Mit Jahresbeginn 2026 ist die Steuerfreigrenze in Österreich auf 13.539 Euro pro Jahr gestiegen. Tarifgrenzen und wesentliche Absetzbeträge wurden um 1,73 Prozent angehoben – kalte Progression wird damit zu zwei Dritteln der Inflation automatisch ausgeglichen. Der Pendlereuro vervierfacht sich von zwei auf sechs Euro pro Kilometer.
- Steuerfreigrenze 2026: 13.539 Euro pro Jahr (vorher rund 13.300)
- Sieben Tarifstufen von 0 bis 55 Prozent (Spitzensatz befristet bis 2029)
- Tarifgrenzen und Absetzbeträge angehoben um 1,73 Prozent
- Pendlereuro: 6 Euro pro Kilometer einfache Wegstrecke (vorher 2 Euro)
- BMF-Rechner kostenlos unter bmf.gv.at
- Stand: April 2026
Die sieben Tarifstufen 2026
Die österreichische Lohn- und Einkommensteuer ist progressiv: höhere Einkommen werden mit höheren Grenzsteuersätzen belastet. Sieben Tarifstufen gelten ab 1. Jänner 2026.
Jahreseinkommen (Euro) |
Grenzsteuersatz |
|---|---|
bis 13.539 |
0 % (steuerfrei) |
13.539 bis 21.992 |
20 % |
21.992 bis 36.458 |
30 % |
36.458 bis 70.365 |
40 % |
70.365 bis 104.859 |
48 % |
104.859 bis 1.000.000 |
50 % |
über 1.000.000 |
55 % (befristet bis 2029) |
Quelle: USP Tarifstufen 2026, BMF.
So funktioniert die Berechnung in der Praxis
Die Tarifstufen sind Grenzsteuersätze, nicht Durchschnittssätze. Wer 50.000 Euro pro Jahr verdient, zahlt nicht 40 Prozent auf alles, sondern stufenweise:
- Erste 13.539 Euro: 0 Prozent = 0 Euro Steuer
- Nächste 8.453 Euro (bis 21.992): 20 Prozent = 1.690,60 Euro
- Nächste 14.466 Euro (bis 36.458): 30 Prozent = 4.339,80 Euro
- Restliche 13.542 Euro (bis 50.000): 40 Prozent = 5.416,80 Euro
- Lohnsteuer gesamt: 11.447,20 Euro, Durchschnittssteuersatz 22,9 Prozent
Vor Lohnsteuer werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen – bei Angestellten meist rund 18,12 Prozent vom Bruttolohn. Bei Selbstständigen gelten die SVS-Beiträge, die anders berechnet werden.
Was sich 2026 konkret geändert hat
Die Indexierung der Tarifgrenzen ist der wichtigste Effekt. Seit 2023 werden zwei Drittel der Inflation automatisch in die Tarifgrenzen eingearbeitet – die kalte Progression wird damit nicht mehr vollständig vom Staat kassiert. 2026 hat das Bundesministerium für Finanzen die Anhebung mit 1,73 Prozent festgelegt, basierend auf einer berechneten Inflation von rund 2,6 Prozent.
Folge: Wer 2025 in der 30-Prozent-Stufe lag, verbleibt 2026 trotz nominaler Lohnerhöhung um 1 bis 2 Prozent in derselben Stufe. Die Steuerbelastung wächst nicht überproportional zum Inflationsausgleich.
Konkret angehoben um 1,73 Prozent wurden:
- Verkehrsabsetzbetrag (für Arbeitnehmer)
- Pensionistenabsetzbetrag
- Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
- Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
- Tarifgrenzen aller sieben Stufen
Wer mit dem Auto zur Arbeit pendelt, profitiert 2026 deutlich. Der Pendlereuro steigt von 2 auf 6 Euro pro Kilometer einfacher Wegstrecke. Bei 35 Kilometer einfach bedeutet das eine zusätzliche Steuergutschrift von 140 Euro pro Jahr (laut BMF-Beispiel). Voraussetzung: das Pendlerpauschale wird ohnehin gewährt.
Brutto-Netto-Rechner: Welcher ist verlässlich?
Der wichtigste Punkt vorab: Verlassen Sie sich nicht auf irgendwelche Online-Rechner ohne klare Quelle. Drei Rechner sind 2026 verlässlich aktualisiert:
1. BMF-Brutto-Netto-Rechner. Das Bundesministerium für Finanzen hat seinen offiziellen Rechner mit den 2026er-Werten neu freigeschaltet. Erreichbar unter bmf.gv.at. Vorteil: amtlich, fehlerarm, mit allen Sonderkonstellationen (AVAB, AEAB, Pendlerpauschale, Sachbezüge).
2. Arbeiterkammer-Rechner. Unter bruttonetto.arbeiterkammer.at bietet die AK einen guten Rechner mit Erklärungen zu jedem Posten. Sinnvoll, wenn Sie verstehen wollen, was abgezogen wird.
3. USP-Rechner. Über das Unternehmensserviceportal verlinkt zum BMF-Rechner. Für Selbstständige hilfreich, weil daneben Berechnungstools für Einkommensteuer und Sozialversicherung verlinkt sind.
Brutto-Netto-Berechnung für Selbstständige
Achtung: Der klassische Brutto-Netto-Rechner ist für Angestellte gemacht. Selbstständige rechnen anders.
Bei einem EPU oder Einzelunternehmen läuft es so:
- Umsatz minus Betriebsausgaben = Gewinn
- Gewinn minus SVS-Beiträge = einkommensteuerpflichtiger Gewinn
- Einkommensteuer nach Tarifstufen oben berechnet
- Netto = Gewinn minus SVS minus Einkommensteuer
Wer als Selbstständiger 50.000 Euro Gewinn erwirtschaftet, behält netto je nach Konstellation rund 32.000 bis 35.000 Euro. Die genaue Zahl hängt von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, möglichen Pauschalierungen und SVS-Beitragshöhe ab.
Wer unter die Kleinunternehmerregelung 2026 mit der neuen 55.000-Euro-Grenze fällt, spart sich die Umsatzsteuer-Verrechnung – die Lohn- bzw. Einkommensteuer wird trotzdem nach diesem Tarif berechnet.
Wer angestellt ist und nebenberuflich selbstständig, addiert beide Einkünfte zur Berechnung der Einkommensteuer. Das kann den Grenzsteuersatz nach oben treiben – der Nebenerwerb fällt dann in die nächste Tarifstufe. Details siehe nebenberuflich selbstständig.
Absetzbeträge: Wer zahlt weniger
Die Tarifstufen geben den Grenzsteuersatz an. Mehrere Absetzbeträge senken die Steuerlast direkt:
- Verkehrsabsetzbetrag: automatisch für Arbeitnehmer, 2026 indexiert
- Pensionistenabsetzbetrag: automatisch für Pensionisten
- Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB): bei einem Einkommen, ein Kind etwa 600 Euro pro Jahr
- Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB): für Alleinerziehende, ähnlich gestaffelt
- Familienbonus Plus: bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr
- Pendlereuro 2026: 6 Euro pro Kilometer einfache Wegstrecke (Voraussetzung: Pendlerpauschale)
Diese Beträge werden direkt von der berechneten Lohn- bzw. Einkommensteuer abgezogen, nicht vom Einkommen. Ein Absetzbetrag von 600 Euro reduziert die Steuer um genau 600 Euro – unabhängig vom Grenzsteuersatz.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Konkrete Berechnungen für Ihre Situation – mit allen Sonderkonstellationen, Sachbezügen, Pauschalierungen oder Mischeinkünften – klären Sie am besten mit einem Steuerberater oder direkt im offiziellen BMF-Brutto-Netto-Rechner. Stand der Informationen: April 2026.
Häufige Fragen
Welche Steuerfreigrenze gilt 2026?
Bis zu einem Jahreseinkommen von 13.539 Euro ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer null. Diese Grenze wurde gegenüber 2025 leicht angehoben (Indexierung mit 1,73 Prozent).
Wie wird die kalte Progression 2026 ausgeglichen?
Seit 2023 werden zwei Drittel der jährlichen Inflation automatisch in die Tarifgrenzen und wesentlichen Absetzbeträge eingearbeitet. 2026 sind das 1,73 Prozent. Das letzte Drittel verbleibt zur politischen Verteilung.
Lohnt sich der Umstieg in die nächst höhere Tarifstufe?
Ja, immer. Die Tarifstufen sind Grenzsteuersätze – bei einem Einkommen knapp über der Grenze wird nur der Mehrbetrag mit dem höheren Satz besteuert, nicht das gesamte Einkommen. Eine Lohnerhöhung zahlt sich also netto immer aus, nur der Anteil ist niedriger als brutto.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist die Form der Einkommensteuer für Angestellte und wird vom Arbeitgeber direkt abgeführt. Die Einkommensteuer für Selbstständige wird per Erklärung beim Finanzamt abgerechnet, nach demselben Tarif.
Wann lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung?
Praktisch immer bei Arbeitnehmern – Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Pendlerpauschale, Familienbonus Plus werden über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Die Steuerrückerstattung beträgt im Schnitt 250 bis 600 Euro pro Jahr.