026 ihre Beitragswerte angehoben. Mindestbeitragsgrundlage liegt seit 1. Jänner bei 551,10 Euro pro Monat (jährlich 6.613,20 Euro), Höchstbeitragsgrundlage bei 8.085 Euro pro Monat (97.020 Euro pro Jahr). Der Gesamtsatz für Pensions-, Kranken- und Selbständigenvorsorge bleibt 26,83 Prozent, plus 155,40 Euro Unfallversicherung pro Jahr.
- Mindestbeitragsgrundlage 2026: 551,10 Euro pro Monat (6.613,20 Euro pro Jahr)
- Höchstbeitragsgrundlage 2026: 8.085 Euro pro Monat (97.020 Euro pro Jahr)
- Gesamt-Beitragssatz: 26,83 Prozent (18,5 Prozent PV + 6,8 Prozent KV + 1,53 Prozent Selbständigenvorsorge)
- Unfallversicherung: 155,40 Euro pro Jahr Pauschalbeitrag (12,96 Euro/Monat)
- Mindest-Monatsbeitrag: rund 160 Euro bei Mindestbeitragsgrundlage
- Höchst-Monatsbeitrag: rund 2.182 Euro bei Höchstbeitragsgrundlage
- Stand: April 2026
So setzen sich die SVS-Beiträge 2026 zusammen
Selbstständige zahlen pro Monat einen Gesamt-Beitrag von 26,83 Prozent ihrer Beitragsgrundlage in drei Komponenten plus den festen Unfallversicherungsbeitrag:
Komponente |
Satz / Betrag |
Verwendung |
|---|---|---|
Pensionsversicherung |
18,5 % der Beitragsgrundlage |
staatliche Pension |
Krankenversicherung |
6,8 % der Beitragsgrundlage |
Gesundheitsversorgung, Krankengeld |
Selbständigenvorsorge |
1,53 % der KV-Beitragsgrundlage |
Abfindungs-Äquivalent in BVK |
Unfallversicherung |
155,40 € pro Jahr (12,96 €/Monat) |
Schutz bei Arbeitsunfällen |
Gesamt |
26,83 % + 155,40 €/Jahr UV |
– |
Konkrete Beträge 2026
Die monatlichen SVS-Beiträge variieren je nach Beitragsgrundlage. Vier typische Konstellationen:
Jahres-Gewinn |
Beitragsgrundlage / Monat |
SVS-Beitrag / Monat |
SVS / Jahr |
|---|---|---|---|
unter 6.613 € (Mindest-BG) |
551,10 € |
160 € |
1.926 € |
25.000 € Gewinn |
2.083 € |
572 € |
7.020 € |
50.000 € Gewinn |
4.167 € |
1.131 € |
13.731 € |
97.020 € (Höchst-BG) |
8.085 € |
2.182 € |
26.348 € |
Bei 97.020 Euro Höchstbeitragsgrundlage ist die Decke erreicht – Gewinne darüber führen nicht zu höheren Beiträgen.
Wie die Beitragsgrundlage berechnet wird
Die Beitragsgrundlage richtet sich nach dem steuerlichen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Konkret:
Beitragsgrundlage = Steuerlicher Gewinn + Pflichtbeiträge zur SVS + Investitionsfreibetrag
Die SVS-Beiträge selbst werden hinzugerechnet, weil sie als Betriebsausgabe abgezogen wurden. Damit ist die Beitragsgrundlage höher als der reine ESt-pflichtige Gewinn.
Beispiel: Ein EPU erzielt 35.000 Euro steuerlichen Gewinn. SVS-Beiträge davon waren 8.500 Euro. Beitragsgrundlage = 35.000 + 8.500 = 43.500 Euro pro Jahr (3.625 Euro pro Monat).
Vorläufige und endgültige Beiträge
Während des Kalenderjahrs zahlen Sie vorläufige Beiträge auf Basis der Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres. Erst nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids errechnet die SVS die endgültige Beitragsgrundlage.
Konsequenz: Wer 2026 mehr verdient als 2023, zahlt zunächst zu wenig – die Nachzahlung kommt 2028 (oder 2027). Wer weniger verdient, hat Beiträge zu viel gezahlt – eine Gutschrift wird mit künftigen Beiträgen verrechnet.
Wer 2025 startet und 2026 schon 60.000 Euro Gewinn macht, zahlt 2026/2027 noch zu niedrige vorläufige Beiträge. Sobald der Bescheid kommt, fordert die SVS die Differenz nach – das können bei einem Einkommens-Sprung schnell 5.000 bis 8.000 Euro Nachzahlung sein. Empfehlung: bei stark steigenden Einkünften die SVS proaktiv über höhere Beitragsgrundlage informieren oder freiwillig Vorauszahlungen leisten.
Vorläufige Beiträge in den ersten drei Jahren
Neue Selbstständige haben in den ersten drei Versicherungsjahren keine Vergleichsgrundlage aus früheren Jahren. Die SVS verwendet daher pauschale Werte für die vorläufige Berechnung.
Wichtig: Wer in den ersten drei Jahren unter der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro pro Monat bleibt, zahlt trotzdem den Mindest-Beitrag. Die SVS erlässt diese Mindestbeiträge nicht. Mehr im Artikel SVS für Jungunternehmer.
Sonderfälle: Wer mehr oder weniger zahlt
Drei häufige Sonderkonstellationen:
1. Mehrfachversicherung: Wer parallel angestellt und selbstständig ist, zahlt SVS-Beiträge nur auf den selbstständigen Anteil. Plus die Höchstbeitragsgrundlage gilt gemeinsam für beide Versicherungsverhältnisse – bei höheren Einkommen kann die Beitragslast in der SVS automatisch sinken.
2. Neue Selbstständige unter Versicherungsgrenze: Wer als neuer Selbstständiger (kein Gewerbeschein) unter dem jährlichen Versicherungs-Schwellenwert bleibt (rund 6.613 Euro 2026), kann auf die SVS-Pflicht verzichten. Allerdings: keine Krankenversicherung über SVS, separate Lösung nötig.
3. Pensionisten und SVS-Pflicht: Wer eine Pension bezieht und gleichzeitig selbstständig ist, zahlt nur reduzierte SVS-Beiträge – die Pensionsversicherung wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Steuerliche Behandlung der SVS-Beiträge
SVS-Beiträge sind zu 100 Prozent als Betriebsausgaben absetzbar. Das gilt für alle drei Komponenten – Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Selbständigenvorsorge.
Wer mit Pauschalierungsformen (Basispauschalierung, Kleinunternehmerpauschalierung) arbeitet, kann SVS-Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen – eine wichtige doppelte Optimierungsmöglichkeit.
Wer die SVS-Beiträge bis zum Quartalsende vorauszahlt (statt am 15. des zweitfolgenden Monats), erhält einen Skonto von 1 Prozent pro Quartal. Bei einer Jahresbeitragslast von 13.000 Euro sind das 130 Euro Ersparnis – klein, aber sicher. Praktisch über die SVS-Online-Auszüge konfigurierbar.
Was die SVS-Beiträge im Pensionsalter bringen
Bei dauerhafter Versicherung an der Mindestbeitragsgrundlage führt die SVS-Pflicht zu einer monatlichen Brutto-Pension von rund 800 Euro nach 35 Beitragsjahren – deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle. Wer die Höchstbeitragsgrundlage ausschöpft, erreicht rund 5.040 Euro Brutto-Pension. Mehr in unserem Hub-Artikel zur Pensionsvorsorge für Selbstständige.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Berechnungen Ihrer Beiträge mit allen Sonderkonstellationen klären Sie über die kostenlose SVS-Beratung oder einen Steuerberater. Stand der Informationen: April 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die SVS-Mindestbeitragsgrundlage 2026?
551,10 Euro pro Monat oder 6.613,20 Euro pro Jahr. Diese Werte werden jährlich von der SVS festgelegt.
Wie hoch ist die SVS-Höchstbeitragsgrundlage 2026?
8.085 Euro pro Monat oder 97.020 Euro pro Jahr. Gewinne darüber führen nicht zu höheren Beiträgen.
Welcher Beitragssatz gilt 2026?
26,83 Prozent insgesamt: 18,5 Prozent Pensionsversicherung, 6,8 Prozent Krankenversicherung, 1,53 Prozent Selbständigenvorsorge. Plus 155,40 Euro pro Jahr Unfallversicherung als Pauschalbeitrag.
Sind SVS-Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja, zu 100 Prozent als Betriebsausgaben – alle Komponenten. Bei Pauschalierung zusätzlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
Was passiert, wenn ich mehr verdiene als 2023?
Vorläufige Beiträge sind zu niedrig – Nachzahlung kommt nach Erhalt des Steuerbescheids. Bei Einkommens-Sprüngen können 5.000 bis 8.000 Euro Nachzahlung anfallen. Proaktiv höhere Vorauszahlung leisten oder die SVS informieren.