Ab 2026 halbiert sich die steuerfreie Mitarbeiterprämie von 1.000 auf 500 €, die Höchstbeitragsgrundlage der SVS klettert auf 8.085 € im Monat, und das Finanzamt erhält einen leichteren Zugriff auf das Kontenregister. Der Nationalrat hat das Budgetmaßnahmengesetz 2026 am 10. Juni 2026 beschlossen – für Selbstständige bringt es mehr Kontrolle und einige gestrichene Vorteile.
- Die steuerfreie Mitarbeiterprämie sinkt 2026 von 1.000 € auf 500 € pro Mitarbeiter und Jahr.
- Die GSVG-Höchstbeitragsgrundlage steigt von 7.525 € auf 8.085 € monatlich – für Topverdiener rund 150 € mehr Beitrag pro Monat.
- Gegen Steuerbetrug wird nachgeschärft: erweiterte Kontenregister-Einschau, verschärfte Wegzugsbesteuerung und schnellere Erkennung von Scheinfirmen durch eine Bankwesengesetz-Änderung.
- Bei der Preisauszeichnung gilt künftig zwar eher Beratung statt Strafe – wer aber nicht nachbessert, zahlt höhere Strafen als bisher.
- Das Gesamtpaket soll bis 2030 rund 100 Millionen Euro bringen, davon 85 Millionen aus steuerlichen Maßnahmen.
- Positiv für viele EPU: Die höhere Basispauschalierung und die 55.000-Euro-Kleinunternehmergrenze bleiben erhalten. Stand Juli 2026.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie halbiert
Wer Personal beschäftigt, verliert 2026 einen beliebten Steuervorteil zur Hälfte. Die steuerfreie Mitarbeiterprämie, mit der Betriebe ihren Angestellten eine abgabenfreie Zuwendung auszahlen konnten, sinkt von bisher 1.000 € auf 500 € pro Mitarbeiter und Jahr. Der Betrag bleibt weiterhin frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung, aber eben nur noch bis zur halben Höhe.
Für kleine Betriebe mit wenigen Dienstnehmern klingt das nach einer Kleinigkeit, summiert sich aber: Ein Ein-Personen-Unternehmen, das gerade den ersten Mitarbeiter eingestellt hat, kann steuerfrei nur noch 500 € statt 1.000 € weitergeben. Wer die Prämie als Bindungsinstrument nutzt, sollte die Gehaltsstruktur entsprechend nachjustieren. Details zur Systematik stehen im Ratgeber zur steuerfreien Mitarbeiterprämie.
SVS 2026: höhere Beitragsgrundlagen für Selbstständige
Die Sozialversicherung der Selbständigen hebt ihre Beitragsgrundlagen 2026 regulär an. Die Höchstbeitragsgrundlage, also die Obergrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, steigt von 7.525 € auf 8.085 € pro Monat. Der Beitragssatz selbst bleibt mit 26,83 Prozent unverändert. Betroffen sind ausschließlich Selbstständige, deren Gewinn oberhalb der bisherigen Grenze liegt – für alle anderen ändert sich bei der Obergrenze nichts.
GSVG-Wert |
2025 |
2026 |
|---|---|---|
Höchstbeitragsgrundlage monatlich |
7.525 € |
8.085 € |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich |
90.300 € |
97.020 € |
Beitragssatz gesamt |
26,83 % |
26,83 % |
Höchstbeitrag pro Monat (gerundet, inkl. Unfallversicherung) |
rund 2.032 € |
rund 2.182 € |
Unterm Strich zahlt ein Selbstständiger an der Obergrenze 2026 rund 150 € mehr pro Monat, also gut 1.800 € mehr im Jahr. Die Mindestbeitragsgrundlage bleibt dagegen bei 551,10 € monatlich – Neugründer und Kleinstverdiener spüren die Anhebung der Obergrenze nicht.
Die oft zitierte Zahl einer 18-prozentigen Beitragsexplosion für Selbstständige hält einer Prüfung nicht stand. Die Höchstbeitragsgrundlage der SVS steigt 2026 gegenüber 2025 um rund 7,4 Prozent – das entspricht der üblichen jährlichen Aufwertung, nicht einer außerordentlichen Sonderbelastung.
Schärfere Gangart gegen Steuerbetrug
Ein Schwerpunkt des Budgetmaßnahmengesetzes liegt auf der Betrugsbekämpfung – allein daraus erwartet die Regierung einen wesentlichen Teil der Einsparungen. Drei Punkte betreffen Selbstständige unmittelbar:
- Erweiterte Kontenregister-Einschau: Die Prüfbehörden erhalten leichteren Zugriff auf Kontodaten, um Betrugsfälle aufzudecken.
- Verschärfte Wegzugsbesteuerung: Wer Vermögen oder den Betrieb ins Ausland verlagert, unterliegt strengeren Nachweispflichten.
- Schnellere Scheinfirmen-Erkennung: Eine mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossene Änderung im Bankwesengesetz soll Scheinunternehmen früher entlarven.
Für ehrlich arbeitende Betriebe bedeutet das vor allem: sauber dokumentieren. Wer Subunternehmer beauftragt, sollte deren Gewerbeberechtigung und UID prüfen, und wer bar kassiert, muss die Rechnungspflichtangaben lückenlos einhalten. Die verstärkten Prüfmöglichkeiten treffen zwar Betrüger, erhöhen aber den Dokumentationsdruck für alle.
Gerade bei Betrieben mit hohem Bargeldanteil oder vielen Fremdleistungen lohnt sich ein Blick auf die eigene Belegdisziplin. Fehlende Grundaufzeichnungen oder unvollständige Rechnungen sind bei einer Prüfung schnell ein Problem – unabhängig davon, ob tatsächlich etwas hinterzogen wurde.
Preisauszeichnung: Beratung zuerst, dann höhere Strafen
Bei der Preisauszeichnung setzt der Gesetzgeber auf einen zweistufigen Ansatz. Wer erstmals gegen die Auszeichnungspflicht verstößt, soll zunächst beraten statt bestraft werden. Bessert der Betrieb aber nicht nach, drohen künftig höhere Strafen als bisher. Für Handels- und Gastronomiebetriebe heißt das: korrekte Preisauszeichnung ist Pflicht, die erste Verwarnung aber weniger scharf – die Wiederholung dafür teurer.
Daneben enthält das Paket einzelne bürokratische Erleichterungen, unter anderem für Beherbergungsbetriebe. Die konkreten Details werden über Verordnungen und die zuständigen Kammern kommuniziert.
Angespannte Lage: warum jeder Euro zählt
Die Maßnahmen treffen eine Gruppe, die ohnehin unter Druck steht. In Österreich gibt es rund 376.000 Ein-Personen-Unternehmen, ein Plus von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr – sie stellen etwa 60 Prozent aller Betriebe. Laut EPU-Barometer der Wirtschaftskammer nennen 63 Prozent die Steuer- und Abgabenlast als größte Herausforderung, 48 Prozent kämpfen mit dem bürokratischen Aufwand. Im Schnitt verbringt ein EPU rund zehn Stunden pro Monat mit Verwaltung.
Dazu kommt die wirtschaftliche Realität: 45 Prozent der EPU verzeichnen inflationsbereinigt weniger Umsatz als 2022. Vor diesem Hintergrund wiegen die halbierte Mitarbeiterprämie und die höhere SVS-Obergrenze für die Betroffenen schwerer, als die absoluten Beträge vermuten lassen. Wer die neuen Belastungen früh in die Kalkulation aufnimmt, verschafft sich Planungssicherheit.
Was bleibt – und was Selbstständige jetzt tun sollten
Nicht alles wird teurer. Zwei wichtige Entlastungen aus den Vorjahren bleiben 2026 bestehen: Die Kleinunternehmergrenze liegt weiterhin bei 55.000 € netto mit 10-Prozent-Toleranz, und die Basispauschalierung wurde sogar auf 15 Prozent und bis zu 63.000 € ausgeweitet. Beides senkt für viele EPU die Steuerlast und den Verwaltungsaufwand spürbar.
Konkret empfiehlt sich für 2026:
- Gehalts- und Prämienstruktur an die halbierte Mitarbeiterprämie anpassen
- bei Gewinnen über 90.300 € die höhere SVS-Belastung in die Liquiditätsplanung einrechnen
- Belegwesen, Grundaufzeichnungen und Rechnungsangaben auf Vollständigkeit prüfen
- am Jahresende die günstigste Gewinnermittlung durchrechnen – oft hilft ein Blick in die Steuertipps für Selbstständige
Wer 2026 erstmals über die alte Höchstbeitragsgrundlage rutscht, sollte die SVS-Nachbemessung nicht unterschätzen. Legen Sie die rund 150 € Mehrbelastung pro Monat gleich zur Seite – so trifft Sie die Nachzahlung nach dem endgültigen Steuerbescheid nicht unvorbereitet.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Die Auswirkungen des Budgetmaßnahmengesetzes 2026 hängen von Ihrer konkreten Situation ab – für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder die WKO. Stand der Informationen: Juli 2026.
Häufige Fragen
Was ändert sich mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 für Selbstständige?
Die wichtigsten Punkte: Die steuerfreie Mitarbeiterprämie sinkt von 1.000 € auf 500 €, die SVS-Höchstbeitragsgrundlage steigt auf 8.085 € monatlich, und die Betrugsbekämpfung wird verschärft (Kontenregister-Einschau, Wegzugsbesteuerung, Scheinfirmen). Kleinunternehmergrenze und Basispauschalierung bleiben unverändert bzw. günstiger.
Wie hoch ist die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026?
2026 beträgt die steuerfreie Mitarbeiterprämie maximal 500 € pro Mitarbeiter und Jahr – halb so viel wie die 1.000 € des Vorjahres. Der Betrag bleibt frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Wie stark steigt die SVS-Höchstbeitragsgrundlage 2026?
Die Höchstbeitragsgrundlage steigt von 7.525 € auf 8.085 € monatlich, also um rund 7,4 Prozent. Für Selbstständige an der Obergrenze bedeutet das rund 150 € mehr Beitrag pro Monat. Das ist eine reguläre Aufwertung, keine außerordentliche Sonderanhebung.
Bleibt die Kleinunternehmergrenze 2026 bei 55.000 Euro?
Ja. Die Kleinunternehmergrenze liegt weiterhin bei 55.000 € netto pro Jahr, mit einer einmaligen Toleranz von 10 Prozent (bis 60.500 €). Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 ändert daran nichts.