35 Jahre selbstständig, immer auf der Mindestbeitragsgrundlage versichert: Das ergibt in heutigen Werten eine Bruttopension von rund 294 € im Monat. Selbst mit 30.000 € Beitragsgrundlage im Jahr sind es rund 1.335 €, also weniger als die Armutsgefährdungsschwelle von 1.827 €. Die SVS-Pension richtet sich direkt nach den eingezahlten Beiträgen, und genau deshalb ist sie bei Selbstständigen oft niedriger als erwartet.
- Pensionsbeitrag: 18,5 % der Beitragsgrundlage, 2026 mindestens auf 551,10 € und höchstens auf 8.085 € im Monat.
- Jedes Jahr werden 1,78 % der Beitragsgrundlage am Pensionskonto gutgeschrieben, die Bruttopension ist die Summe geteilt durch 14.
- Regelpensionsalter 65, für Frauen bis 2033 schrittweise angehoben. Korridorpension für ab 1964 Geborene schrittweise ab 63 mit 42 Versicherungsjahren.
- Höherversicherung bei der SVS: 2026 bis 13.860 € im Jahr, die spätere Leistung ist zu 75 % steuerfrei, die Beiträge sind nicht absetzbar.
- Selbständigenvorsorge: 1,53 % der Beitragsgrundlage in eine Vorsorgekasse, Auszahlung als Kapital mit 6 % Steuer.
- Ausgleichszulage 2026: Richtsatz für Alleinstehende 1.308,39 € im Monat.
Wie sich die SVS-Pension berechnet
Seit 2005 gilt das Pensionskonto. Für jedes Versicherungsjahr werden 1,78 % der Beitragsgrundlage gutgeschrieben (§ 12 Abs. 2 APG). Die Gutschriften werden jedes Jahr aufgewertet und zusammengezählt, die monatliche Bruttopension ist diese Gesamtgutschrift geteilt durch 14 (§ 5 Abs. 1 APG). Ausgezahlt wird 14-mal im Jahr.
Die Beitragsgrundlage ist nicht der Gewinn: Zu den Einkünften laut Steuerbescheid werden die vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge hinzugerechnet. Wie das genau läuft, steht im Beitrag zu den SVS-Beiträgen 2026.
Beitragsgrundlage im Jahr, 35 Jahre lang |
Pensionsbeitrag im Jahr |
Bruttopension im Monat |
|---|---|---|
6.613,20 € (Mindestbeitragsgrundlage) |
1.223 € |
rund 294 € |
30.000 € |
5.550 € |
rund 1.335 € |
50.000 € |
9.250 € |
rund 2.225 € |
97.020 € (Höchstbeitragsgrundlage) |
17.949 € |
rund 4.317 € |
Rechnung: Beitragsgrundlage × 1,78 % × 35 ÷ 14, in heutigen Werten ohne Aufwertung und Pensionsanpassung, Antritt zum Regelpensionsalter. Pensionsbeitrag: 18,5 % der Beitragsgrundlage.
Von der Bruttopension gehen noch 6 % Krankenversicherung und die Lohnsteuer ab. Wie hoch Ihr persönlicher Kontostand ist, zeigt das Pensionskonto, das Sie mit ID Austria auf neuespensionskonto.at oder über svsGO einsehen können. Ohne Online-Zugang schickt die SVS auf Anfrage eine Kontomitteilung.
Ausgleichszulage bei sehr niedriger Pension
Liegt das gesamte Einkommen einer Pensionistin oder eines Pensionisten unter dem Richtsatz, zahlt die Pensionsversicherung die Differenz als Ausgleichszulage. 2026 beträgt der Richtsatz für Alleinstehende 1.308,39 € im Monat, für Ehepaare im gemeinsamen Haushalt 2.064,12 €. Voraussetzung ist der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt in Österreich. Angerechnet werden die Bruttopension, weitere Nettoeinkünfte und Unterhaltsansprüche, bei Paaren auch das Einkommen des Partners. Die Ausgleichszulage ist also eine Untergrenze, kein Ersatz für eigene Ansprüche: Wer einen gut verdienenden Partner hat, bekommt sie meist nicht.
Wann Selbstständige in Pension gehen können
Das Regelpensionsalter ist 65 Jahre. Voraussetzung sind mindestens 180 Versicherungsmonate, davon mindestens 84 aus einer Erwerbstätigkeit (§ 4 Abs. 1 APG). Für Frauen wird das Pensionsalter seit 2024 in Halbjahresschritten von 60 auf 65 angehoben: Frauen, die im ersten Halbjahr 1965 geboren sind, gehen mit 61,5 in Pension, ab Geburtsdatum 1. Juli 1968 gilt 65.
Pensionsart |
Frühestens |
Voraussetzung |
|---|---|---|
Alterspension |
65 (Frauen: Übergang bis 2033) |
180 Versicherungsmonate, davon 84 aus Erwerbstätigkeit |
Korridorpension |
63, Übergang für Jahrgänge ab 1964 |
504 Versicherungsmonate (42 Jahre), Abschlag 5,1 % pro Jahr vor dem Regelpensionsalter |
Schwerarbeitspension |
60 |
540 Versicherungsmonate, davon 120 Schwerarbeitsmonate in den letzten 20 Jahren |
Quellen: § 4 APG; SVS, Pensionsänderungen 2026; Sozialministerium, Alterspension.
Die Korridorpension wurde mit 2026 verschärft. Für ab 1964 Geborene steigt das Mindestalter schrittweise von 62 auf 63, ab Geburtsdatum 1. April 1965 gilt 63. Die nötigen Versicherungsmonate steigen von 480 auf 504, die volle Anforderung gilt ab Geburtsdatum 1. Oktober 1966. Für vor 1964 Geborene bleibt es bei 62 Jahren und 480 Monaten.
Neben der Korridor- und Schwerarbeitspension darf vor dem Regelpensionsalter grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, sonst fällt die Pension für diese Zeit weg. Neben einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter dürfen Sie dagegen unbegrenzt dazuverdienen. Sie zahlen dann weiter Beiträge und bekommen dafür jedes Jahr einen Zuschlag zur Pension. Wer den Pensionsantritt über das Regelpensionsalter hinaus aufschiebt, erhält 5,1 % mehr Pension pro Jahr, für höchstens drei Jahre, und zahlt in dieser Zeit nur den halben Pensionsbeitrag. Seit 2026 gibt es außerdem die Teilpension, die auch Selbstständigen offensteht.
Mehr Pension aus der SVS
Höhere Beitragsgrundlage in den ersten drei Jahren
Gründer sind in den ersten Jahren meist auf der Mindestbeitragsgrundlage versichert. Auf Antrag kann die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und die beiden folgenden Jahre auf die Höchstbeitragsgrundlage angehoben werden (§ 25 Abs. 6a GSVG). Die Beitragsdifferenz ist nachzuzahlen. Weil die Gutschrift am Pensionskonto aus diesen frühen Jahren am längsten aufgewertet wird, wirkt jeder Euro hier besonders lange.
Freiwillige Höherversicherung
Wer in der SVS pflichtversichert ist, kann zusätzlich Beiträge zur Höherversicherung zahlen, 2026 bis zu 13.860 € im Jahr. Zeitpunkt und Höhe der Zahlungen sind innerhalb dieser Grenze frei wählbar, auch monatlich. Daraus entsteht ein besonderer Steigerungsbetrag, der 14-mal im Jahr zusätzlich zur Pension ausgezahlt und wie die Pension angepasst wird. Er fällt umso höher aus, je früher eingezahlt und je später die Pension angetreten wird.
Steuerlich gilt: Die Beiträge sind nicht als Sonderausgaben absetzbar. Das war nur für Anträge vor dem 1. Jänner 2016 und nur bis zur Veranlagung 2020 möglich. Dafür ist die spätere Leistung zu 75 % steuerfrei, nur 25 % werden mit der Pension versteuert.
Selbständigenvorsorge: das Abfertigungskonto
Gewerbetreibende und Neue Selbständige zahlen 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung in eine Vorsorgekasse ein, höchstens von 97.020 € im Jahr. Bei 30.000 € Beitragsgrundlage sind das 459 € im Jahr, über 35 Jahre 16.065 € an Einzahlungen, dazu kommt das Veranlagungsergebnis der Kasse. Die Beiträge sind Betriebsausgaben.
Ausgezahlt wird das Guthaben:
- bei Pensionsantritt,
- nach mindestens drei Einzahlungsjahren, wenn das Gewerbe seit zwei Jahren ruht oder die Tätigkeit seit zwei Jahren beendet ist,
- wenn seit mindestens fünf Jahren keine Beiträge mehr zu zahlen waren.
Eine Auszahlung als Einmalbetrag wird mit 6 % besteuert. Statt der Auszahlung kann das Guthaben auch an eine Pensionskasse oder in eine Pensionszusatzversicherung übertragen werden. Auskunft über Kontostand und Auszahlung gibt die gewählte Vorsorgekasse, nicht die SVS.
Private Vorsorge: was steuerlich gilt
Welche private Vorsorge passt, hängt von Alter, Einkommen, Risikobereitschaft und vorhandenem Vermögen ab. Für die Entscheidung wichtig sind vor allem die steuerlichen Regeln, die sich je nach Produkt deutlich unterscheiden.
Produkt |
Beiträge |
Erträge und Leistung |
|---|---|---|
SVS-Pflichtbeiträge |
Betriebsausgabe |
Pension voll lohnsteuerpflichtig |
SVS-Höherversicherung |
nicht absetzbar |
zu 75 % steuerfrei |
Selbständigenvorsorge |
Betriebsausgabe |
Einmalbetrag mit 6 % besteuert |
Lebensversicherung, klassisch oder fondsgebunden |
bei Verträgen ab 2016 nicht absetzbar |
Erträge steuerfrei bei laufender, gleichbleibender Prämie; bei Einmalerlag erst nach 15 Jahren Laufzeit (10 Jahre, wenn alle Beteiligten bei Abschluss über 50 sind) |
Wertpapierdepot, z. B. ETF-Sparplan |
nicht absetzbar |
27,5 % KESt auf Erträge und Kursgewinne |
Quellen: § 27 Abs. 5 Z 3 EStG; PV, Höherversicherung; WKO, Abfertigung Neu für Selbständige.
Bei der klassischen Lebensversicherung ist der Garantiezins für neue Verträge gesetzlich auf höchstens 0,00 % begrenzt (§ 2 Höchstzinssatzverordnung). Was über die eingezahlten Prämien hinaus herauskommt, hängt also von der Gewinnbeteiligung ab und ist nicht garantiert. Wie Kursgewinne im Depot besteuert werden, steht im Beitrag Aktiengewinne versteuern.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Vertrag mit einer überbetrieblichen Pensionskasse. Welche Kassen es gibt, zeigt die Liste des Fachverbands.
Die eigene Pensionslücke abschätzen
Eine grobe Rechnung in drei Schritten:
- Bedarf festlegen: Wie viel brauchen Sie in der Pension netto im Monat? Ausgangspunkt sind die heutigen Fixkosten, ohne Ausgaben, die dann wegfallen, etwa Kreditraten oder Kosten für die Kinder.
- Pension ermitteln: Den Kontostand am Pensionskonto ablesen und für die restlichen Jahre bis zum Pensionsantritt mit 1,78 % der erwarteten Beitragsgrundlage pro Jahr fortschreiben. Davon 6 % Krankenversicherung und die Lohnsteuer abziehen.
- Lücke berechnen: Bedarf minus Nettopension ist der Betrag, den Erspartes, Vorsorgekasse und private Vorsorge liefern müssen.
Beispiel: Ein Grafikdesigner, 40 Jahre alt, rechnet mit 30.000 € Beitragsgrundlage über 35 Jahre und braucht in der Pension 2.400 € im Monat. Die Bruttopension von rund 1.335 € ergibt nach 6 % Krankenversicherung rund 1.255 €, die Lohnsteuer ist dabei noch nicht abgezogen. Die Lücke beträgt mindestens 1.145 € im Monat. Soll sie 20 Jahre lang gedeckt werden, braucht er bei Pensionsantritt rund 275.000 € ohne Zinsen. Bis dahin sind es 25 Jahre: Ohne Ertrag wären das 916 € im Monat, bei angenommenen 3 % jährlich rund 616 €. Erträge sind bei keinem dieser Produkte garantiert, die Rechnung zeigt nur die Größenordnung.
Ein niedriger Gewinn senkt die SVS-Beiträge, aber im selben Verhältnis die Pension. Wer über Jahre bewusst wenig Gewinn ausweist, etwa durch hohe Betriebsausgaben, spart heute Beiträge und Steuer, baut aber kaum Pensionsanspruch auf. Diese Lücke muss später privat gedeckt werden.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Ihre Pensionsansprüche berechnet die SVS, die Pensionsberatung ist kostenlos. Für die Auswahl privater Vorsorgeprodukte wenden Sie sich an eine unabhängige, zugelassene Beratung. Stand der Informationen: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist meine SVS-Pension als Selbstständiger?
Das hängt von der Beitragsgrundlage ab. Nach 35 Jahren ergeben sich in heutigen Werten rund 294 € brutto bei der Mindestbeitragsgrundlage, rund 1.335 € bei 30.000 € und rund 4.317 € bei der Höchstbeitragsgrundlage. Ihren tatsächlichen Stand zeigt das Pensionskonto.
Kann ich die Höherversicherung von der Steuer absetzen?
Nein, für Anträge ab 2016 nicht. Dafür ist die spätere Leistung aus der Höherversicherung zu 75 % steuerfrei. 2026 können bis zu 13.860 € eingezahlt werden.
Ab wann gibt es die Korridorpension?
Für vor 1964 Geborene ab 62 mit 480 Versicherungsmonaten. Für Jüngere steigt die Grenze schrittweise auf 63 Jahre und 504 Monate, also 42 Versicherungsjahre. Pro Jahr vor dem Regelpensionsalter werden 5,1 % abgezogen.
Was passiert mit der Selbständigenvorsorge bei Pensionsantritt?
Das Guthaben kann ausgezahlt werden, als Einmalbetrag mit 6 % Steuer. Es lässt sich auch an eine Pensionskasse oder eine Pensionszusatzversicherung übertragen.
Bekomme ich eine Mindestpension?
Eine Mindestpension gibt es nicht, aber die Ausgleichszulage. Liegt das gesamte Einkommen unter dem Richtsatz, 2026 1.308,39 € für Alleinstehende, wird die Differenz gezahlt. Das Einkommen eines Ehepartners im gemeinsamen Haushalt wird angerechnet.
Quellen
- RIS: § 4 APG, Alters-, Korridor- und Schwerarbeitspension
- RIS: § 12 APG, Kontoprozentsatz
- SVS: Pensionsänderungen 2026
- SVS: Höherversicherung in der Pensionsversicherung
- SVS: Pension und Erwerbstätigkeit
- SVS: Kontomitteilung zum Pensionskonto
- PV: Höherversicherung
- Sozialministerium: Alterspension
- oesterreich.gv.at: Ausgleichszulage
- WKO: Abfertigung Neu für Selbständige
- Statistik Austria: Armut, EU-SILC 2025
- RIS: § 27 EStG, Lebensversicherungen
- RIS: Höchstzinssatzverordnung