Wer als Selbstständiger länger als sechs Wochen krank wird, bekommt von der SVS 40,04 € pro Tag – aber erst ab dem 43. Krankheitstag und nur, wenn der Betrieb weniger als 25 Mitarbeiter hat. Wer früher abgesichert sein will, braucht eine Zusatzversicherung. Die Krankenversicherung für Selbstständige funktioniert anders als jene für Angestellte, und viele entdecken die Unterschiede erst im Ernstfall.
- Der Krankenversicherungsbeitrag zur SVS beträgt 6,8 Prozent der Beitragsgrundlage.
- Bei Sachleistungen fällt ein Selbstbehalt von 20 Prozent an – er halbiert sich auf 10 Prozent, wenn Sie die Gesundheitsziele des Programms „Selbständig Gesund“ erreichen.
- Die Unterstützungsleistung von 40,04 € pro Tag gibt es nur bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen, dann rückwirkend ab dem 4. Tag für maximal 20 Wochen.
- Ein echtes Krankengeld ab dem 4. Tag gibt es nur mit freiwilliger Zusatzversicherung (Beitrag 2,5 Prozent, mindestens 30,77 € im Monat).
- Das Krankengeld beträgt 60 Prozent der Beitragsgrundlage, 2026 mindestens 11,02 € pro Tag.
- Zwischen Abschluss der Zusatzversicherung und Leistungsanspruch liegt eine Wartezeit von sechs Monaten. Stand Juli 2026.
Krankenversicherung bei der SVS: das Grundprinzip
Alle gewerblich Selbstständigen und Neuen Selbstständigen sind bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt 6,8 Prozent der Beitragsgrundlage und ist Teil des gesamten SVS-Beitrags. Dafür erhalten Sie Sachleistungen: Arztbesuche, Medikamente, Spitalsaufenthalte und Therapien.
Der zentrale Unterschied zu Angestellten liegt in zwei Punkten: dem Selbstbehalt bei Sachleistungen und dem fehlenden automatischen Krankengeld. Beide Punkte sollten Selbstständige kennen, bevor sie krank werden.
Der 20-Prozent-Selbstbehalt – und wie Sie ihn halbieren
Anders als Angestellte zahlen SVS-Versicherte bei den meisten Sachleistungen einen Selbstbehalt von 20 Prozent der Kosten. Bei bestimmten Leistungen wie Metallgerüstprothesen oder kieferorthopädischen Behandlungen sind es sogar 50 Prozent.
Es gibt aber einen wirksamen Hebel: das Programm „Selbständig Gesund“. Wer die individuellen Gesundheitsziele erreicht – etwa bei Blutdruck, Bewegung, Rauchverhalten oder Body-Mass-Index -, für den halbiert die SVS den Selbstbehalt auf 10 Prozent. Bei regelmäßigen Arztbesuchen und Behandlungen summiert sich diese Halbierung schnell zu einem spürbaren Betrag.
Vereinbaren Sie die Gesundenuntersuchung im Rahmen von „Selbständig Gesund“ aktiv mit Ihrem Arzt. Die Halbierung des Selbstbehalts wirkt sich auf alle Sachleistungen aus – bei chronischen Behandlungen oder Zahnersatz kann das mehrere Hundert Euro im Jahr ausmachen.
Wenn Sie länger ausfallen: die Unterstützungsleistung
Fällt ein Selbstständiger krankheitsbedingt länger aus, springt die Unterstützungsleistung ein. Sie beträgt einkommensunabhängig 40,04 € pro Tag. Die Bedingungen sind allerdings streng: Anspruch besteht nur bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen. Ist diese Grenze überschritten, wird die Leistung rückwirkend ab dem 4. Tag ausbezahlt, und zwar für maximal 20 Wochen je Krankheit.
Wichtig: Die Unterstützungsleistung gibt es nur für Betriebe mit weniger als 25 Mitarbeitern, wenn die persönliche Arbeitsleistung für den Betrieb notwendig ist. Sie ist als Überbrückung gedacht, nicht als vollwertiger Einkommensersatz – 40,04 € pro Tag decken bei vielen Selbstständigen nur einen Bruchteil der laufenden Kosten.
Krankengeld per Zusatzversicherung: die frühere Absicherung
Wer schon ab dem 4. Krankheitstag Geld erhalten möchte, statt 42 Tage zu warten, schließt eine freiwillige Zusatzversicherung ab. Sie kostet 2,5 Prozent der Krankenversicherungs-Beitragsgrundlage, mindestens 30,77 € im Monat, und die Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar.
Die Leistung beträgt 60 Prozent der täglichen Beitragsgrundlage, 2026 mindestens 11,02 € pro Tag, und wird ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt. Zu beachten ist die Wartezeit: Zwischen Abschluss der Zusatzversicherung und dem ersten Leistungsanspruch liegen sechs Monate. Wer die Absicherung erst kurz vor einer geplanten Operation abschließt, geht leer aus.
Merkmal |
Unterstützungsleistung |
Krankengeld (Zusatzversicherung) |
|---|---|---|
Kosten |
keine (automatisch) |
2,5 %, min. 30,77 €/Monat |
Leistung ab |
Tag 4 (nur bei AU über 42 Tage) |
Tag 4 |
Höhe |
40,04 €/Tag |
60 % der Beitragsgrundlage, min. 11,02 €/Tag |
Wartezeit |
keine |
6 Monate nach Abschluss |
Vorläufige Beiträge und die Nachbemessung
Ein Punkt sorgt bei Selbstständigen regelmäßig für Überraschungen: Die SVS schreibt die Beiträge zunächst vorläufig vor, auf Basis einer geschätzten oder der vorletzten bekannten Beitragsgrundlage. Erst wenn der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt, rechnet die SVS endgültig ab – das gilt auch für die Krankenversicherung.
Fällt der Gewinn höher aus als geschätzt, folgt eine Nachzahlung. Wer ein gutes Jahr hatte, sollte diese Nachbemessung einplanen und Rücklagen bilden, sonst trifft die Nachforderung mit Verzögerung auf ein womöglich schwächeres Jahr. Umgekehrt gibt es bei sinkendem Gewinn eine Gutschrift.
Besonderheiten für Neugründer und Kleinstunternehmer
In den ersten Jahren der Selbstständigkeit gelten Erleichterungen. Neugründer zahlen in der Kranken- und Pensionsversicherung zunächst auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage, die endgültige Höhe ergibt sich erst mit dem Steuerbescheid. Wer nur geringe Einkünfte hat, findet die Details im Ratgeber zu Kleinstunternehmern und der SVS sowie zur Sozialversicherung für Jungunternehmer.
Kranken- und Pensionsversicherung laufen über dieselbe Beitragsgrundlage. Ein Blick auf die Pension als EPU zeigt, wie die Beiträge zusammenspielen – wer bei der Krankenversicherung spart, verändert oft auch die Pensionsbasis.
Vorsorge und Prävention nicht liegen lassen
Zur SVS-Krankenversicherung gehört mehr als die Behandlung im Krankheitsfall. Die Vorsorgeuntersuchung, die Gesundenuntersuchung im Programm „Selbständig Gesund“ und Angebote zur medizinischen Rehabilitation sind im Beitrag bereits enthalten. Wer sie nutzt, senkt nicht nur das eigene Gesundheitsrisiko, sondern über die Gesundheitsziele auch den Selbstbehalt.
Gerade Selbstständige, deren Einkommen unmittelbar an der eigenen Arbeitskraft hängt, sollten Prävention nicht als Nebensache behandeln. Ein früh erkanntes Problem kostet weniger Ausfallzeit als ein spät behandeltes.
Lohnt sich eine private Zusatzversicherung?
Neben den SVS-Leistungen bieten private Versicherer Zusatzprodukte an – etwa für Wahlarztkosten, die Sonderklasse im Spital oder ein höheres Taggeld. Für Selbstständige, die auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind, kann das sinnvoll sein, ersetzt aber nie die Prüfung des tatsächlichen Bedarfs.
Wer über eine Absicherung nachdenkt, sollte den Blick weiten: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Fall ab, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können – ein Risiko, das das Krankengeld nicht abdeckt. Einen Überblick über den sinnvollen Versicherungsmix gibt unser Ratgeber zu Versicherungen für Selbstständige. Gerade Ein-Personen-Unternehmen tragen das volle Ausfallsrisiko allein.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Absicherung und die Wahl von Zusatzversicherungen wenden Sie sich an die SVS oder einen unabhängigen Versicherungsberater. Stand der Informationen: Juli 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der SVS 2026?
Der Selbstbehalt beträgt grundsätzlich 20 Prozent der Kosten bei Sachleistungen. Wer die Gesundheitsziele des Programms „Selbständig Gesund“ erreicht, für den halbiert die SVS den Selbstbehalt auf 10 Prozent. Bei einzelnen Leistungen wie Zahnersatz gelten höhere Sätze.
Bekomme ich als Selbstständiger Krankengeld?
Nicht automatisch. Die SVS zahlt eine Unterstützungsleistung von 40,04 € pro Tag nur bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen. Ein echtes Krankengeld ab dem 4. Tag gibt es nur mit einer freiwilligen Zusatzversicherung.
Was kostet die Krankengeld-Zusatzversicherung?
Der Beitrag beträgt 2,5 Prozent der Krankenversicherungs-Beitragsgrundlage, mindestens 30,77 € im Monat. Die Leistung sind 60 Prozent der Beitragsgrundlage, 2026 mindestens 11,02 € pro Tag, ab dem 4. Krankheitstag – nach einer Wartezeit von sechs Monaten.
Ab wann zahlt die SVS bei langer Krankheit?
Die Unterstützungsleistung wird rückwirkend ab dem 4. Tag ausbezahlt, aber nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend länger als 42 Tage dauert. Die Leistung gebührt für maximal 20 Wochen je Krankheit und nur für Betriebe mit weniger als 25 Mitarbeitern.