Die Umsatzsteuervoranmeldung für das dritte Quartal 2026 ist am 16. November fällig - nicht am 15., weil der auf einen Sonntag fällt. Der nächste Quartalstermin ist der 15. Februar 2027. Wer den Termin trotzdem verpasst, zahlt bis zu 10 Prozent Verspätungszuschlag auf die gemeldete Zahllast, dazu 2 Prozent Säumniszuschlag, wenn auch das Geld zu spät beim Finanzamt ist.
- Bis 55.000 € Vorjahresumsatz entfällt die Einreichungspflicht, wenn keine Zahllast offenbleibt oder eine Gutschrift entsteht.
- Zwischen 55.000 € und 100.000 € Vorjahresumsatz wird quartalsweise gemeldet, darüber monatlich.
- Frist: der 15. des zweitfolgenden Kalendermonats - fällt er auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.
- Meldung und Zahlung sind zwei getrennte Pflichten mit demselben Termin.
- Verspätungszuschlag bis 10 Prozent, Säumniszuschlag 2 Prozent - beide erst ab einem Betrag über 50 €.
- Eingereicht wird elektronisch über FinanzOnline, das Formular U30 bleibt der Ausnahmefall.
- Die Jahreserklärung U1 folgt bis 30. April in Papierform oder bis 30. Juni elektronisch.
Wer die UVA abgeben muss - und wer nicht
Seit der Anhebung der Kleinunternehmergrenze richtet sich alles nach zwei Beträgen: 55.000 € und 100.000 € Vorjahresumsatz.
Liegt der Umsatz des Vorjahres nicht über 55.000 €, entfällt die Pflicht zur Einreichung - vorausgesetzt, es bleibt keine Zahllast offen oder es ergibt sich eine Gutschrift. Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet und unecht steuerbefreite Umsätze erzielt, muss ebenfalls keine UVA abgeben. Das Finanzamt kann die laufende Abgabe aber im Einzelfall anordnen, etwa wenn Aufzeichnungspflichten verletzt wurden.
Über 55.000 € wird gemeldet, die Frage ist nur wie oft. Bis 100.000 € Vorjahresumsatz ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum, darüber der Kalendermonat. Wer freiwillig monatlich melden möchte, kann das tun - die Entscheidung bindet für ein Kalenderjahr.
Vorjahresumsatz |
Voranmeldungszeitraum |
Einreichung |
|---|---|---|
bis 55.000 € |
Quartal |
entfällt, solange keine Zahllast offenbleibt |
55.000 € bis 100.000 € |
Quartal |
verpflichtend, vier Termine im Jahr |
über 100.000 € |
Monat |
verpflichtend, zwölf Termine im Jahr |
Maßgeblich ist der Umsatz des Vorjahres, nicht der laufende. Wer 2026 die 100.000 € überschreitet, meldet 2026 weiter quartalsweise und wechselt erst mit Jänner 2027 auf den Monatsrhythmus. Im Gründungsjahr gibt es kein Vorjahr: Dann wird der Umsatz des ersten Kalenderjahres geschätzt, und liegt er voraussichtlich über 100.000 €, wird von Beginn an monatlich gemeldet.
Die Termine 2026 im Überblick
Die Frist endet spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember, verschiebt § 108 Abs. 3 BAO das Fristende für die Einreichung auf den nächsten Werktag, für die Zahlung gilt dasselbe nach § 210 Abs. 3 BAO. 2026 betrifft das zwei der vier Quartalstermine.
Quartal |
Termin laut Gesetz |
tatsächlicher letzter Tag |
|---|---|---|
1. Quartal 2026 (Jänner bis März) |
15.5.2026 |
Freitag, 15.5.2026 |
2. Quartal 2026 (April bis Juni) |
15.8.2026 |
Montag, 17.8.2026 (15.8. ist Samstag und Feiertag) |
3. Quartal 2026 (Juli bis September) |
15.11.2026 |
Montag, 16.11.2026 (15.11. ist Sonntag) |
4. Quartal 2026 (Oktober bis Dezember) |
15.2.2027 |
Montag, 15.2.2027 |
Monatsmelder haben zwölf Termine, verschoben waren 2026 der 16.2., der 16.3., der 17.8. und der 16.11. Als Nächstes folgen der 16.11.2026 für September, der 15.12.2026 für Oktober, der 15.1.2027 für November und der 15.2.2027 für Dezember.
Praktisch fallen an denselben vier Quartalstagen auch die Quartalszahlungen der Kammerumlage 1 an. Wer beides in einem Aufwasch erledigt, spart sich einen zweiten Termin im Kalender.
Melden und zahlen sind zwei Pflichten
Der häufigste teure Irrtum: Die Zahllast wird überwiesen, die Voranmeldung aber nicht abgeschickt. Beides ist bis zum Fälligkeitstag zu erledigen, und beides wird getrennt sanktioniert.
- Verspätungszuschlag für die zu späte Einreichung: bis zu 10 Prozent der Abgabe. Das Finanzamt hat dabei Ermessen, entscheidend sind Ausmaß der Verspätung und bisheriges Verhalten.
- Säumniszuschlag für die zu späte Zahlung: 2 Prozent des nicht rechtzeitig entrichteten Betrags, bei weiterer Säumnis kommen in zwei Stufen je 1 Prozent dazu.
- Bagatellgrenze: Beide Zuschläge werden nicht festgesetzt, wenn sie 50 € nicht übersteigen.
Die Details zu beiden Zuschlägen stehen in der WKO-Information zu UVA und Umsatzsteuerjahreserklärung (Stand 1. Juni 2026).
So läuft die Einreichung über FinanzOnline
Die elektronische Übermittlung ist die Regel. Sie melden sich in FinanzOnline an, wählen unter "Eingaben" die Erklärungen, dann "Umsatzsteuervoranmeldung (U30)" und den Zeitraum. Die Kennzahlen entsprechen dem Papierformular:
- Kennzahl 000: Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage, aufgeteilt auf die Kennzahlen der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze
- Kennzahl 021: darin enthaltene Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht
- Kennzahl 060: von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Steuerbeträge - hier landet der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen
- Kennzahl 095: Zahllast oder Überschuss als Ergebnis
Das Formular U30 in Papierform bleibt zulässig, wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung fehlen. Wer eine Buchhaltungssoftware verwendet, überträgt die UVA meist direkt aus dem Programm.
Rechnen Sie die UVA nicht am Fälligkeitstag. Buchen Sie die Ausgangs- und Eingangsrechnungen bis zum 5. des Monats fertig, prüfen Sie die Vorsteuer auf fehlende Rechnungsmerkmale und reichen Sie am 10. ein. Fehlt auf einer Eingangsrechnung ein Pflichtmerkmal, ist der Vorsteuerabzug gefährdet - welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, ist genau geregelt.
Soll- oder Istbesteuerung: was überhaupt gemeldet wird
Bevor Sie Beträge eintragen, muss klar sein, wann die Steuerschuld entsteht. Im Soll-System - dem Regelfall - entsteht sie mit Ablauf des Monats, in dem Sie geliefert oder geleistet haben. Ob der Kunde zahlt, ist dafür egal. Wer im Mai liefert und im Oktober das Geld sieht, führt die Umsatzsteuer als Monatsmelder trotzdem am 15. Juli ab, als Quartalsmelder im August. Eine spätere Rechnung verschiebt die Steuerschuld höchstens um einen Monat.
Im Ist-System zählt der Zahlungseingang. Anwenden dürfen es Freiberufler unabhängig von der Umsatzhöhe, nicht buchführungspflichtige Gewerbebetriebe sowie andere Tätigkeiten wie die Vermietung, solange die Umsätze in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre 110.000 € nicht überschritten haben. Zwingend im Soll-System sind buchführungspflichtige Gewerbebetriebe.
Der Preis der Istbesteuerung: Auch der Vorsteuerabzug entsteht erst mit der Bezahlung der Eingangsrechnung. Wer große Anschaffungen auf Ziel kauft, holt sich die Vorsteuer also später. Für Berechtigte gilt die Istbesteuerung von Gesetzes wegen; wer stattdessen nach Sollentgelten versteuern will, braucht dafür einen Antrag. Für Betriebe mit langen Zahlungszielen ist die Istbesteuerung eine der wirksamsten Liquiditätsmaßnahmen überhaupt - sie verhindert, dass Sie Umsatzsteuer für Rechnungen vorfinanzieren, die noch offen sind.
Eine Ausnahme gilt in beiden Systemen für Anzahlungen: Wird vor Vollendung der Leistung gezahlt, entsteht die Steuerschuld schon im Monat der Zahlung. Details dazu stehen in der WKO-Information zu Soll- und Istbesteuerung (Stand 1. Juli 2026).
Reverse Charge und EU-Geschäfte in der UVA
Sobald Sie im Ausland einkaufen oder Bauleistungen erbringen, wandern Beträge in eigene Kennzahlen. Geht die Steuerschuld auf Sie als Leistungsempfänger über, erklären Sie die geschuldete Steuer und machen die entsprechende Vorsteuer im selben Zeitraum geltend - unterm Strich bleibt in vielen Fällen null, gemeldet werden muss es trotzdem. Für Bauleistungen und für den innergemeinschaftlichen Erwerb gelten dabei unterschiedliche Regeln. Wer mit seiner UID-Nummer innergemeinschaftliche Lieferungen ausführt oder Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erbringt, braucht zusätzlich die Zusammenfassende Meldung - die läuft getrennt von der UVA und hat eigene Fristen.
Gutschrift statt Zahllast
Ein Beispiel aus dem Gründungsjahr: Eine Fotografin richtet ihr Studio ein und kauft Ausrüstung um 24.000 € brutto. Darin stecken 4.000 € Vorsteuer. Ihre Umsätze im selben Quartal betragen 6.000 € netto, also 1.200 € Umsatzsteuer. Statt einer Zahllast ergibt sich ein Überschuss von 2.800 €. Wer in dieser Situation die Voranmeldung nicht einreicht, wartet unnötig bis zur Jahreserklärung auf sein Geld.
Übersteigen die Vorsteuern die Umsatzsteuer, entsteht ein Überschuss. Er wird nicht automatisch überwiesen, sondern zunächst am Abgabenkonto gutgeschrieben. Ein Guthaben können Sie über FinanzOnline zurückfordern oder stehen lassen, um die nächste Zahllast zu decken. Gerade in Gründungsjahren mit hohen Anschaffungen ist die rechtzeitige UVA damit bares Geld: Wer sie liegen lässt, verschenkt Liquidität für Monate.
Wenn die UVA falsch war
Ein Fehler wird nicht nachträglich in der alten Meldung repariert, sondern mit einer berichtigten Voranmeldung für denselben Zeitraum korrigiert. Kleinere Differenzen lassen sich auch in der Jahreserklärung ausgleichen. Führt die Berichtigung zu einer Nachzahlung, ist ein Säumniszuschlag möglich - eine rasche Selbstanzeige nach § 29 FinStrG kann bei größeren Beträgen die finanzstrafrechtliche Seite entschärfen, verlangt aber die vollständige Offenlegung und die fristgerechte Zahlung.
Die Jahreserklärung schließt den Kreis
Nach Ablauf des Kalenderjahres kommt die Umsatzsteuerjahreserklärung mit dem Formular U1. Sie fasst alle Voranmeldungen zusammen und gleicht Differenzen aus. Die Fristen: 30. April des Folgejahres in Papierform, 30. Juni bei elektronischer Übermittlung. Wer steuerlich vertreten ist, hat über die Quotenregelung der Kanzlei in der Regel länger Zeit.
Abgeben muss die Jahreserklärung grundsätzlich jeder Unternehmer, ab 55.000 € Umsatz elektronisch. Befreit sind nur Kleinunternehmer mit höchstens 55.000 € Umsatz, die keine Steuer zu entrichten haben. Zur Einordnung in das gesamte Steuerjahr samt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Einkommensteuererklärung lohnt der Blick auf die Steuerpflichten von Selbstständigen insgesamt.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen Steuerberater. Stand der Informationen: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung 2026 abgegeben werden?
Spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats. Für Quartalsmelder sind das der 15.5.2026, der 17.8.2026, der 16.11.2026 und der 15.2.2027 - die beiden mittleren Termine verschieben sich, weil der 15. auf einen Feiertag beziehungsweise einen Sonntag fällt.
Ab welchem Umsatz muss ich eine UVA einreichen?
Ab 55.000 € Vorjahresumsatz. Darunter entfällt die Einreichung, solange keine Zahllast offenbleibt oder eine Gutschrift entsteht. Ab 100.000 € Vorjahresumsatz wird monatlich statt quartalsweise gemeldet.
Was passiert, wenn ich die UVA vergesse?
Für die verspätete Einreichung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der Abgabe festgesetzt werden, für die verspätete Zahlung ein Säumniszuschlag von 2 Prozent. Beträge bis 50 € werden nicht vorgeschrieben.
Kann ich die UVA in Papierform abgeben?
Nur ausnahmsweise mit dem Formular U30, wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung fehlen. Der Regelweg ist FinanzOnline.
Wie korrigiere ich eine falsche Umsatzsteuervoranmeldung?
Mit einer berichtigten Voranmeldung für denselben Zeitraum. Kleinere Abweichungen lassen sich auch über die Jahreserklärung ausgleichen. Ergibt sich eine Nachzahlung, kann ein Säumniszuschlag anfallen.