Ratgeber

Gehörschutz - im Arbeitsalltag oft unterschätzt

Gehörschutz bei der Arbeit: ab 80 dB bereitstellen, ab 85 dB tragen. Pflichten für Arbeitgeber, die richtige Auswahl und was kurzes Absetzen kostet.

AutorRedaktionStand22. Oktober 2026Lesezeit13 Minuten

758 der 1.368 Berufskrankheiten, die in Österreich 2024 anerkannt wurden, gingen auf Lärm zurück. Mehr als jede zweite. Gehörschutz liegt in den meisten Werkstätten bereit, das Problem ist ein anderes: Er wird abgesetzt. Für ein Telefonat, für einen schnellen Schnitt, weil er drückt. Ein Gehörschutz mit 24 dB Dämmung, der an einem Achtstundentag eine halbe Stunde lang nicht im Ohr steckt, schützt über den Tag gerechnet nur noch mit knapp 12 dB.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen, ab 85 dB müssen ihn die Beschäftigten tragen (§§ 3, 4 und 14 VOLV).
  • Gehörschutz ist das letzte Mittel: Vorher kommen leisere Maschinen, Kapselungen, Raumakustik und kürzere Einsatzzeiten.
  • Jede Person bekommt einen eigenen Gehörschutz. Einen Kapselschutz, der an der Maschine hängt und von allen benutzt wird, lässt das Gesetz nicht zu.
  • Kurzes Absetzen kostet überproportional viel Schutz: Eine Stunde ohne senkt die Wirkung eines 24-dB-Gehörschutzes auf rund 9 dB.
  • Zu starke Dämmung ist ebenfalls ein Fehler. Am Ohr sollen idealerweise 70 bis 80 dB ankommen.
  • Arbeitgebern drohen bei Verstößen 166 bis 8.324 €, im Wiederholungsfall bis 16.659 € (§ 130 ASchG, Stand Oktober 2026).

Warum Lärmschäden so spät auffallen

Lärmschwerhörigkeit tut nicht weh. Sie beginnt in den hohen Frequenzen, die im Alltag kaum jemand vermisst, und schreitet über Jahre fort. Bemerkt wird sie meist erst, wenn Gespräche in einer lauten Umgebung nicht mehr zu verstehen sind. Dann ist sie da, und sie bleibt: Die geschädigten Haarzellen im Innenohr wachsen nicht nach, eine Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar.

Laut AUVA arbeiten in Österreich rund eine halbe Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Arbeitsplätzen mit gehörgefährdendem Lärm. Die Zahl der anerkannten Fälle ist dabei nur die Spitze, denn längst nicht jede berufsbedingte Erkrankung wird auch als Berufskrankheit gemeldet und anerkannt, wie die Arbeiterkammer Wien zu den Berufskrankheiten festhält.

Ein verbreiteter Irrtum hält sich hartnäckig: Man gewöhne sich an den Lärm. Das stimmt nur für die Wahrnehmung. Das Gehör wird weiter belastet, auch wenn die Kreissäge nach ein paar Wochen nicht mehr als störend empfunden wird.

Ab 80 und ab 85 dB: Was die Lärmschutzverordnung verlangt

Die Grenzwerte stehen in der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Maßgeblich ist der Tages-Lärmexpositionspegel, also der Lärm gemittelt über einen Achtstundentag. Schwankt die Belastung von Tag zu Tag stark, darf auch eine 40-Stunden-Woche herangezogen werden (§ 3 Abs. 2 VOLV). Dazu kommen Grenzen für kurze, extreme Schallspitzen, etwa durch Schläge oder Druckluft.

Lärmbelastung (ohne Gehörschutz gerechnet)
Was der Arbeitgeber tun muss
bis 80 dB
Lärm nach dem Stand der Technik bewerten (§ 6 VOLV), keine weiteren Lärmpflichten
über 80 dB oder Spitzen über 135 dB(C) (Auslösewert)
Gehörschutz zur Verfügung stellen, Beschäftigte unterweisen, Hörtest auf Wunsch der Beschäftigten ermöglichen
über 85 dB oder Spitzen über 137 dB(C) (Expositionsgrenzwert)
Tragepflicht, Maßnahmenprogramm zur Lärmsenkung, Lärmbereiche kennzeichnen, Verzeichnis lärmexponierter Personen führen, Eignungs- und Folgeuntersuchungen; am Ohr muss der Pegel mit Gehörschutz unter 85 dB liegen

Ein Detail entscheidet über viele Streitfälle: Ob ein Wert überschritten ist, wird ohne die Wirkung des Gehörschutzes beurteilt (§ 4 und § 14 Abs. 5 VOLV). Eine Werkstatt mit 88 dB bleibt ein Lärmbereich, auch wenn alle dort Kapseln tragen. Der Gehörschutz senkt nur die Belastung am Ohr, nicht die Pflichten des Betriebs.

Die Pflichten des Arbeitgebers im Überblick

Sobald Sie Dienstnehmer beschäftigen, gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in vollem Umfang, unabhängig von der Betriebsgröße. Was beim Einstellen von Mitarbeitern gern untergeht: Die Lärmbewertung ist Teil der Arbeitsplatzevaluierung, und der Gehörschutz muss vor der ersten Schicht an der lauten Maschine bereitliegen. Im Einzelnen:

  • Bewerten und messen: Herstellerangaben oder Berechnungen reichen, solange eine Überschreitung sicher auszuschließen ist. Sonst ist eine repräsentative Messung durch fachkundige Personen Pflicht (§ 6 VOLV).
  • Erst die Quelle, dann das Ohr: Liegt der Pegel über 85 dB, kommen zuerst technische Maßnahmen (leisere Werkzeuge, Kapselungen, Schallschirme, schallschluckende Decken), dann organisatorische (räumliche Trennung, kürzere Einsatzzeiten). Persönlicher Gehörschutz steht in dieser Rangfolge an letzter Stelle.
  • Persönlich und kostenlos: Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Jede Person braucht einen Gehörschutz zur alleinigen Benutzung.
  • Unterweisen: vor der ersten Verwendung und danach in der Regel einmal jährlich, nachweislich, mit praktischer Übung zum Einsetzen.
  • Kennzeichnen: Bereiche über 85 dB bekommen das blaue Gebotszeichen "Gehörschutz tragen" und sind, wo möglich, abzugrenzen (§ 14 Abs. 3 VOLV).
  • Gesundheitsüberwachung: Über 85 dB sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen des Gehörs vorgeschrieben, das Intervall beträgt laut AUVA in der Regel fünf Jahre. Über 80 dB muss der Arbeitgeber eine Untersuchung ermöglichen, wenn Beschäftigte sie wünschen.
Achtung:
Die Arbeitsinspektion stößt laut einem Bericht von Forum Verlag zu den häufigsten Lärmfehlern im Betrieb immer wieder auf dieselben vier Mängel: Lärmbereiche sind nicht gekennzeichnet, Beschäftigte wurden trotz Überschreitung des Auslösewerts nicht unterwiesen, es gibt keine repräsentative Messung, und der Gehörschutz ist nicht so ausgewählt, dass er den Pegel am Ohr unter 85 dB drückt. Alle vier lassen sich mit einem Messbericht und einer dokumentierten Unterweisung erledigen.

Die Pflicht zum Tragen liegt nicht nur beim Betrieb. Beschäftigte, die trotz Unterweisung und nachweislich schriftlicher Aufforderung die bereitgestellte Schutzausrüstung nicht verwenden, begehen selbst eine Verwaltungsübertretung, bestraft mit bis zu 250 €, im Wiederholungsfall bis 413 € (§ 130 Abs. 4 ASchG). Für Arbeitgeber reicht der Strafrahmen von 166 bis 8.324 €.

Eine halbe Stunde ohne: was das Absetzen kostet

Dezibel sind keine gewöhnliche Skala. Drei dB mehr bedeuten die doppelte Schallenergie. Deshalb dominiert die Zeit ohne Schutz das Tagesergebnis, selbst wenn sie kurz ist: In einer halben Stunde bei 90 dB kommt mehr Schallenergie am Ohr an als in siebeneinhalb Stunden mit gut sitzendem Gehörschutz.

Die folgende Tabelle zeigt, was von einem Gehörschutz mit 24 dB Dämmung bei gleichbleibendem Lärm über einen Achtstundentag übrig bleibt.

Gehörschutz nicht getragen (pro 8-Stunden-Tag)
Wirksame Schutzwirkung über den Tag
nie
24,0 dB
15 Minuten
14,5 dB
30 Minuten
11,8 dB
1 Stunde
8,9 dB
2 Stunden
6,0 dB
4 Stunden
3,0 dB

Eigene Berechnung nach dem energieäquivalenten Mittelungsverfahren. Der Wert für vier Stunden deckt sich mit dem Diagramm im AUVA-Merkblatt M.plus 700 "Gehörschutz".

Eine Viertelstunde ohne Gehörschutz nimmt also schon zwei Fünftel der Schutzwirkung. Daraus folgt die wichtigste Regel für den Alltag: Wer den Lärmbereich betritt, setzt auf. Wer kurz "nur einen Schnitt" macht, setzt auch auf. Gehörschutz, der sich schnell und ohne Nachdenken einsetzen lässt, schützt in der Praxis besser als einer mit höherer Dämmung, der in der Brusttasche steckt.

Rechenbeispiel aus der Tischlerei

Ein Tischler steht an einem typischen Tag vier Stunden an Formatkreissäge, Hobel- und Fräsmaschine. Die AUVA setzt für diese Maschinen in ihrem Merkblatt M.plus 069 zur Lärmminderung jeweils 90 dB an. Die übrigen vier Stunden verbringt er mit Montage bei rund 75 dB.

Daraus ergibt sich ein Tages-Lärmexpositionspegel von 87,1 dB. Das liegt über dem Expositionsgrenzwert, der Tischler muss an den Maschinen Gehörschutz tragen.

Angenommen, er bekommt eine Otoplastik mit einem M-Wert von 25 dB. Die AUVA rechnet bei Otoplastiken mit Funktionskontrolle einen Praxisabschlag von 3 dB, am Ohr wirken also 22 dB. So sieht sein Tag aus, je nachdem, wie konsequent er den Gehörschutz an den Maschinen trägt:

An den Maschinen ohne Gehörschutz
Pegel am Ohr (8 Stunden)
Bewertung nach AUVA
gar nicht
72,8 dB
gut geeignet
15 Minuten
77,0 dB
gut geeignet
30 Minuten
79,1 dB
gerade noch gut geeignet
1 Stunde
81,6 dB
nur annehmbar, über dem Auslösewert
2 Stunden
84,3 dB
knapp unter dem Grenzwert

Die Otoplastik ist für diesen Arbeitsplatz passend gewählt. Trotzdem landet der Tischler bei einer Stunde Nachlässigkeit wieder in dem Bereich, ab dem das Gesetz Gehörschutz verlangt. Bei zwei Stunden ist die teure Maßanfertigung kaum mehr wert als gar keine. Das Beispiel zeigt auch, warum ein Messbericht so viel bringt: Erst mit dem echten Pegel lässt sich ausrechnen, welcher Gehörschutz reicht und welcher übers Ziel hinausschießt.

Stöpsel, Kapsel oder Otoplastik: Welcher Gehörschutz wofür

In der Dämmung sind Kapseln und Stöpsel grundsätzlich gleichwertig, es gibt beide mit hohen und niedrigen Werten. Den Unterschied machen der Einsatz und der Abstand zwischen Laborwert und Praxis. Die AUVA zieht von den Herstellerangaben je nach Bauart einen Praxisabschlag ab, weil Gehörschutz im Betrieb selten so perfekt sitzt wie im Prüfstand.

Bauart
Praxisabschlag
Passt gut, wenn
Schwachstelle
Dehnschaumstöpsel
9 dB
gelegentlich Lärm, Besucher, Aushilfen
nur einmal verwendbar, müssen mit sauberen Händen dünn gerollt werden
fertig geformte Stöpsel, Bügelstöpsel
5 dB
wiederkehrender Einsatz, Bügel für kurzes Auf- und Absetzen
Größe muss zum Gehörgang passen
Kapselgehörschutz
5 dB
häufiges Auf- und Absetzen, schmutzige Hände
Brillenbügel und Haare lassen Schall durch, warm im Sommer
Otoplastik mit Funktionskontrolle
3 dB
ganztägiges Tragen, Staub, Brille oder Atemschutz dazu
Dichtheit vor der ersten Nutzung und danach spätestens alle 3 Jahre kontrollieren

Praxisabschläge laut AUVA-Merkblatt M.plus 700, Stand Juli 2024.

Für eine Tischlerei spricht viel für Stöpsel und Otoplastiken. Die AUVA empfiehlt Stöpsel ausdrücklich bei Staubbelastung, bei Hitze und wenn gleichzeitig Schutzbrille oder Atemschutz zu tragen sind. Genau diese Kombination ist an der Formatkreissäge Alltag. Otoplastiken haben den kleinsten Praxisabschlag und den höchsten Tragekomfort. Und Komfort ist der eigentliche Hebel, denn er entscheidet, ob der Schutz auch beim schnellen Schnitt im Ohr bleibt. Anbieter wie earwear fertigen maßgefertigten Gehörschutz für die Holzverarbeitung mit Filtern von 26, 29 oder 32 dB SNR. Die Filter lassen sich mit warmer Seifenlauge auswaschen, wenn sich Holzstaub absetzt, Druckluft ist dafür tabu.

Kapseln haben ihren Platz dort, wo jemand ständig zwischen lauter Maschine und ruhigem Bankplatz wechselt und den Schutz zehnmal pro Stunde ab- und wieder aufsetzt. Mit verschmutzten Händen sind sie auch hygienischer als Schaumstöpsel, die zwischen den Fingern gerollt werden müssen.

Praxis-Tipp:
Lassen Sie Ihre Leute zwischen zwei oder drei Modellen wählen, bevor Sie für alle bestellen. Die AUVA rät ausdrücklich zu einer Probephase, weil bequemer Gehörschutz konsequenter getragen wird. Juckreiz und Druckgefühl verschwinden manchmal nach einer Gewöhnung von zwei bis drei Wochen. Bleiben sie, ist ein anderer Typ die Lösung und kein Grund, ohne zu arbeiten.

Zu viel Dämmung ist auch ein Fehler

Viel hilft viel, denkt man beim Einkauf und nimmt den höchsten SNR-Wert im Regal. Das geht oft nach hinten los. Wer am Ohr unter 70 dB landet, hört Warnsignale, Zurufe und das Geräusch der eigenen Maschine schlechter, fühlt sich isoliert und nimmt den Gehörschutz deshalb öfter ab. Die Überprotektion wird so zur Unterprotektion.

Die AUVA bewertet den Pegel am geschützten Ohr so: über 85 dB nicht geeignet, 80 bis 85 dB annehmbar, 70 bis 80 dB gut geeignet, unter 70 dB nur bedingt geeignet, mit dem Hinweis, Verständigung und Isolationsgefühl zu überprüfen. Gerechnet wird mit dem HML-Check: Messwert minus Dämmwert für mittlere (M) oder tiefe Frequenzen (L), plus Praxisabschlag. Holzbearbeitungsmaschinen gelten dabei als mittel- bis hochfrequente Schallquellen, maßgeblich ist der M-Wert aus der Benutzerinformation, nicht der SNR auf der Verpackung.

Kopfhörer aus dem Handyzubehör sind übrigens kein Gehörschutz. Sie dämmen zu wenig und sind nicht als Schutzausrüstung zertifiziert. Wer Musik am Arbeitsplatz will, braucht einen Gehörschutz für Unterhaltungszwecke nach EN 352-8 oder EN 352-10, der die Wiedergabe am Ohr auf 82 dB begrenzt.

Lehrlinge an der Maschine

Für Jugendliche gelten bei Lärm dieselben Werte wie für Erwachsene, 80 und 85 dB. Strengere Grenzwerte sieht die VOLV für sie nur bei Vibrationen vor (§ 3 Abs. 1 Z 4 VOLV). Streng ist dafür die Verordnung über Beschäftigungsverbote für Jugendliche: Hobel- und Fräsmaschinen mit Handvorschub dürfen Lehrlinge laut § 6 KJBG-VO erst nach 18 Monaten Ausbildung und nur unter Aufsicht bedienen.

Gerade bei Lehrlingen lohnt sich die Sorgfalt trotzdem doppelt. Wer mit 15 an der Kreissäge anfängt und den Gehörschutz für uncool hält, hat bis 50 rund 35 Berufsjahre Lärm vor sich. Ein Gehörschutz in der passenden Größe, eine Unterweisung mit Übung und ein Chef, der in der Werkstatt selbst Gehörschutz trägt, wirken stärker als jedes Merkblatt. Die AUVA nennt die Vorbildwirkung der Vorgesetzten ausdrücklich als Mittel gegen die verbreitete Haltung "die anderen tragen ja auch keinen".

Und der Chef selbst?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz schützt Beschäftigte, nicht den Betriebsinhaber. Wer als EPU allein in der Werkstatt steht, muss keine Lärmmessung vorlegen und wird von der Arbeitsinspektion nicht nach seinem Gehörschutz gefragt. Das Ohr hält sich trotzdem nicht an den Geltungsbereich eines Gesetzes: 90 dB an der Kreissäge schädigen den Inhaber genauso wie den Gesellen.

Finanziell ist der Inhaber dabei schlechter gestellt, als viele glauben. Die gesetzliche Unfallversicherung, die Gewerbetreibende mit einem Fixbetrag von 12,95 € im Monat bei der SVS mitzahlen, deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Eine Rente gleicht aber nur eine Minderung der Erwerbsfähigkeit aus. Sie gibt weder das Gehör zurück noch ersetzt sie den Kunden, der am Telefon nicht mehr zu verstehen ist. Den eigenen Gehörschutz setzen Sie als Betriebsausgabe ab.

Mit dem ersten Mitarbeiter ändert sich die Lage schlagartig, auch bei Teilzeit oder einem Lehrling. Ab dann gelten alle Arbeitgeberpflichten: Bewertung, Gehörschutz, Unterweisung, Kennzeichnung und Hörtests. Und wer ohnehin eine laute Maschine ersetzen muss, sollte die Lautstärke beim Kauf mitvergleichen. Eine leisere Maschine senkt den Pegel für alle im Raum, ein Gehörschutz nur für den, der ihn trägt. Für solche Anschaffungen kommt der Investitionsfreibetrag in Frage.

Messen lassen: kostenlos über die AUVA

Viele Kleinbetriebe kennen ihren Lärmpegel schlicht nicht. Dabei müssen sie für die Messung nicht unbedingt zahlen. Die AUVA führt in Betrieben Lärmmessungen, Hörtests und technische Beratungen zur Lärmminderung durch, die Ergebnisse kommen als Messbericht. Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten, in Unternehmen mit insgesamt höchstens 250, können zudem die kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch AUVAsicher verlangen. Teilzeitkräfte zählen dabei voll. Die Betreuung erfüllt die Pflicht zur Präventivdienstbetreuung, die Evaluierung samt Dokumentation bleibt aber Aufgabe des Arbeitgebers.

Häufige Fragen

Ist Gehörschutz am Arbeitsplatz Pflicht?

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB oder Schallspitzen über 137 dB(C) müssen Beschäftigte Gehörschutz tragen (§ 14 Abs. 1 VOLV). Ab 80 dB muss ihn der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen, das Tragen ist dann noch freiwillig. Für Selbstständige ohne Mitarbeiter gibt es keine gesetzliche Tragepflicht.

Ab wie viel Dezibel braucht man Gehörschutz?

Rechtlich ab 80 dB im Tagesmittel als Angebot und ab 85 dB als Pflicht. Gemeint ist der Durchschnitt über acht Stunden, nicht der Pegel einer einzelnen Maschine: Eine Kreissäge mit 90 dB kann bei kurzer Einsatzzeit einen Tageswert unter 85 dB ergeben, bei vier Stunden täglich liegt er deutlich darüber.

Wie lange darf man Gehörschutz tragen?

Eine Höchstdauer gibt es nicht. Im Gegenteil: Gehörschutz wirkt nur, wenn er während der gesamten Zeit im Lärm getragen wird. Druckstellen, Juckreiz oder Schwitzen sind ein Zeichen für das falsche Modell. Oft hilft ein anderer Typ, etwa eine Otoplastik statt Schaumstöpseln oder Stöpsel statt Kapseln im Sommer.

Welcher Gehörschutz ist für die Arbeit am besten geeignet?

Der, der am Ohr 70 bis 80 dB übrig lässt und bequem genug ist, um den ganzen Tag getragen zu werden. Bei Staub, Schutzbrille und ganztägigem Einsatz eignen sich Stöpsel und Otoplastiken, bei häufigem Auf- und Absetzen Kapseln. Welche Dämmung nötig ist, ergibt sich aus dem gemessenen Pegel und dem M- oder L-Wert des Gehörschutzes.

Wer zahlt den Gehörschutz?

Der Arbeitgeber. Persönliche Schutzausrüstung ist den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen, und jede Person bekommt einen eigenen Gehörschutz. Auch Ersatz bei Beschädigung oder abgelaufener Haltbarkeit geht auf Kosten des Betriebs.

Quellen