Finanzen

Firmenwagen 2026: Sachbezug, NoVA, Kauf vs. Leasing in Österreich

Firmenwagen Österreich 2026: 0 Prozent Sachbezug für E-Autos, 1,5 oder 2 Prozent nach CO2, NoVA-Befreiung E-Autos. Kauf vs. Leasing im Vergleich.

AutorRedaktionVeröffentlicht7. März 2019Stand30. April 2026Lesezeit6 Minuten

Wer 2026 in Österreich einen Firmenwagen anschafft, steht vor einer klaren Entscheidung mit großer Kostenwirkung: Verbrenner mit Sachbezug von 1,5 oder 2 Prozent monatlich, oder Elektroauto mit 0 Prozent Sachbezug und voller NoVA-Befreiung. Der Steuervorteil eines E-Auto-Firmenwagens beträgt bei 50.000 Euro Anschaffungspreis schnell 5.000 Euro pro Jahr.

Das Wichtigste in Kürze

  • E-Auto als Firmenwagen: 0 Prozent Sachbezug, NoVA-befreit, voller Vorsteuerabzug bei betrieblicher Nutzung
  • Verbrenner bis 126 g/km CO2 (WLTP): 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat
  • Verbrenner über 126 g/km CO2: 2 Prozent pro Monat
  • Sachbezug-Höchstgrenze: 960 Euro pro Monat (bei 1,5 %) bzw. 720 Euro (bei 2 %)
  • Heimladen E-Firmenwagen 2026: 32,806 Cent pro kWh steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzbar
  • Stand: April 2026

Sachbezug 2026: 0, 1,5 oder 2 Prozent

Wer einen Firmenwagen privat mitbenutzen darf, muss diesen geldwerten Vorteil als Sachbezug versteuern. Die Höhe richtet sich seit 2025 strikt nach dem CO2-Ausstoß nach WLTP-Zyklus.

CO2-Ausstoß (WLTP)
Sachbezug pro Monat
Höchstgrenze
0 g/km (E-Auto, Wasserstoff)
0 % der Anschaffungskosten
– (kein Sachbezug)
bis 126 g/km
1,5 % der Anschaffungskosten
960 Euro / Monat
über 126 g/km
2 % der Anschaffungskosten
720 Euro / Monat

Die Bemessungsgrundlage für den Sachbezug sind die Brutto-Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und NoVA. Bei Leasing wird der Listenpreis verwendet, der auch zur Berechnung der Leasingrate dient.

Beispielrechnung: E-Auto vs. Verbrenner

Ein Firmenwagen mit Anschaffungskosten von 50.000 Euro brutto, privat mitgenutzt:

  • E-Auto (0 g/km): Sachbezug 0 Euro pro Monat. Lohnsteuer 0 Euro auf den Vorteil.
  • Hybrid mit 95 g/km: Sachbezug 750 Euro pro Monat (1,5 % von 50.000). Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent fallen pro Monat 300 Euro zusätzliche Lohnsteuer an, also 3.600 Euro pro Jahr.
  • Verbrenner mit 145 g/km: Sachbezug 720 Euro pro Monat (Höchstgrenze bei 2 %). Bei 40 Prozent Grenzsteuersatz: 288 Euro Lohnsteuer pro Monat, 3.456 Euro pro Jahr.

Der jährliche Steuervorteil des E-Autos gegenüber dem Hybrid beträgt 3.600 Euro – rein durch den Sachbezug. Hinzu kommen NoVA-Befreiung (0 vs. mehrere Tausend Euro), niedrigere Versicherung und niedrigere Wartungskosten.

Praxis-Tipp: Heimlade-Strom 2026
Wer seinen E-Firmenwagen zu Hause lädt, kann sich 2026 vom Arbeitgeber 32,806 Cent pro Kilowattstunde steuerfrei ersetzen lassen. Voraussetzung: exakte kWh-Abrechnung (intelligente Wallbox oder kalibrierter Zähler). Pauschale Schätzungen werden ab 2026 vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert.

NoVA: E-Auto komplett befreit, Verbrenner CO2-abhängig

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird beim erstmaligen Inverkehrsetzen eines Fahrzeugs in Österreich fällig. Höhe richtet sich nach CO2-Ausstoß und Antriebsart.

Reine E-Autos mit 0 g/km CO2 sind vollständig NoVA-befreit. Wasserstoff-Fahrzeuge ebenfalls. Ein vergleichbarer Verbrenner mit 145 g/km CO2 kostet zwischen 8 und 14 Prozent NoVA – bei einem Listenpreis von 50.000 Euro netto sind das 4.000 bis 7.000 Euro zusätzliche Anschaffungskosten.

Seit April 2025 zahlen E-Auto-Besitzer allerdings die motorbezogene Versicherungssteuer. Die Sachbezugs-Befreiung im Dienstwagen-Bereich bleibt davon unberührt.

Kauf, Leasing oder Operating-Leasing – der Vergleich

Drei Finanzierungsmodelle haben sich für Firmenwagen etabliert. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich deutlich.

Modell
Aktivierung
Liquidität
Steuerlich
Kauf
Anlagevermögen
Hohe Erstausgabe
Abschreibung 8 Jahre, Vorsteuerabzug
Finanzierungsleasing
Anlagevermögen (wirtschaftl. Eigentum)
Monatliche Rate
Abschreibung wie Kauf, Zinsanteil als BA
Operating-Leasing
Keine (Leasinggeber bilanziert)
Monatliche Rate
Volle Rate als Betriebsausgabe

Kauf lohnt sich, wenn Sie das Fahrzeug langfristig nutzen wollen (über 5 Jahre) und die Liquidität verkraften. Sie sind Eigentümer, können das Auto frei verkaufen oder umbauen. Steuerliche Abschreibung über 8 Jahre nach AfA-Tabelle – ab dem zweiten Jahr 12,5 Prozent Buchwert pro Jahr.

Finanzierungsleasing ist wirtschaftlich dem Kauf nahe: Sie aktivieren das Fahrzeug bilanziell, schreiben es ab, der Zinsanteil der Leasingrate ist Betriebsausgabe. Vorteil: keine hohe Erstausgabe.

Operating-Leasing ist die einfachste Form: monatliche Rate komplett als Betriebsausgabe absetzbar, am Ende der Laufzeit Rückgabe ohne Restwertrisiko. Ideal für planbare Nutzung von 3 bis 4 Jahren mit klarer Kilometerleistung.

Achtung: Vorsteuerabzug bei Pkw eingeschränkt
Für den klassischen Pkw besteht kein Vorsteuerabzug – weder beim Kauf noch beim Leasing. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge mit Vorsteuerabzugsberechtigung wie Fiskal-Lkw, Kleinbusse mit mehr als acht Sitzen, oder reine E-Autos im betrieblich überwiegend genutzten Einsatz. Vor dem Kauf prüfen Sie den BMF-Vorsteuerabzugs-Katalog oder fragen Sie Ihren Steuerberater.

Steuerlich optimal: Welches Modell für welche Nutzung?

Drei typische Szenarien:

Selbstständiger EPU mit überwiegend betrieblicher Nutzung (über 80 Prozent): Kauf eines E-Autos. Vollständiger Vorsteuerabzug bei Vorsteuerabzugsberechtigung, NoVA-frei, kein Sachbezug. Abschreibung über 8 Jahre senkt den steuerpflichtigen Gewinn deutlich. Mehr Detail unter Vorsteuerabzug.

GmbH-Geschäftsführer mit Privatnutzung: Operating-Leasing eines E-Autos. Volle Rate als Betriebsausgabe der GmbH, kein Sachbezug beim Geschäftsführer-Bezug. Steuerlich klarer Best Case. Bei Verbrennern wird die Rechnung durch 1,5 oder 2 Prozent Sachbezug deutlich teurer.

Angestellter mit Firmenwagen-Vereinbarung: Kein direkter Steuervorteil für den Mitarbeiter, aber niedrigere Lohnsteuer beim E-Auto. Die GmbH spart die SV-Beiträge auf den Sachbezug-Anteil.

Was bei der Anschaffung 2026 zu beachten ist

Die Sachbezug-Werte gelten ab dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs. Wer noch ein Fahrzeug nach altem Sachbezugsrecht anschafft (Anschaffung vor 2025), behält die alten Werte für die gesamte Nutzungsdauer. Bei Wechsel innerhalb des Unternehmens gilt das Datum der erstmaligen Zuweisung an den jeweiligen Mitarbeiter.

Wichtig auch: Die WLTP-CO2-Werte sind verbindlich. Ältere NEFZ-Werte werden vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert. Im Typenschein muss der WLTP-Wert ausgewiesen sein.

Wer die aktuellen Förderungen für Jungunternehmer nutzt, sollte die E-Mobilitätsförderung prüfen: 2026 sind Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro pro E-Pkw für Unternehmen möglich, abhängig von Modell und Bundesland. Der KMU.DIGITAL-Förderbaustein deckt zusätzlich die Wallbox-Installation.

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Konkrete Auswirkungen auf Ihre Sachbezugs-Berechnung, Vorsteuerabzugsberechtigung und Förderfähigkeit klären Sie mit einem Steuerberater. Sachbezugs-Werte können sich durch Einzelregelungen oder Sonderkonstellationen unterscheiden. Stand der Informationen: April 2026.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein E-Auto als Firmenwagen 2026?

In den meisten Fällen ja. Der Wegfall des Sachbezugs (0 Prozent), die NoVA-Befreiung und die Vorsteuerabzugsberechtigung bei betrieblich überwiegender Nutzung machen E-Autos steuerlich deutlich attraktiver als Verbrenner mit gleichem Listenpreis.

Was bedeutet WLTP-CO2-Wert für den Sachbezug?

Der Sachbezug richtet sich seit 2025 strikt nach dem WLTP-Wert (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure). Bis 126 g/km CO2 gilt 1,5 Prozent, darüber 2 Prozent. Ältere NEFZ-Werte werden nicht mehr akzeptiert.

Kann ich beim Pkw-Kauf die Vorsteuer abziehen?

Beim klassischen Pkw nein. Ausnahmen sind Fiskal-Lkw, Kleinbusse mit über 8 Sitzen und reine E-Autos. Bei E-Autos im überwiegend betrieblichen Einsatz ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich – die genauen Voraussetzungen sind im BMF-Katalog geregelt.

Was kostet das Heimladen eines E-Firmenwagens 2026?

Der Arbeitgeber kann 32,806 Cent pro Kilowattstunde steuerfrei ersetzen, wenn die Lademenge exakt per Wallbox oder kalibriertem Zähler nachweisbar ist. Pauschalen werden vom Finanzamt nicht mehr anerkannt.

Wie unterscheiden sich Finanzierungs- und Operating-Leasing steuerlich?

Beim Finanzierungsleasing wird das Fahrzeug bilanziell aktiviert und über 8 Jahre abgeschrieben – der Zinsanteil ist Betriebsausgabe. Beim Operating-Leasing bilanziert der Leasinggeber, die volle Leasingrate ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Quellen