Wer 2026 in Österreich ein Gewerbe anmelden möchte, kann das über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) online erledigen – bei freien Gewerben in wenigen Minuten und kostenlos. Die Befreiung der Bundesverwaltungsabgaben durch NeuFöG macht den Standard-Anmeldevorgang gebührenfrei. Nur bei reglementierten Gewerben muss zusätzlich der Befähigungsnachweis erbracht werden.
- Anmeldung kostenlos über das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) oder das USP
- Bei freien Gewerben: Online-Anmeldung in wenigen Minuten möglich, ohne Befähigungsnachweis
- Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis (Meisterprüfung, Studium plus Praxis, Konzessionsprüfung)
- Voraussetzung: Volljährigkeit und EU/EWR-Staatsbürgerschaft (oder Aufenthaltstitel mit Erwerbsrecht)
- NeuFöG-Befreiung: keine Bundesverwaltungsabgaben bei Erstgründung
- Gewerbeschein wird als Auszug aus dem GISA innerhalb von 3 Monaten zugestellt
- Stand: April 2026
Drei Gewerbearten in Österreich
Die Gewerbeordnung unterscheidet drei Kategorien mit unterschiedlichen Anforderungen.
Kategorie |
Befähigung |
Anzahl |
|---|---|---|
Freie Gewerbe |
kein Befähigungsnachweis nötig |
rund 440 |
Reglementierte Gewerbe |
Befähigungsnachweis erforderlich |
rund 80 |
Teilgewerbe |
vereinfachte Befähigung |
rund 20 |
Mehr zur Unterscheidung in unserem Freie-Berufe-Artikel und zur Liste der reglementierten Gewerbe in Reglementierte Gewerbe.
Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung 2026
Drei persönliche Voraussetzungen müssen für jedes Gewerbe erfüllt sein:
1. Volljährigkeit. Mindestens 18 Jahre alt. Bei jüngeren Personen ist eine Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter möglich, allerdings selten praktiziert.
2. Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel.
- EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft (inkl. Schweiz) – automatischer Zugang
- Drittstaatsangehörige: Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung erforderlich (z. B. „Rot-Weiß-Rot – Karte“, „Daueraufenthalt – EU“, Asylberechtigte)
3. Keine Gewerbeausschluss-Gründe. Insbesondere keine relevanten Vorstrafen (Vermögensdelikte, Insolvenzdelikte) und keine offenen Insolvenzverfahren ohne Sanierungsplan.
Bei reglementierten Gewerben kommt der Befähigungsnachweis hinzu – typisch über Meisterprüfung, einschlägigen Studienabschluss plus Praxis, oder Lehrabschluss plus mehrjährige Berufserfahrung.
Online-Anmeldung über GISA: Schritt für Schritt
Bei freien Gewerben ist die Online-Anmeldung 2026 die Standard-Variante. Der Ablauf:
- Anmelden beim USP-Registrierung mit ID Austria oder Bürgerkarte
- Gewerbeart wählen: Freie Gewerbe sind in der Bundeseinheitlichen Liste verzeichnet (siehe BMWET)
- Persönliche Daten ergänzen, bei Fremdsprachigkeit: Übersetzungen
- NeuFöG-Erklärung bei Erstgründung mitausfüllen (Gebührenbefreiung)
- Standort angeben (Geschäftsadresse, ggf. Wohnung-als-Geschäftsstandort)
- Absenden – Bestätigung kommt elektronisch innerhalb weniger Tage
Bei reglementierten Gewerben erfolgt eine zusätzliche Prüfung des Befähigungsnachweises – der Vorgang dauert 2 bis 6 Wochen.
Die NeuFöG-Erklärung ist Teil des Anmeldeformulars – bei aktivem Häkchen werden alle Bundesverwaltungsabgaben automatisch erlassen. Wer das Häkchen vergisst, zahlt mehrere hundert Euro mehr. Bei Bedarf nachträglich beim Gewerbe-Bezirk korrigieren – geht aber nicht immer reibungslos. Lieber gleich mit Erstantrag erledigen.
Offline-Anmeldung beim Bezirksamt
Wer die Online-Variante nicht nutzen möchte oder eine besondere Konstellation hat, kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt oder Magistratischen Bezirksamt anmelden. Vorteile:
- Persönliche Beratung bei komplexen Konstellationen
- Klärung von Befähigungsnachweis-Fragen direkt vor Ort
- Bei reglementierten Gewerben oft sinnvoll
- Sprachenbarriere: Übersetzer können einbezogen werden
Termin: typisch innerhalb 1-2 Wochen erhältlich. Mitzubringen: Lichtbildausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), Befähigungsnachweise (bei reglementierten Gewerben), NeuFöG-Erklärung.
Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026?
Mit NeuFöG-Befreiung ist die Gewerbeanmeldung selbst kostenlos. Folgende Gebühren entfallen:
- Bundesverwaltungsabgabe (vorher 47,30 Euro): entfällt
- Stempelmarken auf Anträge: entfallen
- WKO-Beitritts-Pauschale: entfällt im ersten Jahr
Folgekosten ab dem zweiten Jahr:
- WKO-Grundumlage: branchenabhängig 50 bis 400 Euro pro Jahr
- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): ab 1.926 Euro pro Jahr bei Mindestbeitragsgrundlage – mehr in unseren SVS-Beiträgen 2026
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt automatisch die SVS-Versicherungspflicht – unabhängig vom tatsächlichen Umsatz. Wer bei Mindestbeitragsgrundlage versichert ist, zahlt rund 160 Euro pro Monat. Bei reinem Hobby- oder sehr kleinem Nebenerwerb prüfen Sie vorher, ob die Versicherungsgrenze für „Neue Selbstständige“ (rund 6.613 Euro Jahresgewinn 2026) eine bessere Variante ist – dann ohne Gewerbeschein.
GISA und Gewerbeschein: Was Sie nach der Anmeldung erhalten
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie einen Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria – das ist Ihr Gewerbeschein. Die Behörde muss Ihre Daten innerhalb von 3 Monaten in das GISA eintragen.
Was im Auszug steht:
- Gewerbeart und genaue Bezeichnung
- Standort der Gewerbeausübung
- Name des Gewerbeinhabers oder der Gewerbegesellschaft
- GISA-Zahl als eindeutige Identifikation
- Beginn der Gewerbeausübung
Der GISA-Auszug wird elektronisch zugesandt. Bei Bedarf können Sie weitere Auszüge kostenlos über das USP abrufen.
Gewerbliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein: Wer darf das?
Drei Personenkreise dürfen 2026 ohne Gewerbeschein tätig sein:
1. Freie Berufe. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten – sie haben eigene Berufsordnungen und Berufskammern. Anmeldung beim Finanzamt reicht.
2. Neue Selbstständige. Vortragende, Künstler, Schriftsteller, Hebammen, Trainer – Werkvertragsbasis ohne Gewerbeordnung. SVS-Pflicht ab Versicherungsgrenze. Mehr in Freie Berufe.
3. Land- und Forstwirte. Eigene Sozialversicherung über SVS-Bauern, eigene steuerliche Behandlung.
Bei Unsicherheit klären Sie mit dem WKO-Gründerservice oder einem Rechtsanwalt, ob Ihre Tätigkeit ein Gewerbe oder einen anderen Status erfordert.
Mehrere Gewerbe parallel anmelden
Wer mehrere unabhängige Tätigkeiten ausübt, kann mehrere Gewerbe parallel anmelden. Beispiele:
- Webdesign (freies Gewerbe) + Werbeagentur (freies Gewerbe)
- Friseur (reglementiertes Gewerbe) + Verkauf von Haarpflegeprodukten (freies Gewerbe)
- Vermietung (kein Gewerbe) + Buchhaltung (freies Gewerbe)
Pro angemeldetem Gewerbe fällt einmalig eine separate Anmeldung an. Die WKO-Grundumlage wird oft kombiniert berechnet, nicht je Gewerbe einzeln.
Ruhend-Stellung und Abmeldung
Wer ein Gewerbe vorübergehend nicht ausübt, kann es ruhend stellen. Während der Ruhezeit:
- Keine WKO-Grundumlage
- Keine SVS-Beiträge (sofern Ruhend-Meldung auch bei SVS)
- Wiederaufnahme jederzeit möglich
- Befähigungsnachweis bleibt gültig
Dauerhafte Abmeldung erfolgt formlos beim Bezirksamt – keine Gebühren.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Fragen zur Befähigungsanforderung, Standortwahl oder besonderen Konstellationen klären Sie mit dem WKO-Gründerservice oder einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gewerberecht. Stand der Informationen: April 2026.
Häufige Fragen
Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026?
Mit NeuFöG-Befreiung kostenlos. Bundesverwaltungsabgaben, Stempelgebühren und WKO-Pauschale entfallen im ersten Jahr. Ab dem zweiten Jahr WKO-Grundumlage 50-400 Euro plus SVS-Beiträge ab 1.926 Euro pro Jahr.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
Ja, freie Gewerbe können in wenigen Minuten über das GISA oder das USP online angemeldet werden. Voraussetzung: ID Austria oder Bürgerkarte. Reglementierte Gewerbe erfordern Befähigungsnachweis-Prüfung und dauern 2-6 Wochen.
Was ist GISA?
Das Gewerbeinformationssystem Austria – die zentrale elektronische Datenbank für alle österreichischen Gewerbe. Der Auszug aus dem GISA ist Ihr Gewerbeschein.
Brauche ich einen Befähigungsnachweis?
Bei freien Gewerben nein. Bei reglementierten Gewerben ja – durch Meisterprüfung, einschlägigen Studienabschluss plus Praxis oder Lehrabschluss plus mehrjährige Berufserfahrung.
Kann ich mehrere Gewerbe parallel anmelden?
Ja. Pro Gewerbe einmalig anmelden. WKO-Grundumlage wird oft kombiniert berechnet, nicht je Gewerbe einzeln.