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Gewerbe anmelden in Österreich 2026: Schritt für Schritt mit GISA online

Gewerbe anmelden in Österreich 2026: GISA-Online-Anmeldung in Minuten kostenlos. Freies vs. reglementiertes Gewerbe, Voraussetzungen, Kosten und NeuFöG-Befreiung.

AutorRedaktionVeröffentlicht26. April 2026Stand26. April 2026Lesezeit5 Minuten

Wer 2026 in Österreich ein Gewerbe anmelden möchte, kann das über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) online erledigen – bei freien Gewerben in wenigen Minuten und kostenlos. Die Befreiung der Bundesverwaltungsabgaben durch NeuFöG macht den Standard-Anmeldevorgang gebührenfrei. Nur bei reglementierten Gewerben muss zusätzlich der Befähigungsnachweis erbracht werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anmeldung kostenlos über das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) oder das USP
  • Bei freien Gewerben: Online-Anmeldung in wenigen Minuten möglich, ohne Befähigungsnachweis
  • Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis (Meisterprüfung, Studium plus Praxis, Konzessionsprüfung)
  • Voraussetzung: Volljährigkeit und EU/EWR-Staatsbürgerschaft (oder Aufenthaltstitel mit Erwerbsrecht)
  • NeuFöG-Befreiung: keine Bundesverwaltungsabgaben bei Erstgründung
  • Gewerbeschein wird als Auszug aus dem GISA innerhalb von 3 Monaten zugestellt
  • Stand: April 2026

Drei Gewerbearten in Österreich

Die Gewerbeordnung unterscheidet drei Kategorien mit unterschiedlichen Anforderungen.

Kategorie
Befähigung
Anzahl
Freie Gewerbe
kein Befähigungsnachweis nötig
rund 440
Reglementierte Gewerbe
Befähigungsnachweis erforderlich
rund 80
Teilgewerbe
vereinfachte Befähigung
rund 20

Mehr zur Unterscheidung in unserem Freie-Berufe-Artikel und zur Liste der reglementierten Gewerbe in Reglementierte Gewerbe.

Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung 2026

Drei persönliche Voraussetzungen müssen für jedes Gewerbe erfüllt sein:

1. Volljährigkeit. Mindestens 18 Jahre alt. Bei jüngeren Personen ist eine Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter möglich, allerdings selten praktiziert.

2. Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel.

  • EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft (inkl. Schweiz) – automatischer Zugang
  • Drittstaatsangehörige: Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung erforderlich (z. B. „Rot-Weiß-Rot – Karte“, „Daueraufenthalt – EU“, Asylberechtigte)

3. Keine Gewerbeausschluss-Gründe. Insbesondere keine relevanten Vorstrafen (Vermögensdelikte, Insolvenzdelikte) und keine offenen Insolvenzverfahren ohne Sanierungsplan.

Bei reglementierten Gewerben kommt der Befähigungsnachweis hinzu – typisch über Meisterprüfung, einschlägigen Studienabschluss plus Praxis, oder Lehrabschluss plus mehrjährige Berufserfahrung.

Online-Anmeldung über GISA: Schritt für Schritt

Bei freien Gewerben ist die Online-Anmeldung 2026 die Standard-Variante. Der Ablauf:

  1. Anmelden beim USP-Registrierung mit ID Austria oder Bürgerkarte
  2. Gewerbeart wählen: Freie Gewerbe sind in der Bundeseinheitlichen Liste verzeichnet (siehe BMWET)
  3. Persönliche Daten ergänzen, bei Fremdsprachigkeit: Übersetzungen
  4. NeuFöG-Erklärung bei Erstgründung mitausfüllen (Gebührenbefreiung)
  5. Standort angeben (Geschäftsadresse, ggf. Wohnung-als-Geschäftsstandort)
  6. Absenden – Bestätigung kommt elektronisch innerhalb weniger Tage

Bei reglementierten Gewerben erfolgt eine zusätzliche Prüfung des Befähigungsnachweises – der Vorgang dauert 2 bis 6 Wochen.

Praxis-Tipp: NeuFöG-Erklärung nicht vergessen
Die NeuFöG-Erklärung ist Teil des Anmeldeformulars – bei aktivem Häkchen werden alle Bundesverwaltungsabgaben automatisch erlassen. Wer das Häkchen vergisst, zahlt mehrere hundert Euro mehr. Bei Bedarf nachträglich beim Gewerbe-Bezirk korrigieren – geht aber nicht immer reibungslos. Lieber gleich mit Erstantrag erledigen.

Offline-Anmeldung beim Bezirksamt

Wer die Online-Variante nicht nutzen möchte oder eine besondere Konstellation hat, kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt oder Magistratischen Bezirksamt anmelden. Vorteile:

  • Persönliche Beratung bei komplexen Konstellationen
  • Klärung von Befähigungsnachweis-Fragen direkt vor Ort
  • Bei reglementierten Gewerben oft sinnvoll
  • Sprachenbarriere: Übersetzer können einbezogen werden

Termin: typisch innerhalb 1-2 Wochen erhältlich. Mitzubringen: Lichtbildausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), Befähigungsnachweise (bei reglementierten Gewerben), NeuFöG-Erklärung.

Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026?

Mit NeuFöG-Befreiung ist die Gewerbeanmeldung selbst kostenlos. Folgende Gebühren entfallen:

  • Bundesverwaltungsabgabe (vorher 47,30 Euro): entfällt
  • Stempelmarken auf Anträge: entfallen
  • WKO-Beitritts-Pauschale: entfällt im ersten Jahr

Folgekosten ab dem zweiten Jahr:

  • WKO-Grundumlage: branchenabhängig 50 bis 400 Euro pro Jahr
  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): ab 1.926 Euro pro Jahr bei Mindestbeitragsgrundlage – mehr in unseren SVS-Beiträgen 2026
Achtung: SVS-Pflicht ab Anmeldung
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt automatisch die SVS-Versicherungspflicht – unabhängig vom tatsächlichen Umsatz. Wer bei Mindestbeitragsgrundlage versichert ist, zahlt rund 160 Euro pro Monat. Bei reinem Hobby- oder sehr kleinem Nebenerwerb prüfen Sie vorher, ob die Versicherungsgrenze für „Neue Selbstständige“ (rund 6.613 Euro Jahresgewinn 2026) eine bessere Variante ist – dann ohne Gewerbeschein.

GISA und Gewerbeschein: Was Sie nach der Anmeldung erhalten

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie einen Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria – das ist Ihr Gewerbeschein. Die Behörde muss Ihre Daten innerhalb von 3 Monaten in das GISA eintragen.

Was im Auszug steht:

  • Gewerbeart und genaue Bezeichnung
  • Standort der Gewerbeausübung
  • Name des Gewerbeinhabers oder der Gewerbegesellschaft
  • GISA-Zahl als eindeutige Identifikation
  • Beginn der Gewerbeausübung

Der GISA-Auszug wird elektronisch zugesandt. Bei Bedarf können Sie weitere Auszüge kostenlos über das USP abrufen.

Gewerbliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein: Wer darf das?

Drei Personenkreise dürfen 2026 ohne Gewerbeschein tätig sein:

1. Freie Berufe. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten – sie haben eigene Berufsordnungen und Berufskammern. Anmeldung beim Finanzamt reicht.

2. Neue Selbstständige. Vortragende, Künstler, Schriftsteller, Hebammen, Trainer – Werkvertragsbasis ohne Gewerbeordnung. SVS-Pflicht ab Versicherungsgrenze. Mehr in Freie Berufe.

3. Land- und Forstwirte. Eigene Sozialversicherung über SVS-Bauern, eigene steuerliche Behandlung.

Bei Unsicherheit klären Sie mit dem WKO-Gründerservice oder einem Rechtsanwalt, ob Ihre Tätigkeit ein Gewerbe oder einen anderen Status erfordert.

Mehrere Gewerbe parallel anmelden

Wer mehrere unabhängige Tätigkeiten ausübt, kann mehrere Gewerbe parallel anmelden. Beispiele:

  • Webdesign (freies Gewerbe) + Werbeagentur (freies Gewerbe)
  • Friseur (reglementiertes Gewerbe) + Verkauf von Haarpflegeprodukten (freies Gewerbe)
  • Vermietung (kein Gewerbe) + Buchhaltung (freies Gewerbe)

Pro angemeldetem Gewerbe fällt einmalig eine separate Anmeldung an. Die WKO-Grundumlage wird oft kombiniert berechnet, nicht je Gewerbe einzeln.

Ruhend-Stellung und Abmeldung

Wer ein Gewerbe vorübergehend nicht ausübt, kann es ruhend stellen. Während der Ruhezeit:

  • Keine WKO-Grundumlage
  • Keine SVS-Beiträge (sofern Ruhend-Meldung auch bei SVS)
  • Wiederaufnahme jederzeit möglich
  • Befähigungsnachweis bleibt gültig

Dauerhafte Abmeldung erfolgt formlos beim Bezirksamt – keine Gebühren.

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Fragen zur Befähigungsanforderung, Standortwahl oder besonderen Konstellationen klären Sie mit dem WKO-Gründerservice oder einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gewerberecht. Stand der Informationen: April 2026.

Häufige Fragen

Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026?

Mit NeuFöG-Befreiung kostenlos. Bundesverwaltungsabgaben, Stempelgebühren und WKO-Pauschale entfallen im ersten Jahr. Ab dem zweiten Jahr WKO-Grundumlage 50-400 Euro plus SVS-Beiträge ab 1.926 Euro pro Jahr.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, freie Gewerbe können in wenigen Minuten über das GISA oder das USP online angemeldet werden. Voraussetzung: ID Austria oder Bürgerkarte. Reglementierte Gewerbe erfordern Befähigungsnachweis-Prüfung und dauern 2-6 Wochen.

Was ist GISA?

Das Gewerbeinformationssystem Austria – die zentrale elektronische Datenbank für alle österreichischen Gewerbe. Der Auszug aus dem GISA ist Ihr Gewerbeschein.

Brauche ich einen Befähigungsnachweis?

Bei freien Gewerben nein. Bei reglementierten Gewerben ja – durch Meisterprüfung, einschlägigen Studienabschluss plus Praxis oder Lehrabschluss plus mehrjährige Berufserfahrung.

Kann ich mehrere Gewerbe parallel anmelden?

Ja. Pro Gewerbe einmalig anmelden. WKO-Grundumlage wird oft kombiniert berechnet, nicht je Gewerbe einzeln.

Quellen