Wer als Selbstständiger von zu Hause arbeitet, kann 2026 pauschal 1.200 € im Jahr von der Steuer absetzen – ohne einen einzigen Beleg und ohne ein separates Arbeitszimmer. Voraussetzung ist, dass Sie keine anderen aktiven Einkünfte über 13.539 € haben, für die Ihnen anderswo ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Arbeitsplatzpauschale ist die einfachste Art, das Homeoffice steuerlich zu nutzen.
- Das große Arbeitsplatzpauschale beträgt 1.200 € pro Jahr und steht zu, wenn keine anderen aktiven Einkünfte über 13.539 € (Wert 2026) mit externem Arbeitsplatz vorliegen.
- Das kleine Arbeitsplatzpauschale beträgt 300 € pro Jahr, wenn solche anderen Einkünfte über 13.539 € liegen.
- Beim kleinen Pauschale sind ergonomische Möbel wie Schreibtisch, Bürostuhl und Beleuchtung zusätzlich absetzbar.
- Arbeitsmittel wie Computer, Drucker oder Diensthandy bleiben unabhängig vom Pauschale gesondert absetzbar.
- Der Betrag gilt pro Wirtschaftsjahr und wird bei unterjährigem Start anteilig gekürzt (ein Zwölftel pro Monat).
- Anders als in Deutschland ist die österreichische Arbeitsplatzpauschale ein Jahresbetrag, kein Tagessatz. Stand Juli 2026.
Großes und kleines Arbeitsplatzpauschale: der Unterschied
Die Arbeitsplatzpauschale nach § 4 Abs 4 Z 8 EStG gibt es seit 2022. Sie deckt die anteiligen Kosten der Wohnung ab, die durch die betriebliche Nutzung entstehen – Miete, Strom, Heizung, Internet. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Höhen, je nachdem, ob Sie noch eine andere Erwerbsquelle mit eigenem Arbeitsplatz haben.
Merkmal |
Großes Pauschale |
Kleines Pauschale |
|---|---|---|
Betrag pro Jahr |
1.200 € |
300 € |
Voraussetzung |
keine anderen Aktiveinkünfte über 13.539 € mit externem Arbeitsplatz |
andere Aktiveinkünfte über 13.539 € vorhanden |
Ergonomische Möbel zusätzlich |
im Pauschale enthalten |
ja, gesondert absetzbar |
Beleg nötig |
nein |
nein (außer für Möbel) |
Wann steht Ihnen welches Pauschale zu?
Entscheidend ist der Grenzbetrag von 13.539 € im Jahr 2026. Gemeint sind andere aktive Einkünfte – etwa aus einem Angestelltenverhältnis -, für die Ihnen außerhalb der Wohnung ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Zwei Beispiele machen es greifbar:
- Eine hauptberuflich selbstständige Grafikerin ohne weiteren Job arbeitet zu Hause. Sie hat keine anderen Aktiveinkünfte über 13.539 € und bekommt das große Pauschale von 1.200 €.
- Ein Angestellter mit 40.000 € Jahresgehalt und einem Büro beim Arbeitgeber betreibt nebenbei ein kleines Gewerbe von zu Hause. Weil sein Angestellteneinkommen über der Grenze liegt, steht ihm nur das kleine Pauschale von 300 € zu.
Für nebenberuflich Selbstständige ist damit meist das kleine Pauschale die Regel, für hauptberufliche Ein-Personen-Unternehmen das große.
Ein Sonderfall sind mehrere selbstständige Tätigkeiten von zu Hause: Das Pauschale steht insgesamt nur einmal zu, nicht je Tätigkeit. Wer etwa gleichzeitig als Berater und als Onlinehändler von daheim arbeitet, kann es trotzdem nur einmal pro Jahr geltend machen.
Was Sie zusätzlich absetzen können
Das Pauschale deckt die Raumkosten ab, nicht aber die Ausstattung. Zwei Kategorien bleiben unabhängig davon absetzbar:
- Arbeitsmittel: Computer, Notebook, Drucker, Diensthandy oder Software werden regulär als Betriebsausgabe abgeschrieben – egal, welches Pauschale Sie nutzen.
- Ergonomische Möbel: Beim kleinen Pauschale zusätzlich absetzbar sind Schreibtisch, Bürostuhl und Beleuchtung, die nachweislich beruflich genutzt werden.
Halten Sie die Belege für Arbeitsmittel und ergonomische Möbel getrennt vom laufenden Aufwand ab. So haben Sie bei der Steuererklärung sofort den Überblick, was über das Pauschale hinaus zusätzlich in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einfließt.
Was das Pauschale konkret spart
Die Arbeitsplatzpauschale ist eine Betriebsausgabe, sie senkt also den Gewinn und damit die Steuerbemessungsgrundlage. Wie viel Steuer Sie tatsächlich sparen, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab.
- Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent bringt das große Pauschale von 1.200 € eine Steuerersparnis von rund 480 € im Jahr.
- Das kleine Pauschale von 300 € senkt die Steuer um rund 120 €.
- Wer im Tarif von 30 Prozent liegt, spart mit dem großen Pauschale rund 360 €.
Der Vorteil: Für diese Ersparnis müssen Sie keinen einzigen Beleg sammeln. Für jeden, der hauptberuflich von zu Hause arbeitet, ist das große Pauschale damit bares Geld – vorausgesetzt, es wird in der Steuererklärung auch angesetzt. Genau das wird in der Praxis oft schlicht vergessen.
Arbeitsplatzpauschale oder steuerliches Arbeitszimmer?
Vor der Pauschale gab es nur das steuerliche Arbeitszimmer – und das ist bis heute an strenge Bedingungen geknüpft. Ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband ist nur absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein Ecktisch im Wohnzimmer erfüllt das nicht.
Die Arbeitsplatzpauschale wurde genau deshalb eingeführt: Sie brauchen kein abgeschlossenes, ausschließlich beruflich genutztes Zimmer, sondern setzen den Pauschbetrag unabhängig von der Raumsituation an. Für die meisten Selbstständigen, die vom Küchentisch oder aus einer Arbeitsecke heraus arbeiten, ist die Pauschale daher der praktikablere Weg.
Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Eine Übersetzerin arbeitet ausschließlich in einem separaten, nur beruflich genutzten Zimmer ihrer Wohnung. Weil dieses Zimmer den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit bildet, kann sie die anteiligen Raumkosten – etwa den auf die Zimmerfläche entfallenden Anteil von Miete und Betriebskosten – in tatsächlicher Höhe absetzen. Liegen diese über 1.200 € im Jahr, ist das Arbeitszimmer günstiger. Ein Grafiker, der vom Wohnzimmertisch aus arbeitet, hat diese Option nicht – für ihn ist die Pauschale die einzige Möglichkeit.
Wer ein echtes, absetzbares Arbeitszimmer hat, kann die anteiligen Raumkosten in tatsächlicher Höhe geltend machen – das kann mehr sein als 1.200 €. Die Pauschale und das Arbeitszimmer schließen einander aus; sinnvoll ist, was im Einzelfall den höheren Abzug bringt.
So machen Sie das Pauschale geltend
Die Arbeitsplatzpauschale tragen Sie in der Einkommensteuererklärung im Rahmen Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Betriebsausgabe ein. Einzelbelege für die Raumkosten sind nicht nötig. Wer erst unterjährig startet, bekommt den Betrag anteilig: pro Monat der Tätigkeit ein Zwölftel, beim großen Pauschale also 100 € je Monat.
Ob sich die Pauschale zusätzlich zu einer Basispauschalierung ausgeht, hängt von der gewählten Gewinnermittlung ab – das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Grundlegende Zusammenhänge zeigt auch unser Überblick zu den Steuern für Selbstständige.
Häufige Fehler, die bares Geld kosten
Rund um die Arbeitsplatzpauschale passieren immer wieder dieselben Fehler – und die meisten kosten unnötig Steuer:
- Pauschale schlicht vergessen: Wer von zu Hause arbeitet, aber nichts ansetzt, verschenkt jedes Jahr bis zu 480 € Steuerersparnis.
- Falsche Höhe gewählt: Das kleine Pauschale wird angesetzt, obwohl das große zusteht – oder umgekehrt. Prüfen Sie die 13.539-Euro-Grenze genau.
- Aliquotierung übersehen: Bei Gründung mitten im Jahr steht nur der anteilige Betrag zu, nicht der volle Jahresbetrag.
- Möbel falsch zugeordnet: Ergonomische Möbel sind nur beim kleinen Pauschale zusätzlich absetzbar, beim großen sind sie bereits abgegolten.
Ein kurzer Blick auf diese Punkte bei der Steuererklärung genügt, um die volle Ersparnis mitzunehmen.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Ob großes oder kleines Pauschale, Arbeitszimmer oder Kombination mit einer Pauschalierung für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Stand der Informationen: Juli 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Arbeitsplatzpauschale 2026?
Das große Arbeitsplatzpauschale beträgt 1.200 € pro Jahr, das kleine 300 € pro Jahr. Welches zusteht, hängt davon ab, ob Sie andere aktive Einkünfte über 13.539 € mit einem Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung haben.
Brauche ich für die Arbeitsplatzpauschale ein eigenes Arbeitszimmer?
Nein. Die Arbeitsplatzpauschale steht unabhängig davon zu, ob Sie ein separates Arbeitszimmer haben. Genau das unterscheidet sie vom steuerlichen Arbeitszimmer, das nur bei nahezu ausschließlich beruflicher Nutzung und als Mittelpunkt der Tätigkeit absetzbar ist.
Kann ich neben dem Pauschale noch Möbel und Geräte absetzen?
Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind immer gesondert absetzbar. Ergonomische Möbel wie Schreibtisch und Bürostuhl können Sie zusätzlich geltend machen, wenn Sie das kleine Arbeitsplatzpauschale nutzen.
Gilt die Arbeitsplatzpauschale pro Tag wie in Deutschland?
Nein. In Österreich ist die Arbeitsplatzpauschale ein Jahresbetrag von 1.200 € oder 300 €, der bei unterjährigem Beginn anteilig gekürzt wird. Der deutsche Tagessatz von 6 € gilt hier nicht.