Finanzen

Pensionsvorsorge für Selbstständige 2026: SVS, Säulen, private Optionen

Pensionsvorsorge für Selbstständige in Österreich 2026: SVS-Pflichtpension, Selbständigenvorsorge 1,53 Prozent, private Vorsorge – die drei Säulen erklärt.

AutorRedaktionVeröffentlicht6. April 2014Stand26. April 2026Lesezeit6 Minuten

Die staatliche Pension allein reicht für Selbstständige in Österreich 2026 selten zum Lebensstandard-Erhalt. Wer 35 Jahre lang an der SVS-Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro pro Monat versichert war, erhält rund 800 Euro Bruttopension – deutlich unter der österreichischen Armutsgefährdungsschwelle. Drei Säulen der Vorsorge gleichen das aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • SVS-Pensionsversicherung 2026: Pflichtbeitrag 18,5 Prozent der Beitragsgrundlage
  • Mindestbeitragsgrundlage 2026: 551,10 Euro pro Monat, Höchstbeitragsgrundlage 8.085 Euro pro Monat
  • Selbständigenvorsorge: 1,53 Prozent der Krankenversicherungsbeitragsgrundlage in eine Vorsorgekasse
  • Drei Säulen: SVS-Pflichtpension, betriebliche Vorsorge, private Vorsorge
  • SVS-Beiträge sind zu 100 Prozent als Betriebsausgabe absetzbar
  • Stand: April 2026

Die drei Säulen der Pensionsvorsorge

Das österreichische Pensionssystem basiert seit den 2000er-Jahren auf einem Drei-Säulen-Modell. Für Selbstständige sieht es 2026 so aus:

Säule
Form
Pflicht oder freiwillig
Säule 1 – Staatlich
SVS-Pensionsversicherung (umlagefinanziert)
Pflicht ab Versicherungsgrenze
Säule 2 – Betrieblich
Selbständigenvorsorge in BVK (Betriebliche Vorsorgekasse)
Pflicht ab Versicherungsgrenze
Säule 3 – Privat
Lebensversicherung, Pensionskasse, Wertpapiere, Immobilien
freiwillig

Wichtig: Im Unterschied zu Angestellten gibt es für Selbstständige in Österreich keine klassische zweite Säule mit Arbeitgeberbeitrag. Die Selbständigenvorsorge ist eine Pflicht-Variante, aber die Beiträge zahlt der Selbstständige selbst.

Säule 1: Die SVS-Pflichtpension 2026

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ist die Pflichtversicherung für Gewerbetreibende, OG/KG-Gesellschafter, geschäftsführende GmbH-Gesellschafter und neue Selbstständige. Die wichtigsten Eckpunkte 2026:

  • Beitrag Pensionsversicherung: 18,5 Prozent der Beitragsgrundlage
  • Mindestbeitragsgrundlage: 551,10 Euro pro Monat (jährlich 6.613 Euro)
  • Höchstbeitragsgrundlage: 8.085 Euro pro Monat (jährlich 97.020 Euro)
  • Mindest-Pensionsbeitrag pro Monat: 102 Euro (18,5 Prozent von 551,10)
  • Höchst-Pensionsbeitrag pro Monat: 1.495,73 Euro (18,5 Prozent von 8.085)

Die SVS-Beiträge sind zu 100 Prozent als Betriebsausgabe absetzbar – das gilt für Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung gleichermaßen.

Achtung: Wer an der Mindestbeitragsgrundlage versichert ist, riskiert Altersarmut
Die Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro pro Monat führt nach 35 Versicherungsjahren zu einer monatlichen Bruttopension von rund 800 Euro – das ist deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle (rund 1.471 Euro pro Monat in Österreich 2024). Wer langfristig in der Mindestversicherung bleibt, sollte zwingend die Säulen 2 und 3 ausbauen.

Wie sich die SVS-Pension berechnet

Die Pensionsformel der SVS folgt dem Pensionskonto-System (gilt für Versicherungsverläufe ab 2005). Vereinfacht:

Jährliche Gutschrift = Beitragsgrundlage × 1,78 Prozent

Bei einer Beitragsgrundlage von 30.000 Euro pro Jahr werden also jährlich 534 Euro auf das Pensionskonto gutgeschrieben. Nach 35 Beitragsjahren mit konstantem Einkommen ergibt das eine Brutto-Monatspension von rund 1.560 Euro (14 Auszahlungen pro Jahr).

Wer die Höchstbeitragsgrundlage von 97.020 Euro pro Jahr ausschöpft, baut nach 35 Jahren eine Brutto-Monatspension von rund 5.040 Euro auf – aber zahlt dafür 17.949 Euro Pensionsversicherung pro Jahr.

Säule 2: Die Selbständigenvorsorge in der BVK

Seit 2008 zahlen alle SVS-pflichtversicherten Selbstständigen verpflichtend in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ein. Der Beitrag beträgt 1,53 Prozent der Krankenversicherungs-Beitragsgrundlage.

Bei einer Jahresbeitragsgrundlage von 30.000 Euro fließen also jährlich 459 Euro in die BVK. Diese Summe wird verzinst und steht im Pensionsalter als Einmalzahlung oder Renten-Auszahlung zur Verfügung.

Drei Eckpunkte zur Selbständigenvorsorge:

  • Auswahl der BVK: Selbstständiger wählt aus zehn lizenzierten Vorsorgekassen. Wechsel ist alle vier Jahre möglich.
  • Veranlagung: Konservativ in Anleihen und Immobilien, Renditen typisch 1 bis 3 Prozent pro Jahr nach Kosten.
  • Auszahlung: Frühestens mit Antritt der gesetzlichen Pension. Dann wahlweise Einmalzahlung (mit ermäßigter 6-Prozent-Lohnsteuer) oder lebenslange Rente.

Säule 3: Private Pensionsvorsorge

Die freiwillige private Vorsorge ist für Selbstständige der wichtigste Hebel. Vier Vehikel haben sich in Österreich etabliert:

1. Private Pensionsversicherung mit Lebensversicherungs-Charakter. Klassisches Sparprodukt mit Garantieverzinsung (aktuell rund 0,5 Prozent) plus Überschussbeteiligung (Gesamtrendite typisch 1,5 bis 2,5 Prozent). Vorteil: Steuerprivileg im Auszahlungsfall (KESt-frei). Nachteil: hohe Abschluss- und Verwaltungskosten.

2. Fondsgebundene Lebensversicherung. Anlage in Fonds mit Versicherungsmantel. Höhere Renditechancen (3 bis 6 Prozent langfristig), aber auch Verlustrisiko. KESt-Privileg gilt nach 10 Jahren Vertragsdauer plus Auszahlung in Rentenform.

3. ETF-Sparplan im Wertpapierdepot. Steuerlich unprivilegiert, aber kostengünstig (TER 0,1 bis 0,3 Prozent). Renditen langfristig 5 bis 8 Prozent bei breit gestreuten ETFs. Steuerliche Behandlung: 27,5 Prozent KESt auf Kursgewinne. Mehr in Aktiengewinne versteuern.

4. Immobilien als Altersvorsorge. Eigentum oder Vermietungsobjekt. Hohe Liquiditätsbindung, dafür Inflationsschutz und potenzielle Mieteinnahmen im Ruhestand. Mehr unter Immobilien kaufen und vermieten.

Praxis-Tipp: Mix der Säulen
In der Praxis hat sich für Selbstständige in Österreich folgender Mix bewährt: SVS-Pflichtversicherung an realer Beitragsgrundlage (nicht künstlich niedrig halten), zusätzlich monatlich 5 bis 15 Prozent des Gewinns in einen ETF-Sparplan plus optional eine fondsgebundene Lebensversicherung als steueroptimiertes Element. Wer Immobilieninteresse hat, ergänzt um eine vermietete Wohnung als vierte Säule.

Pensionsantritt: Welches Alter, welche Voraussetzungen?

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter in Österreich für Männer beträgt 65 Jahre, für Frauen wird es bis 2033 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Voraussetzungen für die Regelpension:

  • Mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre)
  • Davon mindestens 84 Pflichtversicherungsmonate
  • Erreichtes Regelpensionsalter

Vorzeitige Pensionsmöglichkeiten:

  • Korridorpension: ab 62 Jahren mit mindestens 40 Versicherungsjahren – allerdings 5,1 Prozent Abschlag pro Jahr Vorzeitigkeit
  • Schwerarbeitspension: ab 60 Jahren mit 45 Versicherungsjahren bei körperlich oder psychisch belastenden Tätigkeiten
  • Lange-Versicherten-Pension: ab 62 Jahren bei besonders langer Erwerbsbiografie – schrittweise auslaufend

Pensionsplanung: Konkrete Schritte für Selbstständige

Drei Schritte für 2026:

  1. SVS-Pensionskontoauszug anfordern. Über das SVS-Online-Portal kostenlos einsehbar. Zeigt aktuellen Kontostand und Hochrechnung.
  2. Versorgungslücke berechnen. Zielpension minus prognostizierte SVS-Pension minus BVK-Auszahlung = Lücke, die durch Säule 3 zu schließen ist.
  3. Sparplan einrichten. 10 bis 20 Prozent des Netto-Gewinns als monatlichen Sparbetrag – kombiniert aus ETF, Lebensversicherung und gegebenenfalls Immobilieninvestment.

Für eine fundierte Berechnung lohnt sich eine einmalige Beratung beim Steuerberater oder einer SVS-Pensionsberatung (kostenlos für Versicherte).

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pensionsplanung. Konkrete Berechnungen mit Hochrechnung Ihrer SVS-Pension und Ableitung der Versorgungslücke sollten Sie über die kostenlose SVS-Pensionsberatung oder einen unabhängigen Finanzberater klären lassen. Stand der Informationen: April 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist meine SVS-Pension nach 35 Versicherungsjahren?

Bei konstanter Versicherung an der Mindestbeitragsgrundlage rund 800 Euro Brutto pro Monat. Bei 30.000 Euro Jahresbeitragsgrundlage rund 1.560 Euro. Bei Höchstbeitragsgrundlage rund 5.040 Euro.

Wie viel beträgt die Mindestbeitragsgrundlage SVS 2026?

551,10 Euro pro Monat (= 6.613,20 Euro pro Jahr). Diese Werte werden jährlich von der SVS festgelegt.

Sind SVS-Beiträge steuerlich absetzbar?

Ja, zu 100 Prozent als Betriebsausgaben – das gilt für Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie den Selbständigenvorsorge-Beitrag.

Lohnt sich eine private Pensionsversicherung für Selbstständige?

Wenn das Steuerprivileg (KESt-Befreiung im Auszahlungsfall) ausgenutzt wird und die Vertragskosten unter 1,5 Prozent pro Jahr liegen: ja. Bei höheren Verwaltungskosten ist ein einfacher ETF-Sparplan oft renditestärker.

Was passiert mit meiner BVK-Vorsorge bei Geschäftsaufgabe?

Das Guthaben bleibt in der BVK liegen und wird weiter verzinst. Auszahlung frühestens mit Antritt der gesetzlichen Pension. Bei Wechsel in eine Anstellung kann das BVK-Guthaben übertragen oder weitergeführt werden.

Quellen